Planung sorgt auch politisch für einigen Wind
Die Windkraftplanung des Heidekreises sorgt auch politisch für viel Wind. Gut besetzt wie seit den Beratungen zur Unterschutzstellung des Aller-Leine-Tals vor drei Jahren nicht mehr war bei der Sitzung des Kreis-Umweltausschusses zum Kriterienkatalog für Windenergie-Vorrangstandorte der Zuschauerbereich. Besonders stark vertreten war die kleine Ortschaft Eilte bei Ahlden. Dort befürchtet man übermäßige Beeinträchtigungen durch bis zu 250 Meter hohe Anlagen in Sicht- und Hörweite.
Diese Bedenken konnte Erster Kreisrat Oliver Schulze nicht mit seinem gebetsmühlenhaft vorgetragenen Hinweis ausräumen, dass man erst am Anfang des Verfahrens sei. Hier gehe esnurum die Festlegung der Mindestabstände bei der Bewertung der Potenzialflächen. Grundlage der Planung ist eine landesweite Potenzialstudie des Fraunhofer-Instituts. Für den Heidekreis sind 16 509 Hektar herausgekommen, die für den weiteren Planungsprozess als Flächenkulisse betrachtet werden. Nach Abzug diverser Ausschlusskriterien müssen 5976 Hektar übrig bleiben und bis Ende 2026 als Vorranggebiete ausgewiesen werden – 3,18 Prozent der Landkreisfläche und damit mehr als das Vierfache des geltenden Werts (0,7 Prozent).
Nordostniedersachsen überproportional betroffen
Bei der Beurteilung der Potenzialflächen spielt der Waldanteil eine Rolle. Zukünftig sollen Windräderinbestimmten Waldtypen zulässig sein. Mit dem nach ihrer Ansicht zu hohen Waldfaktor wollen sich die Verwaltungschefs der elf Landkreise des ehemaligen Regierungsbezirks Lüneburg nicht einfach abfinden und machen das in einem Schreiben an die Landesregierung deutlich. Laut Landrat Jens Grote monieren sie, dass 48 Prozent der landesweiten Potenzialflächen in ihren Kreisen liegen. Dabei betrage ihr Flächenanteil mit rund 15500 Quadratkilometer nur knapp ein Drittel der Landesfläche von 47600 Quadratkilometern.
Ob das Flächenargument greift, müsse abgewartet werden. Das ändere nichts am Handlungsdruck, so Grote: „Wir müssen uns an den Vorgaben des Landesorientieren und jetzt mit 3,18 Prozent anfangen.“ Nichtstun und abwarten, wäre keine Option. Wenn 2026 die Landesvorgabe nicht erfüllt werde, drohe aufgrund der dann greifenden Privilegierung ein „Wildwuchs“ von Windkraftanlagen, die ungesteuert im Außenbereich aufgestellt werden dürften, bis die Landesvorgabe erfüllt sei, beschrieb Kreisrat Schulze ein Szenario, das mit Ausnahme der Projektierer und Flächeneige tümer keiner wolle: „Einziges Steuerungsinstrument wäre dann das Bundesimissionsschutzgesetz.“
750 Meter im Außenbereich, 1000 zu geschlossenen Ortschaften
Für die bevorstehende Windkraft-Potenzialermittlung sollen unterschiedliche Abstandskriterien zugrundegelegt werden: Siedlungsgebiete nach Bebauungsplan und § 34 Baugesetzbuch (geschlossene Ortschaften) sowie Wochenendhäuser-, Ferienhaus- und Campingplatzgebiete gemäß Bebauungsplan jeweils 1000 Meter; für Einzelhäuser und Splittersiedlungen im Außenbereich: 750 Meter; für Gewerbe- und Sondergebiete ohne Wohnnutzung sollen keine Abstandgrenzen gelten. Wälder sollen bei der Ermittlung der Flächenkulisse mit einbezogen werden. Ausgenommen sind Standorte in den Wald-Vorranggebieten des Landesraumordnungprogrammes wie historische Waldstandorte größer als 25 Hektar und die Waldstandorte in den Vorranggebieten Natura 2000 und Biotopverbund, historische Waldstandorte des Landschaftsrahmenplanes kleiner als 25 Hektar sowie die Kernflächen Naturnahe Wälder des Landschaftsprogrammes.