Fragen und Antworten rund um den Bürgerentscheid

Von Bernhard Knapstein und Anja Trappe

Heidkreis. Am Sonntag, 18. April, steht ein Bürgerentscheid zum künftigen Standort eines Klinikums im Heidekreis an. Die Böhme-Zeitung gibt an dieser Stelle noch einmal einen Überblick zu den wichtigsten Fragen rund um dieses seit Monaten kontrovers und emotional diskutierte Thema. Während eine Zeitleiste noch einmal die Entwicklung der vergangenen Jahre beleuchtet, widmet sich der Faktencheck der Zukunft der klinischen Versorgung im Landkreis und der Frage, was die Entscheidung am Sonntag für diese bedeutet.

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid ist ein Instrument der direkten Demokratie auf kommunaler Ebene. Mit ihm können Bürger in vielen Feldern der Kommunalpolitik eine politische Entscheidung herbeiführen, die unmittelbar wie ein Beschluss des zuständigen Kommunalparlaments wirkt. Ausgelöst wird ein solcher Entscheid durch ein Bürgerbegehren, das ein gewisses Quorum an Unterschriften einreichen muss, im Heidekreis liegt das bei etwas über 8000 Unterschriften. Erfolgreich ist ein Bürgerentscheid, wenn die Mehrheit der Wähler mit „Ja“ stimmen und mindestens 20 Prozent aller Wahlberechtigten mit „Ja“ votieren. Am 18. April müssen demnach mindestens 22 989 Wahlberechtigte eine Ja-Stimme abgeben und dieses Votum die Nein-Stimmen auch überwiegen.

Was will das Bürgerbegehren?

Im Kern geht es dem Bürgerbegehren darum, dass die Entscheidung des Kreistags vom 26. Juni 2020, einen Klinikneubau für den Suchbereich F4 südwestlich von Bad Fallingbostel zu planen, verschoben wird auf den Suchbereich D4 im Bereich Dorfmark – also einige Kilometer weiter nördlich. Ziel ist es, einen möglichen Neubau für die Bewohner des Landkreises so zentral wie möglich zu errichten.

Wie ist der Ablauf des Entscheids?

Im Grunde ist es wie an einem normalen Wahltag. Alle Wahlberechtigten haben ihre Abstimmungsbenachrichtigungs-Karte erhalten. Abgestimmt wird an einem Sonntag zwischen 8 und 18 Uhr in den festgelegten (meist den üblichen) Wahllokalen. Wer abstimmt, bringt seinen Personalausweis mit. Die Abstimmung ist auch per Briefwahl möglich.

Wo ist der zentrale Standort?

Die geografische Mitte des Heidekreises liegt bei Mengebostel. Gesucht werden sollte für den Klinikneubau ein zentral gelegener Klinikstandort. Zentral gelegen, darin besteht zwischen allen Beteiligten Einigkeit, bedeutet vor allem auch schnell erreichbar, weshalb der Autobahnanschluss an der A7 von tragender Bedeutung ist. Mengebostel hat einen solchen Autobahnanschluss nicht. Der weiter südlich gelegene Suchbereich Dorfmark hat deshalb auch im Altkreis Soltau als Kompromisslösung eine hohe Zustimmung gefunden.

Muss eine Klinik schnell erreichbar sein?

Der dafür maßgebliche sogenannte Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat festgelegt, dass die Menschen in Deutschland innerhalb von 30 Minuten den nächsten klinischen Grund- und Regelversorger erreichen können sollten. Regionen, in denen mehr als 5000 Menschen das nicht schaffen, werden als „gefährdet“ eingestuft. Die Böhme-Zeitung hat im Rahmen einer aufwendigen Recherche ermittelt, dass Dorfmark als Klinikstandort für die meisten Einwohner des Landkreises bedeutet, dass sie die Klinik binnen 30 Minuten erreichen können – die Kernstadt Munster läge so gerade noch innerhalb der 30-Minutenfrist. Nur in den Randbereichen müssten die Heidjer nach Buchholz, Rotenburg, Nienburg oder etwa Uelzen ausweichen. Den derzeit beplanten Suchbereich F4 südwestlich von Bad Fallingbostel erreichen Patienten aus der Kernstadt Munster nach den Messfahrten der Böhme-Zeitung nicht innerhalb der 30-Minuten-Frist. Dieser Bereich wäre wegen der Bevölkerungsdichte gefährdet.

