HKK: Weg bis zur Förderung ist lang

Soltau. In einer Mitteilung hatte das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in der vergangenen Woche die Bereitstellung von 1,3 Milliarden Euro für Sanierung und Neubau niedersächsischer Krankenhäuser angekündigt sowie eine Liste der Krankenhäuser veröffentlicht, die 2017 Fördermittel erhalten sollen. Nicht dabei ist das Heidekreis-Klinikum (HKK), was innerhalb der Belegschaft zu Irritationen geführt habe. Das liege in dem langwierigen Verfahren von der Antragstellung für Fördermittel bis hin zu ihrer Freigabe begründet, erklärt HKK-Geschäftsführer Dr. Christof Kugler jetzt in einem Mitarbeiterrundschreiben. Demnach durchläuft jede Fördermaßnahme für den Krankenhausbau ein mehrjähriges Verfahren aufsteigend in vier Kategorien: 4. Kategorie: Maßnahmen in Abstimmung; 3. Kategorie: vorrangige baufachliche Antragsprüfung; 2. Kategorie: abschließende baufachliche Antragsprüfung und schließlich abschließend geprüfte Maßnahmen. Maßgeblich sei der jeweilige Detailierungsgrad der Planung.

Für das HKK sind laut Kugler Fördermittel aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm für beide Standorte – Walsrode und Soltau – in Höhe von 20 Millionen Euro vorgesehen. Der im Rahmen des Landes-Sonderinvestitionsprogramms gestellte Fördermittelantrag befinde sich derzeit in Kategorie 3. Das bedeute, dass die Oberfinanzdirektion (OFD) die vom HKK vorgeschlagenen Baumaßnahmen grundsätzlich befürwortet. Die OFD habe die Fördermittelanträge bestätigt und Mittel für Planungsleistungen von zwei bis drei Millionen Euro bereits freigegeben.

Ausschreibung für Generalplaner läuft

In Abstimmung mit der OFD hat das Klinikum Mitte Februar eine öffentliche Ausschreibung für einen Generalplaner für Leistungen der Architektur, Statik, Haustechnik, Medizintechnik und Freianlagen auf den Weg gebracht. Kugler: „Unser Ziel ist es, diesen Generalplaner bis Mitte 2017 zu beauftragen und dann zügig mit der Vorplanung zu beginnen.“ In den nächsten Projektphasen würden frühestens Anfang 2018 eine abgestimmte Entwurfsplanung und eine gesicherte Kostenberechnung vorliegen. Nach erneuter Prüfung wird dann die Detailfreigabe der Maßnahmen als Grundlage für die Mittelbereitstellung erfolgen. Damit rücke das HKK in Kategorie 2 auf. In dieser wird dann eine Ausführungsplanung erstellt und daraus abgeleitet die Bauleistungen ausgeschrieben. vo

Reinhard Vorwerk