Gericht wartet auf die Begründung
Soltau. Am 22. Januar ist die Beschwerde des Landkreises Heidekreis gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingegangen. Der Landkreis will erreichen, dass der Bürgerentscheid zum Standort des neuen Heidekreis-Klinikums nicht zugelassen wird. Das Verwaltungsgericht Lüneburg hatte dagegen zuvor der Klage der Initiatoren des Bürgerbegehrens recht gegeben und den Kreisausschuss aufgefordert, das Bürgerbegehren zuzulassen. Dem folgte der Kreisausschuss zunächst, allerdings muss nach dieser Entscheidung eigentlich innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid stattfinden. Ein Datum für den Entscheid haben die Initiatoren vom Landrat allerdings bis heute noch nicht erhalten. Die Unsicherheit sei sehr groß, so der Soltauer Otto Elbers. Laut OVG ist noch nicht konkret absehbar, wann dort eine Entscheidung über die Beschwerde fallen wird. Noch sei diese vom Landkreis nicht begründet. Daher werde momentan abgewartet, bis die Begründung vorgelegt wird. Die Frist dafür läuft bis kommenden Montag. Anschließend werde die Beschwerdebegründung der Gegenseite übermittelt und ihr wiederum eine Frist zur Stellungnahme gesetzt, so die Sprecherin des OVG, Dr. Gunhild Becker.
„Beständig anderslautende Informationen“
Inzwischen haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens noch einmal schriftlich dargelegt, dass sie weiterhin für den Neubau eines Heidekreis-Klinikums in der Mitte des Landkreises kämpfen, der „für uns alle eine bessere Versorgung gewährleistet“. Damit nähmen sie zu „beständig anderslautenden Informationen in der Öffentlichkeit Stellung“. Dort werde dem Bürgerbegehren entgegengehalten, dass mit der Initiative ein Neubau nicht möglich sei, da ein Ja zu dem Begehren dazu führe, dass zu einem späteren Zeitpunkt keine Fördermittel vom Land bereitgestellt werden würden, so heißt es in dem Brief, den stellvertretend die Sprecher Otto Elbers, Adolf Köthe, Werner Salomon und Dr. Wolfram Franz unterzeichnet haben. Dabei beziehen sie sich insbesondere auf eine Aussage von Landrat Manfred Ostermann im Januar, wonach das Verwaltungsgericht „unmissverständlich festgehalten“ habe, dass es nur noch um ein Ja oder Nein zum neuen Heidekreis-Klinikum gehe. „Unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger sollen wissen: Diese Sichtweise ist schlicht nicht korrekt. Auch mit einer Entscheidung für einen zentralen Standort sind Fördergelder weiter möglich.“
Die Initiatoren betonten, dass das auch dann gelte, wenn die vom Land genannte Frist zur Einreichung der Bauunterlagen, das ist der 30. September, nicht eingehalten werden könne. Denn: Das Land Niedersachsen habe grundsätzlich die Pflicht, Investitionen im Krankenhausbereich zu fördern. Das habe auch das Verwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 7. Januar festgehalten: „[ ] Denn grundsätzlich ist eine Förderung von Klinikneubauten im Rahmen der Krankenhausplanung des Landes nach dem niedersächsischen Krankenhausgesetz auch künftig möglich“, zitieren die Sprecher aus dem Urteil. Daraus werde klar, dass es eben gerade nicht „nur noch um ein Ja oder Nein für oder gegen ein neues Heidekreisklinikum“ gehe. Sie lesen daraus vielmehr: Ein Neubau könne auch zu einem späteren Zeitpunkt mit Fördergeld des Landes realisiert werden. Nur auf diesem Wege könne eine umfängliche medizinische Versorgung des gesamten Heidekreises sichergestellt werden. Zudem weisen die Sprecher darauf hin, dass der Landkreis Diepholz ebenfalls zurzeit eine Zentralklinik baue, die Detailplanung Ende 2021, spätestens aber Mitte 2022 abgeben werde. „Uns ist nicht ersichtlich, warum eine entsprechende Abgabe der Bewerbungsunterlagen nicht auch bei uns möglich sein soll.“ at