Wolfszäune: Mindesthöhe bietet keinen guten Schutz
Die ungelöste Frage Wolf ploppt immer wieder dann in der öffentlichen Diskussion auf, wenn es zu Rissen durch Wölfe kommt, obwohl die Nutztiere von einem als wolfsabweisend geltenden Zaun geschützt waren. Sie werfen die Frage auf, ob der Schutz ausreicht. Während VNP-Geschäftsführer und ehrenamtlicher Wolfsberater Marc Sander herausstellt, dass die Zäune allein nicht ausreichen und die Regulierung der im Naturschutzgebiet vorkommenden Wolfsbestände fordert, macht Dr. Antje Oldenburg, Wolfsexpertin des Nabu-Kreisverbands, auf ein Kommunikationsversäumnis der zuständigen Behörden und Verbände der Nutztierhalter in Bezug auf den Mindestschutz und wolfsabweisenden Grundschutz bei Schutzzäunen aufmerksam.
Im Naturschutzgebiet der Lüneburger Heide kam es am 12. September zu einer Wolfsattacke auf Nutztiere des VNP. „Die in einem nach Herdenschutzrichtlinie des Landes ausgestatteten mobilen Elektrozaun gepferchten Tiere wurden angegriffen, eine Heidschnucke und eine Ziege wurden gerissen. Ein weiteres Tier wurde zudem offensichtlich in naheliegende Waldflächen gezogen“, berichtete der VNP kurz nach dem Vorfall. Der Elektrozaun sei 18 Zentimeter höher als das vorgeschriebene Mindestmaß von 90 Zentimetern und führte circa 8000 Volt. Im Sommer wurden auch im Raum Wolfsburg trotz eines als wolfsabweisend geltenden Zauns Schafe gerissen, auch dieser Zaun hatte nach Angaben des betroffenen Halters die vorgeschriebene Höhe von 90 Zentimetern und führte Strom.
Solche Risse seien glücklicherweise Einzelfälle, sagt Sander. Sie passierten nicht täglich oder wöchentlich, seien aber nicht kalkulierbar und jedes Mal eine Beeinträchtigung. Schon ein Riss pro Herde und Jahr reiche aus, um das Hüten sehr zu erschweren. „Die Tiere verlieren das Vertrauen in den Schäfer. Uns fehlt dann auch die Landschaftspflegeleistung der Heidschnucken, wenn die Tiere sich ständig beunruhigt zusammenschieben oder anlaufen, wieder zurückgeholt werden müssen, weil sie einfach verunsichert sind.“ „Es gilt sowohl begrifflich als auch inhaltlich sehr genau zwischen Mindest- und Grundschutz zu differenzieren“, betont Oldenburg. Der Mindestschutz gemäß Richtlinie Wolf sei ein Kompromiss zwischen dem Aufwand der tierhaltenden Person und der Sicherheit gegenüber Wolfsangriffen. „Für Ausgleichszahlungen im Schadensfall ist er zwar eine Voraussetzung, bietet jedoch keinen guten Schutz vor Wolfsübergriffen.“