Fünf Jahre und der Rest des Amtsvorgängers
Die Kandidaten für die Bürgermeisterwahl in Soltau am 23. Februar sind mittlerweile vom Gemeindewahlausschuss bestätigt. Aber noch Anfang der Woche war für Soltaus Chefwahlleiter Karsten Lemke nicht ganz klar, wie lange das künftige Stadtoberhaupt überhaupt im Amt sein wird. Schließlich sollte bereits im Dezember des vergangenen Jahres der Landtag das Kommunalverfassungsgesetz in dieser Hinsicht ändern.
Seit Mittwoch nun gibt es da mehr Klarheiten. Der Landtag hat an dem Tag das Kommunalverfassungsgesetz mit den Stimmen der Regierungsparteien SPD und Grünen sowie der oppositionellen CDU geändert und damit beschlossen, dass die Hauptverwaltungsbeamten künftig für acht statt fünf Jahre gewählt werden. Allerdings greift das Gesetz erst 2026. Zu spät im Sinne der Soltauer Kandidaten.
Denn die Amtszeitdauer der bei Inkrafttreten der Rechtsänderung bereits gewählten Hauptverwaltungsbeamten bleibt unberührt, so ein Ministeriumssprecher. Der neugefasste Paragraf 80 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz enthalte dazu eine Übergangsregelung. Danach gilt diese sogar, wenn vor dem Inkrafttreten der Rechtsänderung als Wahltag für eine Direktwahl ein Tag nach dem Inkrafttreten bestimmt worden ist. In diesem Fall seien auch für die Durchführung der Direktwahl die vor der Rechtsänderung geltenden Vorschriften anzuwenden.
Ähnlich hatte es auch Gemeindewahlleiter Lemke schon Anfang der Woche eingeschätzt. Letztlich bedeutet das, dass der neue Bürgermeister in Soltau für fünf Jahre plus der restlichen Amtszeit des ausgeschiedenen Olaf Klang gewählt werden wird. Diese läuft bis zum 1. November 2026. Also wäre der Nachfolger nicht ganz sieben Jahre im Amt.
Genau kann das jetzt noch nicht bestimmt werden. Zwar findet am 23. Februar die Bundestagswahl statt. Aufgrund der Vielzahl an Bewerbern, sieben treten an, läuft alles auf eine Stichwahl hinaus, die für den 9. März terminiert ist. Wann der Sieger die Arbeit im Soltauer Rathaus wirklich beginnen kann, ist von dessen Beschäftigungsverhältnis und den Kündigungsvoraussetzungen abhängig.
Amt soll für Bewerberinnen und Bewerber attraktiver sein
Gleichwohl können bei den 2026 anstehenden Bürgermeisterwahlen im Heidekreis, im Norden wird in Bispingen Schneverdingen, Neuenkirchen, Munster und Wietzendorf gewählt, die jeweiligen Siegerinnen oder Sieger künftig acht Jahre im Amt bleiben. Dann greift die Gesetzesänderung.
Damit will die Landespolitik das Amt im Rathaus attraktiver gestalten. Ziel sei es, potenzielle Bewerberinnen und Bewerbern langfristigere Perspektiven zu bieten, um sowohl die Entwicklung der Kommune als auch die berufliche Karriere gezielt voranzutreiben.
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) hatte die Änderung zudem mit den Aufgaben in der kommunalen Verwaltung begründet, die zunehmend spezialisiertes Wissen und strategischere Planung erforderten.
Dazu wurden Themen wie die Integration Geflüchteter, die Energiewende, der Klimaschutz, der Wohnraummangel sowie Versorgungsengpässe, die medizinische Versorgung, die Digitalisierung und der Fachkräftemangel als immense Herausforderung für Kommunen herausgestellt.
Vor diesem Hintergrund sei die Gewinnung qualifizierter Führungspersönlichkeiten essenziell, um die Funktionsfähigkeit der kommunalen Verwaltungen zu gewährleisten, so Behrens, und weiter: „Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte sind dafür verantwortlich, die Zukunft ihrer Kommune zu gestalten. Die Verlängerung der Amtszeit schafft bessere Rahmenbedingungen, um qualifiziertes Personal für diese anspruchsvolle Leitungsfunktion zu gewinnen.“ 2013 hatte die damalige rot-grüne Koalition die Amtszeit von acht auf fünf Jahre begrenzt, um die Bürgermeisterwahlen an die Kommunalwahlen anzugleichen.