Munster will Fotovoltaik auf Freiflächen ermöglichen
Zwei Anträge, mit Fotovoltaik-Freiflächenanlagen Strom zu erzeugen, haben am Donnerstagabend den Munsteraner Bau-, Klima- und Umweltausschuss beschäftigt. Er hat dazu jeweils einstimmig die dafür nötigen Flächennutzungsplanänderungen eingeleitet und Aufstellungsbeschlüsse für zwei Bebauungspläne gefasst. Es handelt sich um eine gut 3,7 Hektar große Fläche am Oerreler Weg in Breloh sowie um eine gut 2,6 Hektar große Fläche an der Bundesstraße 71 zwischen Hermannseck und Alvern.
Die Stadt möchte mit der Ermöglichung dieser Baumaßnahmen die regenerative Energiegewinnung lokal fördern und ausbauen. Damit soll die Erreichung der Klimaziele unterstützt werden, sagte Fachbereichsleiter Benjamin von Ahlen. Die Ziele der Landesraumordnung lägen zwar noch nicht vor, aber die Stadt wolle zeigen, in welche Richtung sie gehe. Er habe im Vorfeld den Landkreis Heidekreis dazu befragt. Dieser stehe dem Vorhaben offen gegenüber, obwohl das Regionale Raumordnungsprogramm (RROP) noch nicht angepasst sei.
Auch die Bundeswehr habe sich zu seinen Anfragen im Vorfeld geäußert. Sie habe grundsätzlich keine Bedenken, verweise jedoch auf die Vibrationen durch vorbeifahrende Panzer und auf Schießerschütterungen, die zu Schäden an der Fotovoltaikanlage führen könnten.
Bei der Fläche an der B71 hat der Landkreis Bedenken geäußert, da sie wegen der landwirtschaftlichen Nutzung und der geplanten Umwandlung zur Fotovoltaik-Fläche momentan den Zielen der Raumordnung entgegenstehe.
Stadtwerke Munster-Bispingen und Landwirt sind Antragsteller
Für die Breloher Fläche sind die Stadtwerke Munster-Bispingen Antragsteller. Die Anlage soll circa 3,5 MWp Leistung (Megawatt peak) bringen. Die Alverner Fläche, die direkt neben seinem Hof liegt, will ein Landwirt umwandeln. Die Kosten der Planung müssten die Stadtwerke beziehungsweise der Landwirt tragen. Das soll mit städtebaulichen Verträgen abgesichert werden.
Zu raumordnerischen Fragen äußerte sich gestern Oliver Schulze, allgemeiner Vertreter von Landrat Jens Grote, auf Anfrage der BZ. Er rechnet damit, dass die Vorgaben des Landesraumordnungsprogramms (LROP) im Laufe des Jahres vorliegen. Derzeit sei der Landkreis im 2. Beteiligungsverfahren eingebunden. In dem Entwurf gebe es allerdings keine Aussage zu raumbedeutsamen Anlagen, von denen Schulze annimmt, dass dies später per Erlass geregelt wird. Der Landkreis komme nämlich erst bei raumbedeutsamen Anlagen ins Spiel. Andere könnten die Kommunen per F- und B-Plan regeln. Das aus dem LROP zu entwickelnde RROP des Heidekreises werde nicht vor Ende 2023 vorliegen.