Rechtliche Voraussetzungen geschaffen
(Textauszug)...Im weiteren Verlauf der Sitzung schuf der Kreistag mit einem Beschluss über die Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden die rechtliche Voraussetzung für die von einer Initiative aus dem Nordteil des Kreisgebiets angestrebten Abstimmung gegen den Kreistagsbeschluss zum neuen zentralen HKK-Standort F4 südlich von Bad Fallingbostel. Die Satzung orientiert sich an einer Novellierung des Kommunalverfassungsgesetzes und schreibt vor, dass Bürgerentscheide grundsätzlich wie Kommunalwahlen an einem Sonntag von 8 bis 18 Uhr durchzuführen sind, dass die Möglichkeit zur Stimmabgabe per Brief gegeben sein muss und dass alle Abstimmungsberechtigten vorab schriftlich zu unterrichten sind. Die Initiatoren machen sich für einen Standort bei Dorfmark stark. Die erforderliche Zahl von Unterschriften für einen Bürgerentscheid haben sie bereits zusammen. vo