Landesregierung stellt längere Fristen für HKK in Aussicht

Gegner des Bürgerbegehrens argumentieren vor allem mit der knappen Zeit - hier stellt die Landesregierung längere Fristen in Aussicht.

Gegner des Bürgerbegehrens argumentieren vor allem mit der knappen Zeit - hier stellt die Landesregierung längere Fristen in Aussicht.

Berlin/Hannover/Heidekreis. Unter dem Titel „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ will der Bund mit einem Gesetz die bisherige Förderung der deutschen Krankenhauslandschaft verlängern – darunter auch den fürden Neubau des Heidekreis-Klinikums (HKK) wichtigen Strukturfonds 2. Der soll um zwei Jahre bis 2024 verlängert werden.

Vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs stellt das niedersächsische Sozialministerium verlängerte Fristen für die Abgabe von Bewerbungsunterlagen um die angestrebten Fördermittel von rund 130 Millionen Euro für die Zusammenführung der beiden HKK-Standorte in Aussicht. Wörtlich heißt es seitens des Ministeriums: „Das würde bedeuten, dass im ersten Halbjahr 2024 die geprüfte Haushaltsunterlage Bau beim Niedersächsischen Sozialministerium vorliegen muss, damit die Maßnahme beim Bundesamt für Soziale Sicherung beantragt werden kann.“

Gesetzentwurf wird Anfang September im Kabinett beraten

Das Ministerium geht also inzwischen von deutlich verlängerten Fristen aus, womit das wichtigste Argument gegen das Bürgerbegehren, das sich für den HKK-Standort D4 in Dorfmark ausspricht, entfallen könnte. Tatsache ist aber auch: Die Fristverlängerung ist noch nicht in Kraft.

„Der Gesetzentwurf kommt nächste Woche ins Kabinett, im September in die parlamentarischen Gremien und wird meines Erachtens noch im Oktober in Kraft treten“, ist sich Helge Engelke, Verbandsdirektor der niedersächsischen Krankenhausgesellschaft, sicher.

Zeitliche Verlängerung, aber nicht mehr Geld

Doch Engelke warnt auch. „Der Strukturfonds 2 wird nur zeitlich ausgeweitet, nicht auch finanziell.“ Die derzeit sieben Bewerber um die insgesamt 355 Millionen Euro aus dem Strukturfonds könnten die Antragsunterlagen gleichwohl frühzeitig einreichen. Das bedeutet: Sollte ein Antragsteller die verlängerten Fristen ausnutzen, um solide Daten, ein solides Konzept und die Zustimmung aus der Bevölkerung einzuholen, ist nicht ausgeschlossen, dass vorzeitig entschieden wird und der Fonds dann später bereits ausgeschöpft ist. Aber auch wer den Eindruck vermittelt, er habe unter Zeitdruck die Bevölkerung nicht mitgenommen, kann das Nachsehen haben. „Ein Restrisiko bleibt in jedem Fall“, lässt sich Engelke zu dem Für und Wider der verlängerten Fristen nicht festnageln.

Konkrete Kriterien, wann und wie die Mittel verteilt würden, gebe es allerdings auch noch keine. Fest steht nur, dass „ein Einvernehmen im Planungsausschuss hergestellt“ sein muss und der Antrag von den gesetzlichen Krankenversicherungen mitgezeichnet sein muss.