„Kein Problem, Mitarbeiter zu bezahlen“
„Kliniken können bald Gehälter nicht zahlen“ – die Warnung der Krankenhausgesellschaft, dass vielen Krankenhäusern das Geld ausgeht und sie bereits im ersten Quartal 2021 ihre Mitarbeiter nicht mehr entlohnen könnten, schreckte in dieser Woche die Verantwortlichen im Gesundheitswesen auf und führte zu besorgten Nachfragen. Die habe es auch beim Heidekreis-Klinikum gegeben, räumt HKK-Sprecherin Nina Bernard ein und stellt umgehend klar, dass „das Heidekreis-Klinikum keine Probleme hat, die Gehälter seiner Mitarbeitenden zu bezahlen“. Gleichwohl sei die Corona-Pandemie in Verbindung mit der Krankenhausfinanzierung für viele Kliniken, auch für das HKK, eine finanzielle Herausforderung. Im Frühjahr 2020 beim Start der Covid-19-Pandemie gab es nach Darstellung Bernards das Krankenhausfinanzierungsgesetz „Gesetz zum Ausgleich Covid-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen“. Ab dem 27. März 2020 waren die Sonderregelungen zur Entlastung der Krankenhäuser in Folge der Corona-Pandemie gesetzlich verankert. Dieses Gesetz besagte laut der HKK-Sprecherin, dass Ausgleichs- zahlungen für die Ausfälle der Einnahmen, die seit dem 16. März dadurch entstünden, dass Betten nicht wie geplant belegt werden können, geleistet würden. Alle Krankenhäuser hätten seinerzeit 560 Euro pro betroffenem Bett erhalten.
Maximalversorger waren zunächst deutlich unterversorgt Damit seien die Maximalversorger in der Krankenhauslandschaft jedoch deutlich unterfinanziert gewesen, weshalb das Gesetz angepasst wurde und ab dem 13. Juli die zweite Stufe in Kraft trat. Jetzt gab es Pauschalen von 360 Euro bis 760 Euro in jeweils 100-Euro-Schritten. Diese Pauschalen wurden bis zum 30. September gezahlt. „Dann gab es keine Erstattungen mehr.“ Durch die zweite Coronawelle ausgelöst, wurde am 18. November das 3. Bevölkerungsschutzgesetz wirksam, das die Voraussetzungen für die neuen Freihaltepauschalen beinhaltete, für die drei wesentliche Voraussetzungen erfüllt sein müssten: ein 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis über 70 pro 100 000 Einwohner; der Anteil freier betreibbarer intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten im Landkreis muss in einem ununterbrochenen Zeitraum von sieben Tagen durchschnittlich unter 25 Prozent liegen. Das Robert-Koch-Institut übermittelt dazu auf Grundlage der von den Krankenhäusern an das Divi-Intensivregister übermittelten Angaben an die Landesbehörde eine tagesbezogene Übersicht; die betreffenden Kliniken müssen die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) definierte Notfallstufe 2 oder 3 haben. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die zuständige Landesbehörde Krankenhäuser in dem Landkreis bestimmen, die Ausgleichszahlungen erhalten. Befindet sich im Landkreis kein Krankenhaus, das die Voraussetzung Notfallversorgungsstufe 2 oder 3 hat – Walsrode und Soltau haben jeweils Stufe 1 –, können Krankenhäuser in angrenzenden Landkreisen bestimmt werden. Nach dieser Lesart hat das HKK kurzzeitig bis zum 22. November keine Freihaltepauschalen erhalten.
Antrag von Geschäftsführer Dr. Rogge wurde stattgegeben
Allerdings können in besonders von der Pandemie betroffenen Regionen weitere Kliniken benannt werden, damit diese unter den Schutzschirm fallen. Das habe Geschäftsführer Dr. Achim Rogge beim niedersächsischen Sozialministerium beantragt, diesem Antrag wurde laut Bernard stattgegeben. Das HKK erhält für seinen Standort Walsrode seit dem 22. November 90 Prozent der momentan gültigen Freihaltepauschale von 560 Euro, weil sich dort Corona-Patienten konzentrieren und nur ein Krankenhaus im Landkreis diese Unterstützung bekommen kann. Da das HKK als Holding zu sehen sei, bedeute dies keine Benachteiligung des Standorts Soltau, betont Bernard.
Ausdrücklich würdigt die HKK-Sprecherin die zügige Abwicklung der Ausgleichszahlungen, wodurch „wir nie in Liquiditätsengpässe geraten sind“. Da man diese Pauschalen wieder bekomme, „werden wir keine corona-bedingten Verluste schreiben“. Gleichwohl dürfe man nicht außer Acht lassen, dass das HKK aufgrund der coronabedingt nicht nutzbaren Bettenkapazitäten auch zwölf Prozent weniger stationäre Fälle bei elektiven, zeitlich aufschiebbaren Eingriffen verzeichnete. Damit liege das Klinikum genau im bundesweiten Durchschnittswert. Dazu kämen noch die Verluste aus den ambulanten Bereichen, weil ambulante Behandlungen inklusive Operationen über einen längeren Zeitraum nicht durchgeführt werden durften. „Dennoch gibt es keine finanziellen Engpässe“, betont Bernard noch einmal ausdrücklich.
Mit Blick auf 2021 geht das HKK laut seiner Sprecherin davon aus, „dass Covid-19 sicherlich noch das erste Halbjahr unseres Krankenhausgeschehens dominieren wird. Die Ausgleichszahlungen sind bis Ende Januar befristet. Was die Landesregierungen und Herr Spahn dann machen werden, wissen wir natürlich nicht.“