ADFC: "Verkehrswende nicht verstanden
Kleines Vohrfahrt-beachten-Schild für Radler irritiert im Heidekreis, Verband fordert Änderungen
VON BERNHARD KNAPSTEIN
Wietzendorf/Soltau. Wer in Wietzendorf vom Peetshof kommend in die Straße Am Sägeberg links abbiegen möchte, für den kann es schon mal irritierend werden. Denn auf der Hauptstraße Über der Brücke gibt es auf der rechten Seite einen Radfahrerschutzstreifen und gegenüberliegend dürfen die Radfahrer den Bürgersteig mitnutzen. Deren Vorfahrt hat der Linksabbieger freilich zu achten. Das Problem dabei: Just an dieser Stelle müssen auch die Radfahrer die Vorfahrt des Kraftfahrverkehrs beachten.
Was für Autofahrer nicht leicht zu erkennen ist: Beidseitig der Querung des kombinierten Rad- und Fußweges ist ein kleines Verkehrsschild für Radfahrer angebracht. Dieses Schild ist das in der Straßenverkehrsordnung (StVO) verzeichnete Signal 205 und gebietet „Vorfahrt beachten“. Allerdings ist das Schild recht kleinformatig und erinnert an kleinformatige Schilder früherer Verkehrsübungsplätze für Grundschüler.
Wenn Auto- und Radfahrer sich gegenseitig die Vorfahrt gewähren lassen wollen
Das Zeichen 205 steht auch noch andernorts in Wietzendorf. Etwa von Celle kommend an der Radwegquerung der B3-Abbiegespur zum Südseecamp. Der Autofahrer wird mit einem Zeichen „Achtung Radfahrer“ gewarnt, die Radfahrer hingegen durch das Zeichen 205 verpflichtet, den Kraftverkehr gewähren zu lassen.
„Ich hatte schon mehrfach Situationen, dass ich als Radfahrer entsprechend der Beschilderung Vorfahrt gewähren wollte, die Pkw- und LKW-Fahrer entsprechend der gelernten Verkehrsregeln mir Vorfahrt gewähren wollten“, berichtet etwa Lars Kinder. Er finde die „Beschilderung als irritierend, vor allem weil die Autofahrer die Beschilderung des Fuß- und Radweges nicht wahrnehmen können“.
Der für die Verkehrsbeschilderung zuständige Landkreis sieht keinen Handlungsbedarf und gibt sich kurz angebunden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit werde in Abstimmung mit der Polizei den Radfahrern mit dem Verkehrszeichen 205 seine Wartepflicht klargestellt, verlautet die Kreisverwaltung lapidar. Und die Polizei? Die verweist auf die Entscheidung des Landkreises.
Aber sind die Schilder für die Radler tatsächlich klarstellend? Tatsächlich stellen sie Am Sägeberg eine konkurrierende Vorfahrtsregelung erst her, da der Kraftfahrer aus seinen Schildern kein Vorfahrtsrecht erkennen kann, die Verkehrsteilnehmer sich also stehend einigen müssen, wer zuerst fahren soll.
Beim Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club (ADFC) sieht man angesichts solcher Situationen erheblichen Handlungsbedarf. Für ADFC-Landesvorsitzenden Rüdiger Henze fehlt angesichts der neuen kleinen Schilder für Radler schon der Blick für Grundprinzipien. „Wir fordern die Gleichberechtigung aller Verkehrsteilnehmer - sie ist sogar Gesetz, wird aber hier unterlaufen“, sendet Henze eine klare Botschaft. „Die Behörde hat nicht verstanden, dass wir in einer Verkehrswende leben“, verweist der ADFC-Vertreter auf zunehmenden Radverkehr. „In der Metropolregion Hamburg sprechen wir bereits über Radschnellwege.“ Pendler aufs Rad heiße das Motto.
Regelungen in Tourismusregion anpassen
Verblüffend ist für Henze das Ausbremsen der Radfahrer gerade in einer Tourismusregion wie dem Heidekreis. Generell solle die Kreisverwaltung die Tourismusinstitutionen und vielleicht auch die Leader-Regionen mit ins Boot holen, um die Verkehrsregelungen in der ausgeprägten Tourismusregion anzupassen.
An der B3, so die Empfehlung Henzes, könnte an den Verbindungsstraßen nach Wietzendorf Geschwindigkeitsbegrenzungen für den Kraftfahrverkehr, die Beseitigung der die Radfahrer ausbremsenden Schilder und die Herstellung der gestrichelten Linien für Radfahrquerungen für mehr Sicherheit und wirkliche Klarheit sorgen.