Thema Frauenquoten

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„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, steht seit 1949 im Grundgesetz. Der Satz war seiner Zeit voraus. Noch fast zehn Jahre sollte es dauern, bis Frauen in Deutschland ohne Zustimmung ihrer Ehemänner Bankkonten eröffnen durften. Arbeit gegen den Willen des Mannes aufnehmen dürfen Ehefrauen seit 1977. Vom Mann erzwungener Sex in der Ehe ist erst seit 1997 als Vergewaltigung strafbar.

In Gleichstellungsdebatten geht es heute nicht mehr um gesetzliche Diskriminierung, sondern um Teilhabe und Förderung. Auch das hat mit dem Grundge- setz zu tun. Denn dem Postulat der Gleichberechtigung wurde 1994 ein zweiter Satz zugefügt: „Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Auch in der Kommunalpolitik im Heidekreis herrscht Frauenmangel

Frauen bleiben in vielen Gesellschaftsbereichen unterrepräsentiert. Im Bundestag: 488 Männer und 221 Frauen. Durchschnittlicher Frauenanteil in den Landesparlamenten: rund 30 Prozent. In den Kreis-, Stadt und Gemeinderäten: etwa 27 Prozent. Im europäischen Vergleich reicht das nur fürs Mittelfeld. Auch im Heidekreis herrscht Frauenmangel. Im Kreistag sitzen 40 Männer und zehn Frauen. Der Frauenanteil im Soltauer Stadtrat liegt bei 20,6 Prozent, die Stadträte von Schneverdingen und Munster kommen auf jeweils 22,6 Prozent. In den Landgemeinden des Nordkreises sieht es ähnlich aus: Im Rat Wietzendorf sind 28,6 Prozent der Mitglieder weiblich, in Bispingen 27,8, in Neuenkirchen 25. Unter sechs Direktkandidaten der größeren Parteien für den Bundestag befindet sich nur eine Frau.

Auch die Wirtschaft wird weiter von Männern dominiert. Vor einigen Jahren ergab eine Auswertung, dass in Dax-Vorständen weniger Frauen sitzen als Tho- masse und Michaels. Inzwischen steigt die Zahl weiblicher Dax-Vorstände, sie liegt aktuell bei fast 18 Prozent. So hoch wie nie, aber immer noch weit entfernt von Parität.

Dass die Zahl von Vorstandsfrauen steigt, hat auch damit zu tun, dass gesetzlich verbindliche Quoten beschlossen sind. In Vorständen börsennotierter und paritätisch mitbestimmter Unternehmen muss künftig ab vier Mitgliedern mindestens eine Frau sitzen. Quoten sind oft das Mittel der Wahl. Aber sie bleiben umstritten, wie sich zuletzt in Thüringen und Brandenburg zeigte, wo Verfassungsgerichte Paritätsgesetze für die Landesparlamente verwarfen. Und es gibt nicht nur juristische Einwände. Unternehmensberater Uwe Rickert hält Frauenquoten für einen Irrweg. Politikwissenschaftlerin Dr. Elke Wiechmann ist anderer Ansicht.