Von Danwitz: Stopp des Bürgerentscheids ist falsch
Heidekreis. Der Landtags- und Kreistagsabgeordnete der CDU, Dr. Karl-Ludwig von Danwitz, hält die Entscheidung des Kreisausschusses, einen Bürgerentscheid zum Klinik-Standort nicht zuzulassen, für falsch. Diese Ansicht trügen die fünf CDU-Verbände im Nordkreis mit ihren Vorsitzenden aus Bispingen (Christoph Hemmerle), Munster (Felix Friese), Neuenkirchen (Carsten de Vries), Schneverdingen (Christian Quoos) und Soltau (Elke Cordes) mit.
Der Kreisausschuss habe sich für seine Sitzung am 10. August für die Entscheidung über eine Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Stellungnahmen vom Innenministerium und vom Landwirtschaftsministerium zukommen lassen, so von Danwitz. Das Innenministerium habe zur Zulässigkeit geantwortet: „Das Bürgerbegehren zielt auf eine Standortfrage ab. Wenn in einer Angelegenheit unterschiedliche kommunale Ebenen betroffen sind, ist das Bürgerbegehren insoweit zulässig, als es sich auf einzelne abtrennbare Teilmaßnahmen der eigenen Kommune bezieht und nicht unter den Negativkatalog des Paragrafen 32 Abs. 2 Satz 2 NKomVG fällt. Da das Bürgerbegehren nur auf die Änderung des Abstimmungsverhaltens in der Gesellschafterversammlung abzielt, dürfte dies insoweit wohl zulässig sein.“
Das Landwirtschaftsministerium habe mitgeteilt, dass der Bau eines zentralen Heidekreis-Klinikums in Dorfmark weder gegen das niedersächsische Raumordnungsgesetz noch gegen die Verordnung über das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen verstoße. „In der Kreisausschuss-Sitzung am 10. August wurde daraufhin das Bürgerbegehren für zulässig erklärt – auch mit Verweis auf Rücksprachen mit weiteren Experten“, erläutert von Danwitz. Fünf Juristen seien im Ausschuss mit dabei gewesen.
„Rechtmäßigkeit nie infrage gestellt“
„Wir hatten nicht den Eindruck, dass es bei der Zulassung des Bürgerbegehrens Zweifel gegeben hat“ so der Munsteraner Friese. „Auch im weiteren Verlauf der Durchführung des Begehrens bezog sich die Argumentation der Gegner des Bürgerbegehrens hauptsächlich auf den engen Zeitplan zur Realisierung des Klinikums, nie aber auf die Rechtmäßigkeit der Unterschriftensammlung“.
Ein Gutachter sollte dann prüfen, ob der Kreisausschuss einen rechtswidrigen Beschluss gefasst hatte. Der Gutachter Professor Dr. Jörn Ipsen gehe in seinem Gutachten auf Seite vier davon aus, dass die Stellungnahme des Landwirtschaftsministeriums am 10. August noch nicht vorlag und der Kreisausschuss seinen Beschluss unter den Vorbehalt stellte, dass das Landwirtschaftsministerium keine gegenteilige Rechtsansicht äußern würde.
„Beides ist falsch. Die Stellungnahme lag vor, und der Kreisausschuss hat ohne Vorbehalt beschlossen“, unterstreicht von Danwitz. Bürgerbegehren seien unzulässig über die „Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch“. Das Bürgerbegehren richte sich aber gar nicht gegen die Bauleitplanung der Stadt Bad Fallingbostel, sondern wolle nur den Kreistag verpflichten, einen anderen Standort für das neue Klinikum vorzusehen, so Cordes. „Natürlich fällt die Gemeinde die Entscheidung über den Flächennutzungsplan für ein Klinikum. Aber den Standort für ein Klinikum hat der Kreis festgesetzt und kann unserer Meinung nach deshalb diesen Beschluss auch ändern.“
„Die über 12 000 Bürgerinnen und Bürger, die dem Bürgerbegehren ihre Stimme und Unterschrift gegeben haben, dürfen nicht ungehört bleiben“, teilte von Danwitz mit. „Die Art und Weise, wie in dieser Sache mit den Bürgerinnen und Bürgern umgegangen wird, finde ich absolut inakzeptabel. Ich habe meine Meinung und Rechtsauffassung im Kreisausschuss nochmal nachdrücklich mitgeteilt und gegen den Beschluss gestimmt, das Bürgerbegehren nachträglich für unzulässig zu erklären.“