HKK-Standort Soltau: Keine Schließung, aber…

Auch wenn abzusehen ist, dass das Heidekreis-Klinikum voraussichtlich Ende 2028 zentralisiert werden wird, muss bis dahin die Voraussetzung für die Finanzierung im Rahmen der neuen Krankenhausreform sichergestellt sein. Foto: at

Entgegen der Ansicht von Dr. Achim Rogge, dass die Parameter der Krankenhausreform noch einmal auf den Prüfstand gestellt werden müssten, hat im November auch der Bundesrat das Strukturvorhaben auf den Weg gebracht. Möglicherweise mit Auswirkungen insbesondere auf den Standort Soltau des Heidekreis-Klinikums.

Nach Informationen der Böhme-Zeitung soll sogar eine zeitnahe Schließung des Standortes Soltau Thema im Aufsichtrat gewesen sein – möglicherweise infolge einer Insolvenz.

Das wies HKK-Aufsichtsratsvorsitzender und Landrat Jens Grote deutlich zurück: „Das Heidekreis-Klinikum ist mit beiden Standorten eine Gesellschaft. Eine Insolvenz der Gesellschaft steht wegen der finanziellen Unterstützung des Landkreises, die nicht in Frage steht, nicht im Raum.“

Wo kann gespart werden?

Doch wird wohl – und das nicht nur im Zuge der Krankenhausreform, sondern auch mit Blick auf das auf elf Millionen Euro angewachsene und vom Landkreis als Träger auszugleichende Defizit – geprüft, wo gespart werden kann.

Die Schließung eines Standorts noch vor dem Umzug in den Neubau sei dennoch nicht Gegenstand der Überlegungen, so Grote. Ziel sei vielmehr, die Zeit bis zum Einzug in das neue Gebäude erfolgreich zu organisieren.

Doch was passiert konkret bis zur Inbetriebnahme, die bislang für Ende 2028 vorgesehen ist? Im Aufsichtsrat des HKK werden zurzeit verschiedene Szenarien durchgespielt. Geschäftsführer Rogge hatte bereits vor der Entscheidung über die Reform vom Aufsichtsrat den Auftrag erhalten, Vorschläge zur wirtschaftlichen Konsolidierung zu unterbreiten. Und angesichts personeller und eben finanzieller Herausforderungen dürfte es als sinnvoll erscheinen, medizinische Behandlungen zu konzentrieren – auch um den Anforderungen der Krankenhausreform an sogenannte Leistungsgruppen gerecht zu werden. „Schwerpunktbildung“ nennt es Landrat Grote.

Konkret bedeutet das: Um die Qualitätsanforderungen der Leistungsgruppen zu erfüllen, muss das HKK noch im Frühjahr 2025 Personal und Ausstattung an einem Standort konzentrieren – zu Lasten des anderen. Falls es keine Ausnahmegenehmigung durch das Land Niedersachsen gibt, gehen nach BZ-Informationen die Planungen dahin, die Leistungsgruppen in Walsrode zu bilden und die entsprechenden Abteilungen in Soltau zu schließen.

Betreffen könnte das die allgemeine Neurologie sowie neu aufgeteilt die Stroke-Unit-Abteilung, aber auch der Bereich der Notfallmedizin, der erneuten Hüft- und Knieoperationen und die bariatrische Chirurgie zur Behandlung von Adipositas. Man habe zwar eine gemeinsame GmbH, in der Krankenhausplanung gelten Soltau und Walsrode aber als zwei einzelne Krankenhäuser.

Ganz grundsätzlich erklärt Grote mit Blick auf die Konsolidierungen: „Bislang wurden noch keine Beschlüsse gefasst.“ Sollten grundlegende organisatorische Veränderungen in den beiden Häusern des Klinikums erforderlich sein, müssten diese mit dem Land abgestimmt werden. „Nach unserem Gesellschaftsvertrag wäre auch eine Beschlussfassung durch den Kreistag und die Gesellschafterversammlung notwendig.“

Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi (SPD) hatte kürzlich bei der Übergabe eines 50-Millionen-Euro-Förderbescheids betont, dass das neue Klinikum maßgeblich zur Stärkung der Gesundheitsversorgung beitragen werde

Mittlerweile elf Millionen Euro auszugleichen

Im September war klar geworden, dass das Heidekreis-Klinikum dringend weitere Zahlungen benötigt, um die Betriebskosten auszugleichen. Bis dahin hatte der Landkreis Heidekreis als Träger rund neun Millionen Euro für die Defizitabdeckung im HKK eingeplant, zusätzlich zwei Millionen waren allerdings erforderlich, sonst hätte die Insolvenz gedroht. Das ordnete Landrat und Aufsichtsratsvorsitzender Jens Grote damals als deutschlandweites Problem vieler Krankenhäuser ein. Man fühle sich von Bund und Land bei der Finanzierung im Stich gelassen.