Landkreis lehnt Tempo 30 vor Schulen und Kitas ab
Fuß runter vom Gaspedal: Weniger Tempo auf den Straßen setzt sich in der öffentlichen Meinung immer mehr durch. In Kommunen ist ein vermehrtes Ausschildern von Temporeduzierung zu beobachten. Die Stadt Schneverdingen wünscht sich mehr Freiheit, über Straßen zu entscheiden, die nicht in ihrem Verantwortungsbereich liegen, doch der Landkreis Heidekreis hat die entsprechenden Anträge abgelehnt. Auch Neuenkirchen stößt auf Widerstand bei der Festlegung von Tempo-30-Bereichen auf Durchgangsstraßen.
Für die Schulwegsicherung der Grund- und Gesamtschüler will die Stadt Schneverdingen auf der Harburger Straße den Bereich zwischen Osterwaldweg und Rominter Weg auf 30 Stundenkilometer reduzieren. Ein Wunsch ist zudem, den Bereich vor der Kita in Heber als Tempo-30-Zone auszuweisen. Der dritte Antrag bezieht sich auf die Kita in Wesseloh. Alle drei Anträge wurden vom Landkreis abgelehnt. „Wir sehen das kritisch“, sagt Fachbereichsleiter Johannes Bosselmann.
Der Landkreis bewegt sich rechtlich im Rahmen, weiß Bosselmann. Es sei Auslegungssache. Auf Nachfrage der Böhme-Zeitung argumentiert der Landkreis, dass die Kita von Kindern nicht alleine aufgesucht werde. In Heber gebe es bereits ein Gefahrenzeichen, welches zu erhöhter Aufmerksamkeit mahnt. Zudem befinden sich an beiden Seiten Hochbordanlagen. Dies trifft auch auf den Bereich an der Harburger Straße im Ortskern zu. Zudem sieht der Landkreis die Ampelanlage, die bei Bedarf in Betrieb geht, als ausreichend für alle Fußgänger und Radfahrer an, um gesichert die Straße zu überqueren.
Nicht nur Schneverdingen bekommt die reservierte Haltung des Landkreises zu spüren. So hat Neuenkirchen im Zuge der geplanten Einrichtung von Hol- und Bringzonen für die Grund- und Oberschule erfolglos eine Entschleunigung für einen Abschnitt der Frielinger Straße, der Kreisstraße 17, im Bereich des Sportparks beantragt. „Bisher gibt es keine verkehrsbehördliche Anordnung“, sagt Bürgermeister Carlos Brunkhorst. „Wir sind aber im Gespräch. Der Ball liegt beim Landkreis.“ Die Anliegen der Kommunen sollten nun gebündelt mit der Verkehrsbehörde erörtert werden. Die Zielrichtung sei klar, so Brunkhorst: „Wir wünschen uns eine andere Vorgehensweise.“
Auffällig ist, dass die Winsener Straße in Soltau hingegen über mehrere hundert Meter als Tempo-30-Zone ausgeschildert ist. Dies gilt ausdrücklich montags bis freitags zwischen 7 und 17 Uhr, wenn Schülerverkehr mit weit über 1000 Jugendlichen von insgesamt drei großen Schulen ansteht. Das Geschwindigkeitsniveau sei vor der Begrenzung sehr hoch gewesen, teilt der Landkreis mit, auch die Verkehrsbelastung war überdurchschnittlich. Dass der Begrenzung ein Unfall vorausging, bei dem eine Schülerin ums Leben kam, erwähnt der Landkreis in seiner Stellungnahme allerdings nicht.
Verwaltungsvorschrift zur StraßenverkehrsOrdnung
Auf Passage 13 bezieht sich die Stadtverwaltung Schneverdingen: „Innerhalb geschlossener Ortschaften ist die Geschwindigkeit im unmittelbaren Bereich von an Straßen gelegenen Kindergärten, -tagesstätten, -krippen, -horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig oder körperlich behinderte Menschen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern in der Regel auf Tempo 30 km/h zu beschränken soweit die Einrichtungen über einen direkten Zugang zur Straße verfügen oder im Nahbereich der Einrichtungen starker Ziel- und Quellverkehr mit all seinen kritischen Begleiterscheinungen (...) vorhanden ist.“