Inklusion: Allen Menschen muss Teilhabe ermöglicht werden
„Ich bitte um rege Beteiligung, schonen sie das Podium nicht“, forderte Ralf Trosin, Leiter des Landkreisfachbereichs Soziales, die rund 130 Männer und Frauen auf, die in der Heidmarkhalle saßen. Sie nahmen am Donnerstagnachmittag an der Auftaktveranstaltung zur Gründung eines Arbeitskreises Inklusion im Heidekreis teil. Nach dem langen Einführungsreferat von Professor Dr. Holger Lindemann meldeten sich aber nur drei Teilnehmerinnen zu Wort. Der Referent, der außer seinem wissenschaftlichen Hintergrund auch elf Jahre Praxiserfahrung als Leiter einer Jugend- und Behindertenhilfeeinrichtung hat, wies darauf hin, dass Inklusion bedeute, allen Menschen Teilhabe an allen gesellschaftlichen Aktivitäten zu ermöglichen. Inklusion sei ein Organisationsprinzip, um Teilhabe zu ermöglichen. Inklusion sei demzufolge nicht auf den Bereich Schule/Behinderte beschränkt, sondern umfasse alle Lebensbereiche und Menschen mit allen ihren Unterschieden, sei es nun beispielsweise Behinderung, Herkunft, Geschlecht, Alter und sozialer Status.
Lindemann, der Kommunen bei der Umsetzung der Inklusion berät und siebeneinhalb Jahre in Oldenburg die AG „Inklusion an Oldenburger Schulen“ koordiniert hatte, nannte vier Bedingungen, die nötig sind, damit die Organisation von Teilhabe gelingen kann. Zunächst sei es erforderlich den Sinn von Inklusion überhaupt zu erkennen, dann müsse der Wunsch beziehungsweise der Zwang bestehen, sie umzusetzen, drittens müssten Kapazitäten und Fähigkeiten vorhanden sein und letztlich seien konkrete Schritte erforderlich, damit eine Veränderung erfolge.
Der Professor für Entwicklungspsychologie und Systemische Beratung riet, in den Prozess zur Umsetzung der Inklusion auch die Kritiker einzubinden. Es dürfe auch kein Top-Down geben, also ein Aufstülpen von Maßnahmen, die sich Behörden ausgedacht haben. Die Mitwirkung aller Beteiligten sei wichtig für das Gelingen. Der Arbeitskreis sollte sich einmal monatlich treffen, mögliche Untergruppen (siehe unten) je nach Bedarf wöchentlich. Sie müssten einen Entwurf erarbeiten, ihn in den AK einbringen, der wiederum eine Empfehlung an den Landkreis ausspreche, der sie dann an die politischen Gremien leite.
Beteiligung in Arbeitsgruppen
Jeder Teilnehmer der Auftaktveranstaltung zum Arbeitskreis Inklusion im Heidekreis erhielt einen Fragebogen, auf dem er ankreuzen konnte, an welchen Arbeitsgruppen er teilnehmen möchte. Zur Wahl standen: Raumprogramm und Materialausstattung, strukturelle Organisation und Schulbegleitung (Poolbildung, infrastrukturelle Modelle), Einsatz und Aufgaben von Schulbegleitung (Regelungen), Gestaltung des Übergangs Kita–Grundschule, Gestaltung des Übergangs Grundschule–weiterführende Schule, Gestaltung des Übergangs weiterführende Schule–berufliche Bildung (auch Praktika), Inklusion in der Kita, Nachmittagsbetreuung von Kindern, Schülerbeförderung, Sprachförderung im Landkreis, Förderung der Sprachkompetenz von Eltern (Dolmetscherpool), Teilhabe im Bereich geistige Entwicklung, Elternarbeit (Sucht, Medien, Gesundheit, Erziehungsfragen, psychische Erkrankungen), Koordination und Aufgaben mobiler Dienste in der Inklusion, inklusive Freizeitangebote und Unterstützungsnetzwerke (zum Beispiel Sozial- und Jugendhilfe, Organisationen, Vereine).