Schneverdinger Kinder lernen künftig länger gemeinsam
Drei Jahre hat die Kooperative Gesamtschule (KGS) in Schneverdingen an ihrem Vorhaben gearbeitet. Zwischenzeitlich machten erste vage Informationen die Runde. Nun wird es offiziell: Die KGS wird ab dem kommenden
Schuljahr zunächst für einen Zeitraum von sechs Jahren eine sogenannte Basisstufe für die Jahrgänge 5 und 6 einführen. Die neuen 5. Klassen an der KGS werden 2025 erstmals ohne vorherige Schulzweiganmeldung in der überwiegenden Zahl der Fächer gemeinsam beschult. Ab Klasse 7 erfolgt die gewohnte Aufteilung auf die Schulzweige, über die die Zeugniskonferenz am Ende des Jahrgangs 6 entscheiden wird.
„Das Ziel war es, eine Konzeption zu entwickeln, mit der es für Kinder nach der 4. Klasse, und auch für die Eltern, einfacher ist, sich für eine Schule zu entscheiden, ohne sich schon bei uns für einen Schulzweig entscheiden zu müssen“, erklärt Schulleiter Mani Taghi-Khani. Um das Modell zu entwickeln, wurden zahllose Gespräche mit Eltern, Lehrkräften, der Schülerschaft und dem zuständigen Landesschulbehörde geführt. Die „Schulfamilie“ steht dahinter, das Votum des Schulvorstands fiel zu 100 Prozent für die Basisstufe aus, das der Gesamtkonferenz zu 99 Prozent. Das Kultusministerium stimmte im April dem Konzept zu. Gesetzliche Grundlage ist der neue KGS-Erlass von 2023.
Den Prozess begleitete ein intensiver Erfahrungsaustausch mit der KGS Wiesmoor in Ostfriesland, die seit elf Jahren und bislang als einzige Schule in Niedersachsen ihre Schüler in einer Basisstufe gemeinsam unterrichtet. Nach ihr ist die KGS in Schneverdingen nun die zweite Schule landesweit, an der die Kinder nach der 4. Klasse länger gemeinsam lernen können.
„Vom Konzept einer KGS sind wir weiterhin voll überzeugt“, betont der Schulleiter. Anders als bei einer Integrierten Gesamtschule (IGS), wo alle Schüler nach einem gemeinsamen Lehrplan unterrichtet werden, werden Haupt-, Realschule und Gymnasium „unter einem gemeinsamen Dach“ als miteinander verbundene Schulzweige zusammengeführt. Die Aufteilung auf die Zweige sei ab einem gewissen Zeitpunkt wichtig, die Trennung ab Jahrgang 5 erfolge aber zu früh, sagt Taghi-Khani. Der Wunsch nach längerem gemeinsamen Lernen sei dabei insbesondere vonseiten der Eltern gekommen. Die bisherige Entscheidung für die weiterführende Schulform während der 4. Klasse erzeuge einen hohen Druck auf Kinder wie Eltern. „Die Freigabe des Elternwillens für die Beschulung nach der 4. Klasse führt in nicht seltenen Fällen dazu, dass Erziehungsberechtigte in eine Situation kommen, die einer Überforderung gleichen kann.“