HKK: Planungsstopp bis zum Bürgerentscheid gefordert

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Die Initiatoren des Bürgerbegehrens zum Standort des neuen Zentralklinikums im Heidekreis haben jetzt den Landkreis aufgefordert, die weiteren Planungen unverzüglich zu stoppen, bis es eine Entscheidung darübergibt.

Bürgerbegehren: Initiative setzt auf Sperrwirkung

„Trotz des laufenden und in seinem Ausgang völlig offenen Bürgerbegehrens hat der Landkreis Heidekreis das Grundstück am Standort westlich von Bad Fallingbostel (F4) bereits auf Kreis-kosten dinglich gesichert sowie einen europaweiten Realisierungswettbewerb eingeleitet“, heißt es in einem Schreiben der Initiative vom vergangenen Donnerstag an Landrat Manfred Ostermann. Mit dieser Forderung des Stopps beziehen sich die Initiatoren, unter anderem Adolf Köthe aus Munster und Otto Elbers aus Soltau, auf das niedersächsische Kommunalverwaltungsgesetz, wonach bis zu dem Tag, an dem der Bürgerentscheid stattfinde, eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht mehr begonnen werden dürfe. Zu dieser Sperrwirkung hat sich die Initiative von einem Verwaltungsrechtler anwaltlich beraten lassen.

Landrat: Weisungsbeschluss wurde bereits vollzogen

Am gestrigen Dienstag hat Ostermann auf die Forderung geantwortet: Danach sei der am 26. Juni gefasste Weisungsbeschluss zum Standort F4 noch am selben Tag vollzogen worden. Weitere Vollzugsmaßnahmen stünden nicht an. Zuständig für die weiteren Maßnahmen, insbesondere die dingliche Sicherung des Grundstücks und den Architektenwettbewerb, sei die Heidekreis-Klinikum gGmbH.

Auf eine Anfrage der Böhme-Zeitung zum Antrag auf den weiteren Planungsstopp verwies Ostermann darauf, dass sich damit zurzeit die Gremien befassten. Laut Sebastian Zinke, stellvertretender HKK-Aufsichtsratsvorsitzender und SPD-Kreistagschef, sieht die Kreisverwaltung aus rechtlicher Sicht keine Chancen auf einen Planungsstopp: Der Architektenwettbewerb schaffe keine Fakten. Anders wäre es, wenn beispielsweise etwas abgerissen oder schon neugebaut würde, so Zinke zur Rechtsauskunft des Landrats.

„Hier soll ein rechtlich legitimes Bürgerbegehren durch Nichtzuständigkeit ausgehebelt werden“, sagte Köthe zur Antwort des Landrats. Zudem würden Fakten geschaffen und bereits erheblich investiert, beispielsweise in den europaweiten Realisierungswettbewerb.

Bürgerinitiative denkt über einstweilige Verfügung nach

Wie die Bürgerinitiative nun weiter vorgehen wolle, sei offen. Zunächst werde man sich erneut mit dem Anwalt beraten, möglicherweise eine einstweilige Verfügung ins Auge fassen, so Elbers: „Wir wollen ein Krankenhaus für alle in der Mitte des Heidekreises, wir wollen keines für den Südkreis.“