Böhmepark: Ordnungsamt nun länger im Einsatz
Für die Gäste könnte die Lage des Hotels nicht schöner sein. Erst blühen die Rhododendren, später die vielen Blumeninseln, die Böhme plätschert, Bänke laden zum Verweilen ein. Kurzum, der Böhmepark in Soltau ist eine Idylle in jeder Hinsicht.
Doch im und besonders in diesem Sommer kann sich Miriam Ureña nur wenig darüber freuen. Die Hotelchefin erzählt, dass sie nachts fast ständig aus dem Schlaf gerissen wird, weil die Gäste sich bei ihr über Lärm in der Idylle beschwerten. Krach, Rauchen und kaputte Flaschen zählt Ureña auf, was nächtens für Unmut sorgt, deren Reste sie teils morgens entsorgen müsse.
Die Polizei hat sie nicht nur einmal gerufen – ebenso das Ordnungsamt der Stadt Soltau. Gerade von dort sieht sie sich in ihrer Verzweiflung allerdings wenig unterstützt. Morgens und abends seien Menschen mittleren Alters im Park unterwegs, nachts komme der Lärm dann von Jugendlichen. Die Hotelchefin befürchtet darüber hinaus als Konsequenz schlechte Bewertungen in den Buchungsportalen im Internet. Sie wünscht sich ein stärkeres Eingreifen, vielleicht auch eine gesonderte Verordnung mit einem Musik- und Alkoholverbot für den Böhmepark, der schließlich den Zusatz Familienpark trage, um für Ordnung und nachts für Ruhe zu sorgen.
Tatsächlich war die Polizei laut Sprecher Olaf Rothardt in diesem Jahr 13-Mal im Einsatz im Böhmepark. Meist, so erklärt er, hätten die Kollegen Jugendliche angetroffen und angesprochen. „Sie sind dann auch gleich gegangen“, so gibt er die Informationen seiner Kollegen, die vor Ort waren, weiter. Tatsächlich habe es auch keinen Grund gegeben, schärfer zu reagieren. Die Jugendlichen hätten sich nur unterhalten, manchmal vielleicht auch gebrüllt, aber zumindest ersteres sei auch am späten Abend nicht verboten.
Nicht untätig zeigt sich die Stadt hinsichtlich der Beschwerde. Man habe inzwischen erneut geprüft, wie viel Ruhestörungen gemeldet worden seien. Danach, so Bürgermeister Olaf Klang, habe es über das Wochenende Mitte August fünf Meldungen gegeben, vor Ort sei allerdings niemand angetroffen worden, so gibt er den Bericht der Polizei für den Zeitraum weiter. Zudem merkt er an, dass sich keine weiteren Nachbarn über nächtliche Ruhestörungen in dem Bereich beschwert hätten.
Letztlich wolle die Stadt dennoch den Bereich des Böhmeparkes sensibel beobachten. Der Ordnungsdienst solle nun abends etwas später seine Runden drehen. „Wir stehen dazu in Kontakt mit der Polizei“, erklärt Klang. Ein Alkoholverbot lehnt er ab, das müsse schließlich umgesetzt und bei Verstößen verfolgt werden, was nicht zu leisten sei.
Hotelchefin Ureña ist enttäuscht, über die für sie nicht ausreichende Reaktion. Sie hätte sich vor allem eine Zusammenkunft mit Stadt und Polizei gewünscht, um noch einmal hautnah ihre Erfahrungen zu schildern.
„Polizei fährt vor und die Musik ist aus“
Miriam Ureña hat eine Liste abgeheftet, auf der sie akribisch notiert hat, wann es wieder vor ihrem Fenster zu Ruhestörungen im Böhmepark gekommen ist. Und sie hat Ton- und Videoaufnahmen. Die würde sie gerne einmal jemandem zeigen, um zu beweisen, dass die Situation sich so darstellt, wie sie sie immer wieder schildert. Doch weder die Verantwortlichen der Stadt Soltau noch die Beamten der Polizei wollten sie sehen.