Kann eine Bundeswehr-Klinik in Munster helfen?

Auch wenn dieses Argument in den Diskussionen um die Zukunft des HKK oft eingeflossen ist: In Munster existiert jenseits der Sanitätsabteilung keine Klinik der Bundeswehr. Aber selbst wenn das Verteidigungsministerium ein Krankenhaus in Munster einrichten würde, hätten deren Ärzte keine Kassenzulassung. Genau das aber ist entscheidend, für eine zivile Mitnutzung eines solchen Krankenhauses. Das Argument ist also keines.

Wie sicher sind die Fördermittel?

Es gibt keine Garantie auf die Zuschüsse zum Klinikneubau. Die Sozialministerin hat aber deutlich gemacht, dass eine Klinikzusammenführung im Heidekreis seitens der Landesregierung als erwünscht betrachtet wird.

Wie sind die Entwicklungsaussichten unter einem Dach?

Weitestgehender Konsens besteht auch in der Bürgerschaft, dass ein geeintes Klinikum sinnvoll ist. Das trägt dazu bei, Kosten zu senken, alle Fachabteilungen unter einem Dach zu haben und so auch um klinische Bereiche zu erweitern, die angesichts der Alterungsgesellschaft zunehmend an Relevanz gewinnen oder jetzt nicht sinnvoll vorgehalten werden können, weil die Fachabteilungen sich auf zwei Häuser aufteilen.

Was steht im Trinovis-Gutachten?

Das vom Heidekreis-Klinkum in Auftrag gegebene Trinovis-Gutachten ist die Grundlage für die Entscheidung für den Neubaustandort F4 und umfasst im Original ein Leitzordner mit rund 600 Seiten. Eine Zusammenfassung von 56 Seiten wurde veröffentlicht. Die BZ hat Einblick in das Gesamtgutachten nehmen können. Es setzt sich rechnerisch mit der Frage auseinander, aus welchen geografischen Bereichen in Zukunft welche Krankheitsbilder in ein künftiges Klinikum an den alternativen Standorten zwischen Soltau, Dorfmark, Bad Fallingbostel und Walsrode zu erwarten sind. Zahlen dazu liefern die Daten des Krankenhauses selbst sowie weitere Studien und der Klinikqualitätsindex, der auch die abstrakten Daten der benachbarten Kliniken beinhaltet. Die Ergebnisse des Gutachtens beruhen auf einem Abgleich zwischen Attraktivität der Fachbereiche und der Fahrtdauer zum Krankenhaus für Patienten mit dem Pkw. Alleine die Berechnungen für die Fahrtzeiten nehmen viel Raum in dem Gutachten ein. Das Gutachten setzt sich aber auch mit der Frage auseinander, welche Krankheitsbilder in Zukunft häufiger auftreten werden und ökonomisch damit Potenzial beinhalten. Demnach ist es für die Klinik wichtig, sich beispielsweise für die Gefäßchirurgie zu öffnen, um „marktgerecht“ die Menschen versorgen zu können.

Ist die Kritik am Gutachten berechtigt?

Die Kritik an der fehlenden Transparenz des lange Zeit unter Verschluss gehaltenen Gutachtens war zwar aus Sicht der BZ berechtigt, ermöglicht aber keine sinnvolle Bewertung zu dem Gutachten selbst. Vier Punkte sind nach Einblick besonders hervorzuheben. Erstens: Der Blick der Gutachter im Rahmen einer Stärken-und-Schwächen-Analyse auf künftige gesundheitliche Entwicklungen in der Bevölkerung ist beachtlich und positiv zu würdigen. Zweitens: Die ausschließlich theoretischen Fahrtzeitenberechnungen von Trinovis weichen zum Teil von der Realität deutlich ab, möglicherweise, weil sie nicht mit der Praxis abgeglichen worden sind. So ist beispielsweise die Entfernung von Schneverdingen zum Klinikum Rotenburg auf 43 Minuten taxiert worden – 30 Minuten hat die BZ wiederholt zu unterschiedlichen Uhrzeiten im Praxistest gemessen – und zwar vom östlichen Ortseingang an der Max-Oertz-Straße aus. Von Munster aus soll das Klinikum am Standort F4 in 28 Minuten erreichbar sein. Die BZ hat von der Ortsmitte aus bei einem abendlichen Versuch 30 Minuten gebraucht, in zwei Versuchen tagsüber hat es – wenn auch nur knapp – länger gedauert. Die Trinovis-Zeitangaben lassen das Klinikum in Bad Fallingbostel attraktiver erscheinen, als es von der Erreichbarkeit her ist. Drittens: Das Trinovis-Gutachten berücksichtigt eine 15-Minuten-Anfahrtzeit, obwohl es ein solches Zeitlimit offiziell nicht gibt. Die 15-Minuten-Anfahrtzeit hebt ein Klinikum im Ballungszentrum Bad Fallingbostel-Walsrode deutlich hervor. Für den Gemeinsamen Bundesausschuss spielt ein solches Zeitlimit hingegen keine Rolle. Viertens: Das Trinovis-Gutachten bezieht Patienten außerhalb des Heidekreises ausdrücklich in seine Berechnungen mit ein, obwohl die gesetzliche klinische Versorgungspflicht des Kreises sich auf seine eigene Bevölkerung bezieht.

