Viele HKK-Beschäftigte für F4
Soltau. Der Betriebsrat des Heidekreis-Klinikums (HKK) hat seine Kolleginnen und Kollegen aufgerufen, zu zwei Fototerminen zusammenzutreten, um ein „Statement für den Erhalt unserer Arbeitsplätze und damit für den Standort F4 zu setzen“, wie es Betriebsratsvorsitzende Anke Wolters-Rengstorf in einer der BZ vorliegenden Mail formuliert. „Die Teilnahme ist selbstverständlich Arbeitszeit“, so der abschließende Mailtext des Betriebsrats, der in den sozialen Netzwerken kursiert.
Der Betriebsrat befürchtet, dass Arbeitsplätze verloren gehen, wenn sich das Bürgerbegehren im Bürgerentscheid durchsetzen sollte. Dabei hatte Klinikchef Dr. Achim Rogge angekündigt – und mit dem Betriebsrat auch abgestimmt –, dass mit der Zusammenlegung der beiden Krankenhäuser Personalstellen gekürzt werden müssen. Das solle zwar ohne Kündigungen ablaufen, dennoch ist die Reduzierung der Arbeitsplätze gesetzt. Ein Umstand, den auch ein Standort D4 bei Dorfmark treffen würde, sollte der sich durchsetzen und dann trotz Zeitdrucks auch noch tatsächlich gefördert werden.
„Überschreitung der betrieblichen Mitbestimmung“
Aus Sicht des Soltauer Unternehmers Jürgen Röders ist der Fototermin eine klare „Überschreitung der betrieblichen Mitbestimmung“, da sich der Betriebsrat politisch betätige. Angesichts der hohen Verluste des Heidekreis-Klinikums ist eine Versammlung der Kollegenschaft während der Arbeitszeit für Röders ein Unding. Auch das Bürgerbegehren kritisiert das Vorgehen scharf. Der Betriebsrat habe sich einseitiger Propaganda für oder gegen den Bürgerentscheid zu enthalten. Dieses Gebot verletze er mit den Fototerminen und der Veröffentlichung in den sozialen Medien. Der Betriebsrat des Krankenhauses weist diese Einschätzung zurück. Auf Facebook teilt das Krankenhaus eine entsprechende Stellungnahme der Personalvertreter. „Wenn man die Äußerung überhaupt als politische Äußerung einordnen wollte und nicht nur richtigerweise als betriebswirtschaftliche Meinungsäußerung, dann ist diese allgemeinpolitische Meinungsäußerung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zulässig.“
Auch wenn es in der Belegschaft Befürworter eines Neubaus bei Dorfmark gibt, hat sich der Betriebsrat bereits im vergangenen Oktober für die Beplanung des Standorts F4 südwestlich von Bad Fallingbostel ausgesprochen. In den Altbauten in Soltau und Walsrode sei man „Mehrbelastungen am Arbeitsplatz“ ausgesetzt. Zudem gebe es Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung mangels ausreichender Attraktivität.