Die Verwaltung wie auch die Polizei schätzt die Situation nächtlicher Ruhestörungen in dem Soltauer Stadtpark im Gespräch mit der Böhme-Zeitung etwas anders ein, als Ureña, die dort wohnt und das Hotel „Dat greune Eck" betreibt.
Dabei stützt sich die Verwaltung auf die Auskünfte der Polizei. Die Beamten hätten bei ihren Einsätzen zwar Jugendliche angetroffen, diese hätten sich aber dort normal unterhalten. Vielleicht hätten sie auch gebrüllt, aber auf jeden Fall das Gelände verlassen, wenn die Polizei sie dazu aufgefordert habe, beschreibt Polizeisprecher Olaf Rothardt die Situation. Musikgeräte hätten nicht beschlagnahmt werden müssen, da habe man nicht tätig werden müssen.
Es sei ja kein Wunder, dass die Polizei bei ihrem Eintreffen beispielsweise den LED-beleuchteten Ghettoblaster nicht fänden, widerspricht Hotelchefin Ureña. Sie wirft den Beamten vor, dass diese bei ihrem Einsatz gut zu erkennen seien. Da flögen die Flaschen in den Busch und die Musik sei aus, beschreibt die Frau ihre Erfahrungen, wenn die Beamten mit dem Polizeiauto in den Park fahren. Sie wünscht sich ein anderes Vorgehen insbesondere auf dem Gelände rund um die Fontäne, um die Situation wirklich so zu erleben, wie sie ihr den Schlaf raubt.
Zurück weist sie zudem den Vorwurf, dass sich auch keine weiteren Nachbarn beschwerten. Bei ihr seien es 40 Gäste, die sich nachts und am nächste Morgen bei ihr beschwerten, andere Zimmer wollten, schlechte Bewertungen schrieben. Und sie fragt: Sei sie privat nicht mit ihrer Familie genug, um auf die Situation aufmerksam zu machen und Reaktionen zu fordern?
Außerdem, so berichtet Ureña, gebe es auch tagsüber Pöbeleien von Betrunkenen gegenüber Spaziergängern. Und die pinkelten einfach überall hin. Sie wünscht sich verschärfte Regeln für das weitläufige Gelände, damit Betrunkene in dem Familienpark gar nicht unterwegs sein dürfen. Der Alkohol lasse die Situationen immer wieder eskalieren und führe zu lauten Streits. Friedliches Zusammensitzen sei nicht das Problem.
Für die Stadt Soltau ist ein Alkoholverbot für den Bereich ausgeschlossen, weil kaum zu kontrollieren. Zudem, so Bürgermeister Olaf Klang, höre man natürlich abends und nachts Geräusche viel deutlicher und lauter als tagsüber. Dennoch wollte die Mitarbeiter des Ordnungsamtes nun genauer Hinschauen – in Absprache mit der Polizei.
Polizeisprecher Rothardt erläutert, dass es durchaus Möglichkeiten gibt, im Fall der Fälle einzugreifen, beispielsweise Platzverweise zu erteilen, wenn den Anweisungen nicht Folge geleistet werde, oder eben einen Ghettoblaster einzuziehen. „Wenn wir dreimal hinfahren müssen, dann setzen wir das auch um. Aber das Problem hatten wir im Böhmepark so nicht.“
Ruhe für einen gesunden Schlaf
Ab 22 Uhr muss Ruhe sein, damit die Bewohner in den Genuss eines erholsamen Schlafes kommen. Das hat der Gesetzgeber in Deutschland im Bundesimmissionsschutzgesetz festgelegt.
Die Ruhezeit gilt bis 6 Uhr morgens. Die 22 Uhr-Regelung gilt auch für den Sonnabend, der Sonntag steht sogar komplett unter dem Schutz der Sonn- und Feiertagesruhe. Das heißt, dass laute Geräusche und andere Störungen vermieden werden müssen, Musik oder Fernsehen in Zimmerlautstärke laufen dürfen, Gespräche in normaler Lautstärke erfolgen.
Die Stadt Soltau hat zudem geregelt, dass werktags in der Zeit von 20 bis 7 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen keine Tätigkeiten vorgenommen werden, die eine übermäßige Lärmbelästigung darstellen oder die Gesundheit Unbeteiligter gefährden können.