38-jähriger Soldat wegen Volksverhetzung verurteilt

Strafrechtliche Konsequenzen gab es für einen 38-jährigen Munsteraner wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Soltau.

Schwere Vorwürfe wurden im Juni 2021 gegen Soldaten aus Munster öffentlich, die in Litauen an einem Nato-Einsatz beteiligt waren. Ein Zug des Panzergrenadierlehrbataillons 92 wurde nach Deutschland zurückbeordert, nachdem rechtsradikale und antisemitische Äußerungen gefallen sein sollen, von der Diskriminierung einer Soldatin war die Rede, zudem soll der Zug am 20. April ein Geburtstagsständchen auf Adolf Hitler angestimmt haben.

Nun gab es strafrechtliche Konsequenzen für einen Zugführer. Der 38-jährige Munsteraner stand wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung vor dem Amtsgericht Soltau. Richter Tore Larsen sprach den Hauptfeldwebel schuldig und verhängte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 50 Euro. Der Mann muss die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwalt Christoph Hillmer hatte dem Zugführer vorgeworfen, am 24. Mai 2021 vor 40 bis 45 Soldaten seines Zuges und weiterer Truppenteile seiner Verärgerung über die Überwachung durch die Fernmeldetruppe Eloka mit einer antisemitischen Äußerung Luft gemacht zu haben. Der genaue Wortlaut wurde auch in der Verhandlung nicht ganz klar. Letztlich lief es darauf hinaus, dass der Zugführer in Bezug auf die Eloka-Kräfte von „Vaterlandsverrätern“ gesprochen hat, die man „früher Juden genannt“ habe. Eine Zeugin hatte die Aussage sogar so aufgefasst, dass man früher Soldaten, die die eigene Truppe „ausspähten“, vergast hätte, sagte sie dem Gericht.

Der Eloka-Einsatz kontrollierte, ob die Soldaten aus dem Zug des Angeklagten ihre Mobiltelefone abgeschaltet hatten. Diese Vorschrift hatten nicht alle befolgt. Der Angeklagte räumte die Aussage ein, betonte aber, schnell gemerkt zu haben, dass er verbal einen Fehler gemacht hatte. Deshalb habe er die Aussage sofort richtiggestellt. Aber auch das bestätigte sich während der Zeugenbefragung so nicht. Larsen ordnete die Aussage als deutliche Volksverhetzung ein, ließ sie nicht unter die Meinungsfreiheit fallen oder als „über die Stränge schlagenden Humor“ gelten. „Das ist menschenverachtend.“ Vor allem wunderte sich der Richter, dass dem Angeklagten bei der Übung der Vergleich mit Juden in den Kopf gekommen sei, gerade für einen Soldat, der die Geschichte der deutschen Gräueltaten kenne. „Der sachliche Zusammenhang war gewollt. Sie waren sauer und wollten Soldaten verächtlich machen.“

Im Rahmen der Verhandlung wurde deutlich, dass rechtsextreme Äußerungen in dem Zug kein Einzelfall gewesen sein könnten. Das aber zu bewerten, so betonte Larsen, sei nicht Inhalt der Verhandlung. Es gehe nur um den einen Vorwurf. Insgesamt sei es eine milde Strafe, erklärte der Richter. Zugunsten des Angeklagten ließ er die Folgen der Vorverurteilungen gelten, die dieser und seine Familie seit Juni 2021 zu tragen hätten.

Staatsanwaltschaft ermittelt nicht mehr

Die Ermittlungen der Bundeswehr richteten sich im Zuge der Vorwürfe im Juni 2021 gegen zwei Hauptfeldwebel sowie vier weitere Soldaten im Mannschafts- und Unteroffiziersgrad. Unabhängig davon gab es weitere Ermittlungen gegen Soldaten des Zuges. Wo diese Ermittlungen zurzeit stehen, dazu machte die Bundeswehr gestern keine Aussage. Zivilrechtlich sind bei der Staatsanwaltschaft Lüneburg keine Ermittlungsverfahren gegen weitere Bundeswehrangehörige „in Bezug auf die Vorfälle in Litauen“ anhängig, so eine Sprecherin.

Anja Trappe