Grundsteuer: Fast die Hälfte fehlt noch
Eines steht wohl fest: Trotz der Verlängerung der Abgabefrist wird der Zeitplan in Sachen Grundsteuererhebung nicht eingehalten. Bis zum 31. Januar haben die Steuerpflichtigen zwar noch die Möglichkeit, ihre Grundsteuererklärungen abzugeben. Stand diese Woche haben laut Soltaus Finanzamtschef Peter Kröger bislang nur 55 Prozent aller diesbezüglich Angeschriebenen reagiert.
Und das sei auch der Schnitt in Niedersachsen. In anderen Bundesländern sei der Wert kaum besser. „Hier fehlen also noch 45 Prozent“, so Kröger und schätzt es für den Heidekreis als unrealistisch ein, dass diese in den nächsten gut zwei Wochen noch eingehen werden.
Zumal die Erklärung über das Finanzamtsportal Elster abgegeben werden sollten: Wer dort noch keinen Zugang hat, muss mit einer Anmeldefrist von gut zwei Wochen rechnen.
Dabei habe es durchaus sehr gute Tage gegeben. Zwischen Weihnachten und Anfang des Jahres sei der Erklärungseingang im Finanzamt hoch gewesen. Da hätten die Menschen die ruhigere Zeit genutzt. Und seit dem Jahresbeginn gebe es auch viele Nachfragen. „Unsere Hotline fährt wieder unter Volllast“ und sei personell aufgestockt worden. Das werde bis zum Fristablauf auch beibehalten, betont der Finanzamtsleiter.
Gleichwohl ist er pessimistisch – auch für ganz Deutschland. „Ehrlich, es ist zu wenig.“ 2018 hatte das Bundesverfassungsgericht das Grundsteuerrecht in Deutschland gekippt, nach 50 Jahren wurden gravierende Ungleichbehandlungen bemängelt, die Bemessung als verfassungswidrig eingestuft.
Von einer weiteren Fristverlängerung sei nach Angaben Krögers bislang nichts bekannt. Er nimmt an, dass die Steuerpflichtigen, die sich bislang noch nicht gemeldet haben, voraussichtlich noch einmal angeschrieben würden. Als letzte Maßnahme bliebe die Schätzung, die mit möglichen Ungenauigkeiten einhergehen kann.
Die Zeit allerdings drängt: Dem Finanzamt obliegt es 2023, die Grundsteuererklärungen zu bearbeiten, im kommenden Jahr sind die Kommunen am Zug. Sie müssen 2024 ihre Hebesätze entsprechend festlegen und die Grundsteuerbescheide bis zum 31. Dezember 2024 versendet haben.
Zum Start ins Jahr 2025 muss das neue Grundsteuerrecht stehen. Falls nicht dann, so Kröger, entfalle die Grundsteuer und damit eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen. Die Städte und Gemeinden benötigen die Mittel, um beispielsweise die Grundschulen, Kindergärten oder Büchereien zu finanzieren, aber auch in Straßen und Radwege zu investieren. „Wir müssen also zusehen, dass wir zu Potte kommen“, appellierte Kröger noch einmal an die Grundsteuerpflichtigen.
Nach dem Flächen-Lage-Prinzip
Die Grundsteuer wird auf den Grundbesitz erhoben. Dazu gehören Grundstücke einschließlich der Gebäude sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft. Gezahlt wird sie grundsätzlich von den Eigentümerinnen und Eigentümern. Im Fall der Vermietung kann die Grundsteuer über die Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt werden.
Die durch die Grundsteuer erzielten Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu. Derzeit sind es fast 15 Milliarden Euro jährlich. Ziel der Reform ist es, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf gesamtstaatlicher Ebene annähernd gleich bleibt, Bürger insgesamt aber nicht mehr belastet werden.
Das Land Niedersachsen berechnet die Grundsteuer nach dem sogenannten Flächen-Lage-Modell. Damit spielt nicht nur die Größe bei der Berechnung eine Rolle, sondern auch die Lage des Grundstückes innerhalb einer Gemeinde.