Corona: Impfpflicht für Soldaten wird geprüft
Das Impfen ist neben den Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln eine wichtige Säule der Pandemiebekämpfung. Während in den Seniorenheimen seit Ende Dezember geimpft wird, soll es in den Impfzentren im Februar soweit sein. Eine Impfpflicht wird von den Politikern bislang abgelehnt.
Auch bei Soldatinnen und Soldaten gibt es keine Pflicht, sich gegen gegen Covid-19 impfen zu lassen. „Allerdings überprüfen die medizinischen Fachleute der Streitkräfte ständig, ob Impfungen gegen neue Erkrankungen zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit notwendig sein könnten“, so Oberstleutnant Matthias Frank vom Presse- und Informationszentrum des Sanitätsdienstes der Bundeswehr. Verpflichtend ist hingegen der Basisimpfschutz, bestehend aus sieben Impfungen gegen Influenza, Tetanus, Diphtherie, Polio, Pertussis, Mumps/Masern/ Röteln (MMR) und Hepatitis A/B. Durch die besonderen Bedingungen des engen Zusammenlebens in den Einsätzen und in Gemeinschaftsunterkünften in Deutschland seien Soldatinnen und Soldaten per se einem relativ höheren Infektionsrisiko ausgesetzt als andere Bevölkerungsgruppen, heißt es dazu. Außerdem seien bestimmte Impfungen Voraussetzung für einen Auslandseinsatz in einigen Ländern. Im Soldatengesetz sind die Impf- und Prophylaxemaßnahmen vor einigen Jahren im Rahmen einer Duldungspflicht eingeführt worden. Verstöße gegen das Soldatengesetz können disziplinarrechtlich geahndet werden. „Nach unseren Erkenntnissen ist die Akzeptanz für die Notwendigkeit der Impfungen unter den Soldaten sehr hoch“, erklärt Frank. Anders sei es hingegen mit dem neuen Impfstoff gegen das Coronavirus. „Dazu gebe es die gleichen Diskussionen wie in der Zivilgesellschaft.“
Soldaten sollen in Kasernen geimpft werden
Sobald der Impfstoff für die Bundeswehr verfügbar ist und die dritte Impfgruppe an der Reihe ist, plane der Sanitätsdienst, die Soldaten in den regionalen Sanitätseinrichtungen, also in den jeweiligen Kasernen, auf freiwilliger Basis zu impfen. Die Bundeswehr könne beim Aufbau des kollektiven Impfschutzes ihre Expertise durch viele Auslandsmissionen einbringen, wie das Sanitätsunterstützungszentrum Munster ergänzt. In der momentanen Phase sei die Hilfe jedoch durch den Zulauf des Impfstoffs begrenzt, sodass das impfbefähigte Personal des Sanitätsunterstützungszentrum Munster auf Abruf der Behörden bei Bedarf eingesetzt wird. Der bisherige Einsatz in den Alten-und Pflegeheimen des Heidekreises in Zusammenarbeit mit den zivilen Hilfsorganisationen sei durchweg positiv aufgenommen worden.