Radfahren bleibt auf der Marktstraße erlaubt

Im Eingangsbereich zur Marktstraße zeigen Verkehrszeichen, welcher Verkehr dort wann erlaubt ist. Viele hielten sich nicht daran, bemängelt ein Leser. Er plädiert für mehr Schutz für die Fußgänger. Foto: at

Soltau ist stolz auf seine Marktstraße. Der Verkehrsweg, der in den 1980er-Jahren zu einer Fußgängerzone umgebaut wurde – seitdem läuft der Autoverkehr über die Straße Am Alten Stadtgraben –, ist mit Geschäften, Gastronomie und Museum nicht nur mittwochs und sonnabends zu Marktzeiten ein Anziehungspunkt. Nicht ohne Grund steht der Innenstadtbereich mit der Marktstraße jetzt im Mittelpunkt der Städtebauförderung. Sie soll auch in der Zukunft attraktiv bleiben.

Doch trotz des Verbots des Autoverkehrs gibt es Reibungspunkte. „Gegenseitige Rücksichtnahme gibt es nicht“, findet ein BZ-Leser, der schon mehrfach gefährliche Situationen insbesondere zwischen Fußgängern und Radfahrern beobachtet haben will. „Da rennen die kleinen Kinder hin und her und plötzlich kommt mit hoher Geschwindigkeit ein Fahrradfahrer angerauscht.“ Ob Alt oder Jung, alle führen zu schnell. Für den Leser steht fest, dass in der Fußgängerzone auch Radfahrer absteigen und schieben sollten. Hinzu kämen in der letzten Zeit verstärkt E-Scooter, deren Fahrer noch schneller unterwegs seien.

Doch so einfach es bei den E-Scootern ist – sie dürfen in der Fußgängerzone gar nicht fahren –, so schwierig ist es bei den Radfahrern. Da die Marktstraße ein Schulweg ist, kann das Befahren nicht einfach verboten werden. „Deshalb ist gegenseitige Rücksichtnahme das große Thema“, meint nicht nur Polizei-Verkehrsexperte Frank Rohleder.

Die Stadtverwaltung hat bereits geprüft, welche rechtliche Handhabe man hat, um die verkehrliche Situation in der Marktstraße zu entschärfen. Letztlich, so Bürgermeister Olaf Klang, bleibe auch ihm nur der Appell an die Radfahrer, langsam und vorsichtig zu fahren, Schrittgeschwindigkeit ist vorgeschrieben – und sich an die Einschränkungen während der Wochenmarkttage zu halten. Dann nämlich ist Radfahren entlang der Marktstraße ausdrücklich nicht erlaubt. „Natürlich sind die Mitarbeiter des Ordnungsamtes dort auch unterwegs. Aber das sind immer Einzelsituationen. Wir sind darauf angewiesen, dass den Durchradelnden bewusst ist: Das ist eine Fußgängerzone, da muss ich Rücksicht nehmen“, erklärt Klang. Dafür plädiert auch Hans-Jürgen Lange von der Interessengemeinschaft Handel und Gewerbe. Der Vorsitzende des Vereins kann beide Seiten verstehen. Die Fußgänger, die in der Zone meinen, sicher unterwegs zu sein. Aber auch die Radfahrer, die aufgrund der unterschiedlichen Pflasterung annehmen, dass sie in der Mitte ihr Tempo fahren dürfen. Er plädiert dafür, im Eingangsbereichen zur Fußgängerzone auf der Fahrbahn auf die Tempobeschränkung hinzuweisen: „Vielleicht mit einem netten Schriftzug, dann wäre allen geholfen.“

E-Scooter:Grundsätzlich verboten

Ausdrücklich hat die Stadt Soltau aktuell darauf hingewiesen, dass das Fahren von E-Scootern in der Fußgängerzone nicht erlaubt ist. Überhaupt sollte man sich vor der Anschaffung der E-Roller genau informieren, wo man damit fahren darf, rät Polizist Frank Rohleder. Rechtlich fallen sie in die Kategorie Elektrokleinstfahrzeuge. Grundsätzlich dürfen sie nicht in Fußgängerzonen gefahren werden – auch wenn Fahrradfahren dort gestattet ist. Die Polizei registriert immer mehr zugelassene E-Roller, zudem stetig steigende Unfallzahlen im gesamten Heidekreis. Gab es 2020 noch einen Unfall mit einem E-Roller-Fahrer, waren es 2022 schon neun Unfälle. Bis zum gestrigen Dienstag gab es in den letzten drei Jahren 24 Unfälle, bei denen 15 Menschen leicht und 3 schwer verletzt wurden. at

Anja Trappe