Ja zum Bürgerbegehren und zur OVG-Beschwerde
Der Kreisausschuss hat am gestrigen Dienstag mehrheitlich beschlossen, das Bürgerbegehren für den neuen HKK-Standort zuzulassen. Damit folgte das politische Gremium der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Lüneburg, dass das nach einem Eilantrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens angeordnet hatte. „Wir spielen nicht auf Zeit, wir setzen das um“, so Landrat Manfred Ostermann.
Gleichzeitig, so Ostermann im Anschluss an die dreistündigen Sitzung der Kreisausschusses gegenüber der Presse, habe man sich ebenfalls mehrheitlich darauf verständigt, beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) fristgerecht Beschwerde gegen das Verwaltungsgerichtsurteil einzulegen. Damit verbunden ist auch das Ziel, die Frist für den Bürgerentscheid auszusetzen. Dennoch bereite man zurzeit das Wahlverfahren vor. Nach Zulassung des Bürgerbegehrens muss der Entscheid nach drei Monaten herbeigeführt werden, das wäre aktuell bis zum 18. April.
Der Kreisausschuss ging in Sachen Bürgerbegehren allerdings noch weiter. Als Kompromiss, Vergleich oder wie immer man das auch bezeichnen will, soll ein gerichtliches Mediationsverfahren mit den Initiatoren angestrebt werden – mit dem Ziel, dass das Bürgerbegehren zurückgezogen wird, die Initiatoren von ihrem Ansinnen ablassen. Eine neutrale Person soll die Vermittlung leiten, um „verfahrene Dinge zurechtzurücken“.
Gleichzeitig wolle man anbieten, eine Bürgerbefragung im Heidekreis durchzuführen. Auch das Ergebnis soll bindend sein, verspricht Landrat Manfred Ostermann. Bis zu einer Bürgerbefragung könnten viele jetzt noch offene Fragen geklärt, die Planungen abgeschlossen sein. Dann könne man mit dem Entwurf für den Neubau und mit einer detaillierten Kostenaufstellung inklusive des Anteils des Landkreises punkten: „Wenn alles auf dem Tisch liegt, können wir die Frage stellen, wollt ihr F4 oder nicht“, erklärte Ostermann zur Bürgerbefragung zum Standort Bad Fallingbostel.
Damit wäre allerdings die Alternative „bei Dorfmark“, wie sie das Bürgerbegehren bislang fordert, vom Tisch. Laut Ostermann sei das bereits jetzt so. Das habe auch das Verwaltungsgericht in seiner Urteilsbegründung noch einmal deutlich dargelegt (BZ berichtete am gestrigen Dienstag). „Es geht nicht mehr um die Frage, geht ein Gesamtklinikum bei Dorfmark oder kommt es nach Bad Fallingbostel. Die klare Botschaft ist jetzt: Kriegen wir ein neues Heidekreis-Klinikum oder nicht.“
Ein „umswitchen“ oder eine einfache Umplanung vom Standort F4 nach Dorfmark „gehe nicht“. Dafür reiche die Zeit nicht, um letztlich die Fördermittel zu beantragen. Gelder vom Bund oder Land stünden auch in den nächsten Jahre nicht in Aussicht, malte Ostermann ein düsteres Bild angesichts coronabedingter Schulden in Billionenhöhe, die die Haushalte in Bund und Land belasteten.
Ostermann bat die Initiatoren, sich der Mediation nicht von vornherein zu verschließen. Er selbst werde aber das Gespräch zunächst nicht suchen, das werde über das Gericht erfolgen. Er wies dazu auch den immer wieder geäußerten Vorwurf der Initiatoren des Bürgerbegehrens zurück, sich mit ihnen nicht verständigt zu haben: „Es hat Gespräche gegeben. Wenn es konkrete Rechtsfragen gab, haben alle eine Antwort bekommen“, so Ostermann. In einem Mediationsverfahren gehe es darum, fair zu diskutieren – aber mit der Maßgabe, dass es nicht mehr um einen anderen Standort gehe, sondern darum, eine Chance für den Heidekreis zu vergeben. „Wir reichen die Hand.“
Die Initiatoren waren am gestrigen späten Nachmittag über die Entscheidung des Kreisausschusses durch Landrat Ostermann noch nicht informiert. Dass dem Bürgerentscheid zugestimmt worden sei, sei dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes geschuldet, so Otto Elbers. „Damit haben wir zu 100 Prozent gerechnet.“ Die Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht sei aber mehr als bedenklich. „Wir sehen dem Prozess gelassen entgegen. Gottseidank stehen 12600 Wähler hinter uns.“ Zum Thema Mediation wollte sich Elbers zunächst mit seinen Mitstreitern beraten. Er betonte allerdings erneut, dass die zeitliche Verzögerung des Prozesses ausschließlich Sache des Kreisausschusses sei. „Wir haben unsere Unterschriften pünktlich abgegeben.“ Danach hätte der Bürgerentscheid bereits stattgefunden, dann hätte man jetzt schon eine Entscheidung zur Standortfrage und könnte noch entsprechend handeln.