HKK: Initiative zieht vor Gericht

Von Reinhard Vorwerk

Soltau. Überraschend kommt die Nachricht nicht, sondern sie ist angesichts der verfahrenen Situation der in der Auseinandersetzung um den Standort für das neue Heidekreis-Klinikum fast schon unausweichlich: Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für ein neues Heidekreisklinikum in der Mitte des Heidekreises bei Dorfmark wollen jetzt den Klageweg beschreiten. Das hat Otto Elbers, einer der Sprecher der Initiative, am Dienstagnachmittag im Beisein mehrerer Mitstreiter angekündigt und das Ziel klar definiert: „Wir wollen den Bürgerentscheid erzwingen“ und endlich Klarheit in einer Hängepartie schaffen, für die nach Überzeugung der Initiative die Kreispolitik mit Landrat Manfred Ostermann verantwortlich ist.

Am Montag hatte der Kreisausschuss eine Entscheidung über die Durchführung des Bürgerentscheids vertagt, weil ein Rechtsgutachten noch ausstehe (BZ vom 10. November). Man wisse auch nicht mehr als das, was am Dienstag in der Böhme-Zeitung zu lesen war, sei also auf Aussagen nicht namentlich genannter Teilnehmer der Kreisausschusssitzung angewiesen, wonach der vom Landkreis beauftragte Jurist Dr. Jörn Ipsen wohl zu dem Schluss kommen werde, dass der Bürgerentscheid unzulässig sei, kritisiert Elbers nicht zum ersten Mal die Informationspolitik des Kreises. Der Versuch, mit dem Landrat ins Gespräch zu kommen, von ihm mehr zu erfahren, was genau das Gutachten klären solle und wann es vorliegen werde, sei erfolglos geblieben. Über Norbert Mehnert, den Justitiar des Landkreises, habe man eine nichtssagende Antwort bekommen und sei auf die nächste Woche vertröstet worden.

Diese Verzögerungstaktik wolle man nicht länger hinnehmen. „Wir müssen reagieren“, sind sich die Initiatoren einig. Das sei auch eine Frage des Prinzips: Man befinde sich in einem demokratischen Prozess, der es den Bürgern ermögliche, ihre Meinung zu äußern. Elbers erinnert daran, dass der Landkreis das Bürgerbegehren nach einer Prüfung durch das Innen- und Landwirtschaftsministerium als rechtmäßig bestätigt hatte. Nach der Übergabe von 12 600 Unterstützerunterschriften Anfang Oktober sei man davon ausgegangen, dass der Bürgerentscheid Anfang 2020 stattfinden werde.

15 000 Euro kostet die Klage vorm Verwaltungsgericht

Dass der Landrat und die Kreispolitik diesen Prozess mit einem Gutachten aushebeln wollten, um ihren favorisierten Standort F4 bei Bad Fallingbostel durchzusetzen, habe mit Demokratie nichts zu tun und zwinge die Initiative, eine Klage vor dem Verwaltungsgericht zu führen, „die uns 15 000 Euro kostet“. Man sehe sich in der Pflicht, die Interessen der 12 600 Menschen, die das Bürgerbegehren unterschrieben haben, auf diese Weise durchzusetzen und freue sich über eine finanzielle Unterstützung. „Denn wir müssen diesen Betrag aus eigener Tasche bezahlen“, sagt Elbers. Dagegen könne der Landrat auf Steuermittel zugreifen, beispielsweise einen Architekten bezahlen, der nach Kenntnisstand der Initiative bereits einen mittleren dreistelligen Betrag gekostet habe. Mit Steuermitteln seien auch Werbefaltblätter gedruckt und verteilt sowie jetzt ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben worden.

Adolf Köthe wertet das Vorgehen des Landkreises als gefährlich für die Demokratie: „Das führt zu Politikverdrossenheit.“ „Wir hätten dieses Problem gern auf einem demokratischen Weg gelöst“, betont Elbers noch einmal, „ein Bürgerbegehren, das mit einem Bürgerentscheid festlegt, wo das neue Heidekreisklinikum gebaut wird“. Nur das werde mit der größtmöglichen Akzeptanz von der Bevölkerung angenommen, für die es gedacht sei. Davon hänge auch die Wirtschaftlichkeit des Millionenvorhabens ab.

Infobox: Bürgerbegehren zu Kliniken bald unmöglich?

Ein Bürgerbegehren, wie es zur HKK-Standortfrage läuft, könnte es nach Angaben des Vereins Mehr Demokratie in Niedersachsen bald nicht mehr geben. In der vergangenen Woche sind laut dem Sprecher Dirk Schumacher Pläne bekannt geworden, Bürgerbegehren über Krankenhausplanungen und Rettungsdienste zu verbieten. Ein Gesetzentwurf strebe eine Ausweitung des bestehenden Katalogs von Verbotsthemen an. Dort seien bereits Verbote zu Bebauungsplänen und Haushaltssatzungen aufgeführt. „Niedersachsen ist das erste Bundesland seit Jahren, dass den Themenkatalog einschränken will statt ihn auszuweiten“, kritisiert Schumacher die rot-schwarze Landesregierung. Damit würden die Bürger von Mitwirkungsrechten in zentralen Fragen ausgeschlossen. Darüber hinaus solle auf den Unterschriftenlisten von Bürgerbegehren künftig eine von der Kommune erstellte Kostenschätzung abgedruckt werden. Für die bereits laufende Auseinandersetzung um den HKK-Standort hätte eine Änderung keine Folgen. Mehr Demokratie ist ein Verein, der sich aus den Spenden seiner Mitglieder finanziert. Bundesweit sind es rund 9600, in Niedersachsen und im Land Bremen etwa 930. vo

Die Initiatoren des HKK-Bürgerbegehrens (von links): Otto Elbers, Werner Salomon, Adolf Köthe und Dr. Wolfram Franz wollen einen Bürgerentscheid zum Standort des neuen Heidekreis-Klinikums gerichtlich erzwingen. Foto: vo

Die Initiatoren des HKK-Bürgerbegehrens (von links): Otto Elbers, Werner Salomon, Adolf Köthe und Dr. Wolfram Franz wollen einen Bürgerentscheid zum Standort des neuen Heidekreis-Klinikums gerichtlich erzwingen. Foto: vo

Reinhard Vorwerk