Thema Schuldenbremse

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Alle sind sich einig: Um große Investitionen in die Zukunft kommt Deutschland nicht herum. Die einen sehen den Bedarf aufgrund der gesetzten Klimaziele, die anderen darin, die durch Corona erlahmte Wirtschaft wieder in Gang zu bringen. Doch gerade erst hat die Politik im Zeichen der Coronakrise mit dem monatelangen Herunterfahren der meisten wirtschaftlichen Branchen und fast aller kulturellen Ereignisse eine milliardenschwere Schuldenlast auf die Republik gelegt.

Investitionen kontra Verringerung der Staatsschulden

Bei der Frage nach der Quelle der zusätzlichen Einnahmen scheiden sich die Geister. Mit der Vermögenssteuer ist ein alter Hebel zunehmend in die politische Debatte geraten, die das Abschöpfen von Reichtum im Blick hat – nach Ansicht von Ökonomen fiskalisch wenig ergiebig, aber von hoher symbolischer Bedeutung. Steuerrechtsexperte Professor Dr. Wolfgang Schön vom Max-Planck-Institut für Steuerrecht und Öffentliche Finanzen in München rät vor diesem Hintergund das Erbschaftssteuerrecht anzupassen, „wenn nämlich auch die 'nächste Runde' im gesellschaftlichen Miteinander gelingen soll, muss der sich verstetigten Ungleichheit der Startchancen die Spitze abgebrochen (...) werden.“

Doch der noch größere Konflikt zwischen öffentlichen Investitionen einerseits und der Staatsverschuldung andererseits fokussiert sich auf die Frage der verfassungsrechtlich normierten Schuldenbremse nach Artikel 109 des Grundgesetzes, die nur im Ausnahmefall ausgesetzt werden darf. Die Böhme-Zeitung hat zwei gegensätzlich argumentierende Experten, den Wirtschaftswissenschaftler Professor Dr. Rudolf Hickel von der Universität Bremen und den wissenschaftlichen Beirat des Bundeswirtschaftsministers Professor Dr. Jens Südekum von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, gebeten, ihre Positionen zurr Schuldenbremse darzulegen.