Innenministerium: Bürgerbegehren zur Klinik ist zulässig
wu Soltau. Ein Bürgerbegehren zur Umstrukturierung des Heidekreis-Klinikums ist zulässig. Das bestätigte am Dienstag eine Sprecherin des niedersächsischen Innenministeriums. Die Soltauer CDU will das Bürgerbegehren initiieren und hat am Dienstagnachmittag die offizielle Anzeige dafür beim Landkreis abgegeben. Doch schon im Vorfeld hat sich das Innenministerium intensiv damit beschäftigt – und vor allem geprüft, ob die Bürger in unternehmerische Entscheidungen einer Gesellschaft wie des kreiseigenen Heidekreis-Klinikums eingreifen dürfen. Das ist in diesem Fall aber möglich – „aufgrund diverser Paragrafenketten“.
Die Juristen in Hannover haben nach Angaben einer Ministeriumssprecherin grundsätzlich festgestellt, dass das Bürgerbegehren zulässig ist. Grundlage dafür ist, dass sich der Kreistag auch die Ursprungsentscheidung zur Klinikzukunft am 28. Januar vorbehalten hatte. Das Kreisparlament hatte einen Beschluss gefasst hat, der die – mit dem Kreistag personen¿identische – Gesellschafterversammlung angewiesen hat, eine bestimmte Entscheidung zur Klinikzukunft zu treffen, nämlich die sogenannte Variante C zu wählen. Sie sieht unter anderem vor, die Kinderklinik in Soltau zu schließen. Und genau gegen diesen Beschluss ist laut Ministerium auch ein Bürgerbegehren zulässig.
Es kommt daher auf die genaue Formulierung an: Das Bürgerbegehren muss auf den Kreistag abzielen, nicht auf das Klinikum. Genau das hat die CDU auch vor. Denn bei dem Bürgerentscheid soll der Kreistag die Gesellschafterversammlung anweisen, für die Neustrukturierungs-Variante D zu stimmen. Damit würde die Kinderklinik in Soltau konzentriert. Nun muss der Kreisausschuss formell die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellen. Das soll am 3. März passieren.