Deichverband will schnelles Verfahren

Deichverbandsvorsitzender Dr. Christoph Wasserfuhr im Bereich der Meißedeiche bei Hudemühlen, will die schnellstmögliche Neugründung des Verbands erreichen. Foto: bk

Der Deichverband Hodenhagen, dem laut eigenen Aussagen seit dem 16. Dezember eine Auflösungsverfügung des Landkreises vorliegt, macht Druck und will seine Neugründung am liebsten zeitnah selbst durchführen. „Wir können uns kein jahrelanges Abwarten erlauben, denn das Hochwasser lässt sich nicht durch amtliche Verfügungen eindämmen“, so der Vorstand des Verbands auf seiner Internetseite.

Die Auflösungsverfügung resultiert aus einer nicht rechtmäßig zustandsgekommenen Satzung des Verbands. Im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung war auf eine Veröffentlichung des Kartenmaterials verzichtet worden, wodurch Grenzverläufe des Verbandsgebiets unklar, Deichverbände in dem Fall nicht rechtmäßig zustandegekommen sind, so ein höchstrichterliches Urteil. Das Bundesverwaltungsgericht hatte am 27. April entschieden.

Ungeachtet dessen seien die vom Deichverband in den vergangenen 30 Jahren ergriffenen und von den Verbandsmitgliedern mit ihren Beiträgen bezahlten Maßnahmen, wie die Errichtung neuer Deiche, die Planung neuer Hochwasserschutzmaßnahmen und die Unterhaltung von Deichen und Einrichtungen, rechtswirksam erfolgt. Innerhalb der gesetzlichen Widerspruchsfristen seien nämlich keine Rechtsmittel dagegen eingelegt worden, wodurch „sie gleichsam Rechtskraft erlangt“ hätten.

Der in Liquidation befindliche Deichverband will offenbar kein langwieriges Gerichtsverfahren gegen die Auflösungsverfügung anstrengen, sondern schnellstmöglich die Neugründung erreichen, um den Hochwasserschutz nicht zu lähmen. „Gleichwohl wollen wir als Kenner der Materie diese Schritte maßgeblich mitgestalten“, um Effizienz, Exaktheit und vor allem Zeitersparnisse zu erreichen.

Innerhalb von vier Monaten sei es möglich, die Bestätigung des geschützten Gebiets, des Mitgliedskatasters, die Anpassung und Auslegung der vollständigen Satzung und die Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Wahl des Ausschusses zu erreichen. Der Landkreis wolle das „nach Lage der Dinge“ zwar selbst durchführen, riskiere damit aber erheblichen Zeitverlust und werde womöglich selbst an der Rechtmäßigkeit des Verfahrens scheitern, verweisen der Vorstand des in Liquidation befindlichen Deichverbands Hodenhagen unter seinem Vorsitzenden Dr. Christoph Wasserfuhr auf das Scheitern der Naturschutzverordnung im Aller-Leine-Tal vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg. Es komme aber gerade jetzt auf Schnelligkeit an, um laufende Projekte wie die Durchsetzung eines neuen Schöpf- und Sperrwerks in Hodenhagen zügig zu Ende zu bringen.

In seiner Stellungnahme gegenüber dem Landkreis Heidekreis stellt der Deichverband fest, dass es der Landkreis selbst gewesen sei, der das Kartenmaterial bei Gründung nicht veröffentlicht habe. Der Deichverband habe das Säumnis erkannt, Daten nachgereicht und beantragt, „die Satzung entsprechend zu ändern oder zu ergänzen“. Es sei unklar, aus welchem Grund dieses trotz mehrfacher Mahnung nicht durchgeführt worden sei, so die Kritik des Deichverbandsvorstands, der davor warnt, dass die Kreisverwaltung den Vorstand abberuft und dabei mit den vom Deichverband festgestellten und monierten Kommunikationsfehlern im Bereich der Samtgemeinde Ahlden argumentiert („Deichsicherheit kommt nicht voran“ auf boehme-zeitung.de vom 11. 11. 2024).

Das Deichverbandsgesetz sieht in der Tat vor, dass neben der Bestellung eines Liquidators aus Gründen des öffentlichen Interesses auch der Vorstand abberufen werden kann – aber eben nicht muss. Das Wissen um den Hochwasserschutz vor Ort bleibt, da der Landkreis gerade keine Abberufung des Vorstands eingeleitet hat, dem in Liquidation befindlichen Deichverband aber erhalten.