Bürgerbegehren: Klage eingereicht
Die Initiatoren des Bürgerbegehrens haben am heutigen Freitag eine einstweilige Anordnung und eine Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Ziel des 17-seitigen Papiers ist im Zuge der einstweiligen Anordnung, den Antragsgegner, in dem Fall den Kreisausschuss, vertreten durch den Landrat, zu verpflichten, das Bürgerbegehren vorläufig zuzulassen.
Zugleich ist damit eine Klage verbunden, die den Beklagten dazu verpflichten soll, das Bürgerbegehren zum Standort des Heidekreis-Klinikums zuzulassen, damit den folgenden Bürgerentscheid zu ermöglichen. Die Initiatoren rechnen mit einer Eilentscheidung des Gerichts, hoffen auf eine schnelle Wirkung, so der Munsteraner Adolf Köthe und der Soltauer Otto Elbers.
Unverzüglich reagieren
Die Begründung für das rechtliche Vorgehen sieht die Initiative im Paragraf 32 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes. Danach müsse der Kreis nach Abgabe der nötigen Unterschriften eines Bürgerbegehrens unverzüglich reagieren, wenn das Bürgerbegehren formal in Ordnung sei. Und das sehen die Initiatoren gegeben, da dieser Fakt am 10. August bereits durch den Kreisausschuss so bestätigt worden sei, das Bürgerbegehren starten durfte. Zudem seien sogar mehr als die erforderlichen Unterschriften fristgerecht bis zum 5. Oktober eingegangen. Wie viele genau, auch das wurde den Initiatoren allerdings noch nicht mitgeteilt, mehr als 12000 seien es.
Bereits am 15. Oktober fand eine Sitzung des Kreisausschusses statt, schon da hatten die Initiatoren eine „unverzügliche Entscheidung“ erwartet, aber die ist zu diesem Zeitpunkt, jedoch auch bei der letzten Sitzung des politischen Gremiums am 9. November nicht erfolgt. Am kommenden Montag, 16. November, steht das Thema nun als einziges auf der Tagesordnung.
Der Kreisausschuss hatte das Thema vertagt, um zu dem Sachverhalt noch einen Rechtsexperten zu hören. Nach Information der Böhme-Zeitung soll das Rechtsgutachten, das Professor Dr. Jörn Ipsen angefertigt haben soll, nun vorliegen. Inhalt sei wohl, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig sei.
Keine Antwort zu Inhalt des Rechtsgutachtens
Die Initiatoren wissen offiziell von dem Bürgerbegehren nur aus der Zeitung. Auch auf eine erneute Anfrage an den Landrat zu Inhalt, Gutachter und Terminen hätten sie keine aussagekräftige Antwort erhalten. Konkreteres soll es in der kommenden Woche geben, war ihnen aus dem Kreishaus mitgeteilt worden.
Die Initiatoren sind der Meinung, dass ein Rechtsgutachten zu dem Bürgerbegehren noch vor dem Start sinnvoll gewesen wäre. Jetzt mitten im Verfahren sei das äußerst fragwürdig, betont Köthe.