HKK: Aushebeln des Bürgerbegehrens befürchtet
Als „weitere Schikane“ ordnen die Initiatoren des Bürgerbegehrens die Vertagung der Entscheidung des Kreisausschusses zum Bürgerentscheid zum Standort für das Heidekreis-Klinikum ein. Am Donnerstag, 15. Oktober, war dieses Ergebnis überraschend mit der Begründung verkündet worden, zuvor ein Rechtsgutachten einholen zu wollen. Noch immer sind den Initiatoren die Gründe dafür völlig unverständlich. Mehr als die Auskunft zur Vertagung und dem Rechtsgutachten habe es von der Kreisverwaltung noch immer nicht gegeben. Am gestrigen Dienstag wandten sich die Vertreter Otto Elbers, Adolf Köthe und Werner Salomon deshalb schriftlich an Landrat Manfred Ostermann. Darin fordern sie Antworten auf die Fragen, wer mit der Erstellung des Rechtsgutachtens beauftragt worden sei, wie die zu begutachtende Fragestellung lautet und welche Frist der Landkreis zur Fertigstellung des Rechtsgutachtens gesetzt habe.
Rechtsgutachten soll Bürgerbegehren aushebeln
Eigentlich, so erklärt der Munsteraner Adolf Köthe, gebe es in Bezug auf den Bürgerentscheid nur wenig Spielraum. Die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens sei nicht nur durch die Prüfung des Heidekreises gegeben, sondern auch durch das Landwirtschafts- und Innenministerium in Hannover bestätigt worden. „Alles ist rechtlich abgeklopft worden“, findet Elbers. Und letztlich seien fristgerecht gut 12 000 Unterschriften eingereicht worden, weit mehr als nötig. „Wir gehen davon aus, dass mit dem Rechtsgutachten das Bürgerbegehren ausgehebelt werden soll.“ Bei einem Treffen zwei Tage vor der Kreisausschusssitzung in der vergangenen Woche mit Ostermann und den Fraktionsvorsitzenden im Kreistag sei den Initiatoren eigentlich mitgeteilt worden, dass alle Voraussetzungen für ein Bürgerentscheid gegeben seien. Die kurz darauf erfolgte Entscheidung des Kreisausschusses habe die Initiatoren „in Turbulenzen versetzt“. Zumal laut Niedersächsischem Kommunalverfassungsgesetz unverzüglich über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens zu entscheiden sei. „Sämtliche Verschleppungen der Beschlussfassung sind damit unzulässig“, heißt es daher auch im Schreiben an den Landrat. „Mit einem Rechtsgutachten sind auch nicht die 12 000 Unterschriften aus der Welt“, sagt Elbers. Nach Terminplagung tagt der Kreisausschuss erst wieder am 9. November. Was das letztlich für den Wahltermin zum Bürgerentscheid bedeute, ist auch den Initiatoren unklar. Bislang war der letzte Wahltermin der 10. Januar 2021. Laut Kommunalverfassungsgesetz müsse ein Bürgerentscheid mindestens drei Monate nach einer Zulässigkeitsfeststellung fallen. Wenn es der nächste Kreisausschuss sei, dann verschiebe sich ein möglicher Wahltermin bis in den Februar.
Kartendarstellung in der Kritik
„Wir reagieren auf die Kreistagsentscheidung“, weisen die Initiatoren erneut eine Schuld am möglichen Scheitern eines Neubaus zurück. Allerdings wundern sie sich über die Werbemaßnahmen für den Standort südlich von Bad Fallingbostel. Insbesondere die Platzierung auf einer Kreiskarte sei „geschönt“ und mehr mittig gerückt. Sie bezeichnen die Abbildung gar als „Mogelkarte“ und haben nun beim Landrat Manfred Ostermann, beim Heidekreis-Klinikum und dem Aufsichtsrat angefragt, wer die Verantwortung dafür trage, wer die Werbegelder freigebe und aus welchen Mitteln die Werbung bezahlt werde.