Abwasser: Rücktritt von der Rekommunalisierung?
Alles zurück auf Anfang. Das wird wohl der Soltauer Stadtrat am heutigen Abend zur eigentlich geplanten Rekommunalisierung der Abwasserbeseitigung beschließen. Das heißt, im Januar 2024 wird die Stadt Soltau die Stadtentwässerung nicht übernehmen und in die Verwaltung eingliedern. Die Stadtwerke bleiben weiterhin zuständig. Im März 2021 hatte der Rat zum Unmut der Stadtwerke-Spitze mehrheitlich beschlossen, den Betriebsführungsvertrag mit den Stadtwerken für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung zum kommenden 31. Dezember zu kündigen. Damals hatte die Verwaltung noch unter Bürgermeister Helge Röbbert auf finanzielle Vorteile für Stadt und Gebührenzahler verwiesen. Es ging wohl auch darum, dem damaligen Miteigentümer des kommunalen Unternehmens, den Stadtwerken Bremen, etwas weniger Gewinn überweisen zu müssen. Das ist nun anders. Stadtwerke und Stadt (das „und“ wird in der Beschlussvorlage nicht nur einmal unterstrichen) kaufen die Bremer Anteile des Unternehmens zurück, für zusammen rund 23 Millionen Euro. Zudem stehen die Stadtwerke mit der nötigen Sanierung der Soltau-Therme vor weiteren erheblichen finanziellen Herausforderungen. Die Rahmenbedingungen hätten sich also grundlegend geändert, heißt es daher in der Beschlussvorlage. Die Sparte Abwasserbeseitigung habe „einen nicht unwesentlichen Anteil“ innerhalb des Geschäftsbetriebs der Stadtwerke und generierte dort Synergien. Die Verwaltung verweist allerdings auch explizit auf ihren Anteil des Rückkaufs. Zudem sei in den nächsten Jahren nicht mit Stadtwerke-Gewinnen für den städtischen Haushalt zu rechnen. Deshalb warb die Verwaltung für eine „Rekommunalisierung light“, um die „Interessensphären von Stadtwerken und Stadt“ zu berücksichtigen. Das heißt, dass die Betriebsführung bei den Stadtwerken bleiben sollte, der sonstige Betrieb aber in die Verwaltung eingegliedert und sich damit auch die Werte von Klärwerk und Leitungsnetz in der Bilanz widerspiegeln. Ein Beratungsbüro hatte mit einem Gutachten diese Variante als machbar eingestuft. Am heutigen Donnerstag stehen nun drei Varianten zur Abstimmung. Außer dem Verwaltungsvorschlag und der Beibehaltung des Ratsbeschlusses von 2021 auch die Beibehaltung des aktuellen Zustands. Und über Letzteres scheint man sich politisch so gut wie einig zu sein. „Es soll so bleiben wie es ist“, ist unisono von CDU, BU/FDP und SPD zu hören. Der Verwaltungsausschuss, der in dieser Woche tagte, soll entsprechend entschieden haben. Ein neuer Betriebsführungsvertrag soll geschlossen werden, möglicherweise zeitlich begrenzt. Ein europaweites Ausschreibungsverfahren müsse laut Gutachten nicht in die Wege geleitet werden.