Soltauer HKK am Sicherungstropf?

Soltau/Bad Fallingbostel. Das seien interessante Neuigkeiten aus „Cornelias Bauchladen“. Mit launigen Worten fasste Versammlungsleiter Dr. Detlef Rogosch den Vortrag von Cornelia Rundt bei der SPD-Wahlkreiskonferenz in Bad Fallingbostel zusammen. Für besondere Aufmerksamkeit sorgte, was die Landesministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung zur medizinischen Versorgung auf dem Land und insbesondere zur Zukunft der Krankenhäuser zu sagen hatte.

Da sieht es nach ihren Ausführungen für das eine der beiden Krankenhäuser im Heidekreis durchaus gut aus: 19 Millionen Euro sollen im Rahmen des Krankenhausinvestitionsprogramms 2020 nach Walsrode gehen. Das würde bedeuten, dass für Soltau von der für den Heidekreis angekündigten 20-Millionen-Euro-Tranche kaum etwas übrig bleibt. Gleichwohl sieht Rundt nach eigener Aussage gute Chancen, dass Fördermittel in das Soltauer Krankenhaus fließen. Erstmals könnte es einen Sicherstellungszuschlag für Soltau geben.

Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses gewährleisten

Wie hoch der dann jährlich zu zahlende Ausgleich ausfallen könnte, konnte Ministeriumssprecher Uwe Hildebrandt auf Nachfrage nicht sagen. Bei dem Sicherstellungszuschlag handele es sich um ein Instrument des Krankenhausentgeltrechts, mit dem die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Krankenhauses gewährleistet wird, wenn es in einer dünn besiedelten ländlichen Region für die flächendeckende Basisversorgung unverzichtbar ist. Die Bedingungen dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss 2016 entwickelt. Maßgebliche Kriterien seien das Betroffenheitsmaß, der Versorgungsbedarf und notwendige Vorhaltungen. Eine Gefährdung der flächendeckenden Versorgung liege vor, wenn durch die Schließung des Krankenhauses zusätzlich mindestens 5000 Einwohner Pkw-Fahrzeiten von mehr als 30 Minuten aufwenden müssten, um das nächste geeignete Krankenhaus zu erreichen.

Ein geringer Versorgungsbedarf sei gegeben, wenn die durchschnittliche Einwohnerdichte im Versorgungsgebiet des Krankenhauses unterhalb von 100 Einwohnern je Quadratkilometer liegt. Notwendige Vorhaltungen sind die Fachabteilungen innere Medizin und Chirurgie, die zur Versorgung von Notfällen der Grund- und Regelversorgung geeignet sind. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wäre nach Antragstellung durch eine der Entgeltparteien – Krankenhaus oder Krankenversicherungsträger – vom Sozialministerium zu bewerten. Sofern ja, sei es wiederum Aufgabe der Entgeltparteien vor Ort, die Höhe des Sicherstellungszuschlags zu verhandeln. Maßgeblich ist laut Hildebrandt auch die Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe das Krankenhaus aufgrund seiner geografischen Lage einen Verlust erwirtschaftet. Das müsste ein Wirtschaftsprüfer bestätigen.

Ein Antrag des Heidekreis-Klinikums liegt nach Auskunft des Ministeriumssprechers noch nicht vor: „Da die geprüften Jahresabschlüsse 2016 erst im zweiten Halbjahr 2017 zu erwarten sind, werden auch die Verhandlungen zwischen den Entgeltparteien voraussichtlich nicht vor dem Herbst dieses Jahres beginnen können.“ vo

Ministerin Rundt bei ihrem Vortrag in Bad Fallingbostel: Foto: vo

Ministerin Rundt bei ihrem Vortrag in Bad Fallingbostel: Foto: vo

Reinhard Vorwerk