Wasserverbrauch: Landkreis setzt auf Einsicht
Bad Fallingbostel. Nicht nur die Menschen haben in diesen heißen Zeiten mehr Durst als sonst. Der Wasserbedarf von Fauna und vor allem Flora ist deutlich höher als sonst, der Verbrauch steigt. Einige niedersächsische Versorger schlagen bereits Alarm, ermahnen die Verbraucher zum sparsamen Umgang mit kostbarem Trinkwasser, weil sonst die Versorgung der Bevölkerung mit dem lebenswichtigem Nass gefährdet, zumindest eingeschränkt werden könnte.
So weit ist man im hiesigen Landkreis zum Glück noch nicht. „Zu einer allgemeinen Einschränkung der Wassernutzung zur Gartenbewässerung, wie es im Landkreis Nienburg der Fall ist, ist es im Heidekreis und den anderen Landkreisen in Nordostniedersachsen bisher nicht gekommen“, heißt es vom Landkreis, der auch Untere Wasserbehörde ist und auf Einsicht setzt: „Es wird auf die Vernunft jedes Einzelnen gesetzt. Für einen sparsamen Umgang gibt es je nach Standort sowie der Frage, was beregnet werden soll, Beete oder Rasen und mit welcher Technik unterschiedliche Ansatzweisen. „Alle Systeme sollten aber unter Aufsicht stehen, denn eine Dauerberegnung ist letztlich kein sparsamer Umgang“, betont Sprecherin Sandra Michaelis.
Erlass könnte Einfluss auf Entnahmebedingungen haben
Die Entnahmebedingungen beruhen auf gesetzlichen und wissenschaftlichen Grundlagen. Aufgrund dieser wurden die bisher allgemeinwohlverträglichen – Wasserhaushalt, Bodenschutz, Naturschutz – Entnahmemengen festgelegt. Da habe es gegenüber den Vorjahren keine Veränderungen gegeben. Das muss aber nicht so bleiben. Das Land habe eine Überarbeitung der Grundwasserbewirtschaftung angekündigt. Die ließen aber auf sich warten, so Michaelis: „Der vom Umweltministerium für Ende letzten Jahres angekündigte und von allen Wasserbehörden dringend ersehnte neue Grundwassermengenerlass soll nun erst im Spätsommer diesen Jahres herauskommen. Dieser Erlass ist Grundlage für das nutzbare Grundwasserdargebot für die einzelnen Grundwasserkörper und könnte Einfluss auf die Entnahmebedingungen haben.“
Grundsätzlich gilt laut Michaelis für alle das im Wasserhaushaltsgesetz verankerte Prinzip des sparsamen Umgangs mit dem Wasser. Dieser Grundsatz fließe mit ein in die jeweiligen Wasserrechtsverfahren für die einzelnen erlaubnispflichtigen Grundwassernutzer. So hätten die Landwirte im Heidekreis je nach Bewertung der Beregnungsbedürftigkeit ihrer zu beregnenden Fläche eine Deckelung von maximal 60 bis 100 Millimeter „Zusatzregen“ pro Jahr auferlegt bekommen. „Das sind also höchstens nur drei bis vier Beregnungsdurchgänge pro Schlag.“ Zudem sei die Beregnung bei extremer Wetterlage in den Erlaubnissen untersagt. Insbesondere bei starken Winden ist die Beregnung mit den konventionellen Beregnungskanonen nicht mehr sinnvoll. Soweit dem Heidekreis Hinweise bekannt werden, werden unverzüglich Kontrollen durchgeführt. In diesem Jahr wurde eine Beregnung bei starken Winden festgestellt, eine durchgeführte Aufklärung war ausreichend Der Dachverband Aller-Böhme weist regelmäßig seine Mitglieder auf bevorstehende betroffene Wetterlagen hin.
Landwirtschaft ist größter Entnehmer
Die vom Landkreis als Untere Wasserbehörde zugelassene jährliche Grundwasser-Entnahmemenge beträgt rund 42 Millionen Kubikmeter. Das ist knapp die Hälfte der potenziell verfügbaren Grundwassermenge, des sogenannten nutzbaren Dargebots. Die genehmigte Entnahmemenge für landwirtschaftliche Zwecke ist durch der starken Zunahme der Beregnung in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und beträgt etwa 23,5 Millionen Kubikmeter. Etwa halb so groß ist die Entnahmemenge der Wasserversorger, bei Industrie und Gewerbe sind es zwischen sechs und sieben Millionen Kubikmeter.