HKK-Bürgerentscheid laut Gutachter wohl unzulässig
Von Anja Trappe
Soltau. Ein politisches Votum zur Rechtmäßigkeit eines Bürgerentscheids zum neuen und zentralen Heidekreis-Klinikum gibt es noch nicht, aber wohl eine starke Tendenz. Nach Aussagen, die Landrat Manfred Ostermann nach Informationen der Böhme-Zeitung am gestrigen Montag im Kreisausschuss getätigt haben soll, sei der Bürgerentscheid unzulässig. Diese Aussage fußt auf einem Rechtsgutachten, das der Kreisausschuss bei seiner Sitzung Mitte Oktober in Auftrag gegeben hat. Ein abschließendes Papier legte der Landrat noch nicht zur Entscheidung vor. Die endgültige Fassung stehe noch aus. Diese soll im Laufe der Woche eingehen. Der Kreisausschuss befasst sich am kommenden Montag erneut mit dem Thema Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und will dann eine Entscheidung fällen.
„Es klang sehr endgültig“, erklärte ein Kreispolitiker nach der gestrigen Sitzung des Kreisausschusses zum Rechtsgutachten und zur Aussage des Landrats. Angeführt worden sei, dass sich neue Fakten sogar noch nach der vorherigen Kreisausschusssitzung ergeben hätten. Damit spielte der Landrat möglicherweise auf eine Entscheidung des Stadtrats Bad Fallingbostel an. Dieser hatte in der vergangenen Woche explizit den Standort Dorfmark für den Neubau des zentralen Klinikums ausgeschlossen. Dieser Standort in der Mitte des Heidekreises wird aber von den Initiatoren des Bürgerbegehrens gefordert, weil er mittig im Heidekreis liege.
Der Fallingbosteler Stadtrat hatte in einem Ergänzungsbeschluss zur HKK-Bauleitplanung einstimmig entschieden, dass ein Krankenhaus nur auf der Fläche F4, also am Ortsausgang in Richtung Walsrode, gebaut werden könne, nur dieser Standort dafür infrage komme. Weitere Flächen, darunter insbesondere die Flächen bei Dorfmark, wurden ausgeschlossen. Möglicherweise stehen sich hier die Planungshoheit einer Kommune und die kreisweite Bürgerbefragung konträr gegenüber, was wohl auch Inhalt des Rechtsgutachtens sein soll. Der Kreis hatte allerdings die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens auch vom Innenministerium prüfen lassen und von dort Mitte August grünes Licht erhalten, der Kreisausschuss ließ dieses Verfahren schließlich zu. „Ich bin richtig sauer“, erklärte nun Otto Elbers als einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens. Mit dem Rechtsgutachten und dem möglichen Versagen des Bürger¿entscheids würden 12 000 wahlberechtigte Bürger vor den Kopf gestoßen, die sich per Unterschrift dafür eingesetzt hätten. Verwundert zeigte er sich, dass diese Aussage bereits getroffen worden sei, ohne dass sich der Kreisausschuss mit dem Thema befasst habe. Elbers wollte zunächst eine Stellungnahme des Landrats einfordern, schloss aber nicht aus, bereits eigene Rechtsanwälte in Stellung bringen zu wollen.
Infobox: Renommierter Jurist befasst sich mit HKK
Nach Informationen der BZ ist Professor Dr. Jörn Ipsen mit dem Rechtsgutachten zum Bürgerentscheid zum Standort des Heidekreis-Klinikums beauftragt. Ipsen, mittlerweile pensioniert, lehrte an der Universität Osnabrück öffentliches Recht. Der Jurist war zudem Präsident des niedersächsischen Staatsgerichtshofs in Bückeburg und in der Funktion auch an der Reform der Kommunalverfassung 2011 beteiligt. Ipsen soll gebeten werden, am kommenden Montag dem Kreisausschuss sein Rechtsgutachten persönlich zu erläutern. at