Die Zeit heilt nicht alle Wunden

Angestrengte Beratung beim Ordnungs- und Feuerschutzausschuss des Rats der Stadt Munster: Protokolführer Ingo Werlich (von links), Ausschussvorsitzender Rainer Behrens und Bürgermeister Ulf-Marcus Grube. Foto: akü

Der Stadtrat und seine Fachausschüsse sind demokratische Gremien, in deren Sitzungsverlauf getätigte Aussagen protokolliert werden, um etwaige Beschlüsse für die Nachwelt nachvollziehbar zu machen. Da es müßig ist, jeden Nebensatz mit in ein solches Protokoll aufzunehmen, beschränken sich die meisten Protokollanten auf ein Ergebnisprotokoll mit ergänzenden Notierungen von Aussagen von Rats- beziehungsweise Ausschussmitgliedern. So auch in Munster. Diese Protokolle werden im Normalfall circa zwei Wochen nach den jeweiligen Sitzungen an die Sitzungsteilnehmer zur Genehmigung geschickt. Jedoch verweigerten erhitzte Gemüter nach der Sitzung des Ordnungs- und Feuerschutzausschusses vom 17. Februar genau dieses. Grund waren die Auseinandersetzungen um die Schuld, die Bürgermeister Ulf-Marcus Grube bei der von ihm herbeigeführten Untersuchung von finanziellen Vorgängen bei der Freiwilligen Feuerwehr (wie mehrfach berichtet) auf sich geladen haben soll. Da die Genehmigung des Protokolls aber für den Fortgang der politischen Willensbildung nötig ist, wurde das bei der jüngsten Sitzung des Ausschusses am vergangenen Dienstag – rund acht Monate nach dem Auslöser – nachgeholt, wenn auch mit einigen Änderungen.

Anna Adamczak, allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters, hatte zuvor das Procedere der Genehmigung von Sitzungsprotokollen erläuterte. Dabei betonte sie die Bedeutung dieser Protokolle als Grundlage für weiteres Handeln. Adamczak erklärte, dass die Protokolle den Ausschussmitgliedern und Ratsmitgliedern zwei Wochen lang zur Verfügung gestellt werden, um mögliche Einwände gegen unrichtig gefasste Beschlüsse oder Verhandlungen geltend zu machen. Besonders im Fokus stand dabei der Tagesordnungspunkt 13, in dem es um die zweite Einwohnerfragestunde ging.

Namen von Bürgern gehören nicht in das Protokoll

Ein Hinweis der Kommunalaufsicht war, dass aufgrund des Datenschutzes die Namen der Bürger in den Protokollen nicht genannt werden sollten, da diese die Protokolle nicht einsehen können. Stattdessen wird in Zukunft allgemein von „Bürgern“ gesprochen. Adamczak betonte auch die Definition von „wesentlichen Inhalten“ in den Protokollen. Dabei wurde auf die Aufnahme der Kernpunkte von Beschlüssen und kontroversen Debatten verwiesen. Dies sei wichtig, um nachvollziehen zu können, warum bestimmte Beschlüsse gefasst wurden.

Anhand von Ausdrucken aus aktuellen Protokollen zeigte Adamczak dem Ausschuss mögliche Änderungsvorschläge und Einwände. Dabei ging es unter anderem um Fehler bei der Genehmigung eines Hygienekonzepts und um Kommentare in sozialen Medien, die als nicht akzeptabel empfunden wurden. Im Wesentlichen geht es bei der Änderung des Sitzungsprotokolls um drei Punkte: Der bisherige Protokollauszug lautete: „Ein Bürger (Feuerwehrkamerad) entschuldigt sich für die Feuerwehr für das Vorgehen beim Hygienekonzept.“

Mit vier Jastimmen bei zwei Neinstimmen und vier Enthaltungen wird das Protokoll folgendermaßen geändert: Ein Bürger (Feuerwehrkamerad) führte aus, dass es aus heutiger Sicht rückblickend ein Fehler war, die Genehmigung zur Teilnahme an der erwähnten Ausstellung/Messe seiner Erinnerung nach nur mündlich von Herrn Kelm und nicht schriftlich einzuholen.

Außerdem soll das Protokoll um folgenden Hinweis ergänzt werden: Ein Bürger hält die Kommentare eines Ausschussmitgliedes in den sozialen Medien über das Verhalten der Feuerwehrkameraden im vergangenen Herbst für die Feuerwehr für inakzeptabel und fordert, dass sich ein anwesendes Ausschussmitglied dafür entschuldigen sollte. Der Aufforderung wird nicht nachgekommen.

Kassenwart der Freiwilligen Feuerwehr widerspricht

Keine Berücksichtigung erhielt der 3. Änderungsvorschlag. Hier lautet der Protokolleintrag: Ein Bürger (Feuerwehrkamerad) fragt Ausschussmitglied Friese, ob er das Vorgehen des Bürgermeisters nachvollziehen kann. Ausschussmitglied Friese bejaht dieses, da es sich nach seinem Rechtsempfinden bei den Prüfungen auch um Steuerhinterziehung und strafrechtliche Tatbestände hätte handeln können. Ausschussmitglied Wolff widersprach diesen Aussagen auch in seiner Funktion als Kassenwart der Freiwilligen Feuerwehr Munster energisch.

Der Änderungsvorschlag lautete: Ein Bürger stellt die Frage, ob Herr Friese sich der Auswirkungen seines Verhaltens und seiner Facebook-Kommentare bewusst ist. Herr Friese geht darauf ein und stellt dabei (erneut) die Behauptungen auf, dass seinerzeit nach seiner Bewertung der Verdacht einer Straftat und der Steuerhinterziehung bestanden hätte. Darauf entgegnete das Ausschussmitglied Wolff, dass er juristische Schritte gegen Herrn Friese über seinen Anwalt hat einleiten lassen, solche falschen Behauptungen zu unterlassen.

Mit zwei Befürwortern, drei Gegenstimmen und fünf Enthaltungen wurde dieser Vorschlag abgelehnt. Das Protokoll wandert damit jetzt in die Geschichtsbücher, die Debatte um das damalige Verhalten Grubes wohl noch nicht. Die Zeit heilt eben nicht alle Wunden.