Gibt es am Standort F4 einen Bahnanschluss?

Der Standort F4 liegt unweit der Heidebahnlinie. Die Einrichtung eines klinikeigenen Bahnhofs ist allerdings unwahrscheinlich. Ein solcher Halt läge nicht im Interesse der Bahn und würde die Taktung durcheinanderbringen. Die enormen Kosten für den Bau eines Bahnhofs müsste zudem wohl der Landkreis tragen, sollte sich die Deutsche Bahn als Eigentümerin überhaupt zu einer Zustimmung überreden lassen. Das Argument, das sowohl das HKK als auch die Bürgermeisterin Bad Fallingbostels ansprechen, ist somit eher eine Vision.

Muss der ÖPNV angepasst werden?

Egal ob Bad Fallingbostel oder Dorfmark – eine Zusammenführung der beiden Kliniken hätte zur Folge, dass der gesamte öffentliche Personen-Nahverkehr die neue Klinik berücksichtigen müsste. Hier ist der Landkreis zuständig.

Ist der Architektenwettbewerb übertragbar?

Auch wenn der europaweit ausgeschriebene Architektenwettbewerb nicht eins zu eins von einem Standort auf einen anderen übertragen werden kann, weil ein anderes Umfeld, veränderte Zuwegungen, Bodengefälle etcetera zu beachten sind, handelt es sich nicht um eine komplette Neukonzeption. Das Oberlandesgericht Celle hat zu Architekturleistungen am 15. Juli 2010 (13 Verg 9/20) entschieden, wenn „eine völlig neue planerische Konzeption im Raum steht, handelt es sich nicht mehr um denselben Leistungsgegenstand“. Entscheidend sei, so das Gericht, ob „die ausgeschriebenen Leistungen sich in solchen Elementen unterscheiden, die wesentlichen Einfluss auf das Charakteristische einer planerischen Lösung haben können.“ Das zu planende Krankenhaus bleibt mit allen vorgesehenen Fachabteilungen und den innerklinischen Kriterien exakt dasselbe. Neu zu planen und auszuschreiben wären Teilelemente wie Fundament und Zuwegungen. „Das könnte man auch mit dem Zuwendungsgeber abstimmen“, so der Berliner Vergaberechtsexperte Eike Duhme gegenüber der Böhme-Zeitung.

Wie lautet die Frist für die Fördermittel?

Wiederholt wird der September 2021 als Frist für die Abgabe der Bewerbungsunterlagen um die Fördermittel des Landes ins Spiel gebracht. Das behauptet auch das HKK auf seiner Website und beruft sich darauf, vom Land habe es keine offizielle Fristverlängerung gegeben. Da es eine solche Frist aber nicht gibt, hat das Land logischerweise auch keine Verlängerung erklärt. Richtig ist: Der Strukturfonds II des Bundes, aus dem die rund 130 Millionen Euro Zuschuss in Aussicht gestellt worden sind, läuft im Jahr 2024 aus. Bewerbungsunterlagen von Bewerbern müssen spätestens bis Mitte 2024 dem Landessozialministerium vorliegen, um geprüft werden zu können. Dies ist die einzige offizielle Frist, die das Ministerium der BZ zweimal, zuletzt am 6. April, bestätigt hat.

Besteht Zeitdruck?

Eine wichtige Tatsache ist, dass mehrere Klinikprojekte um die begrenzten Millionenbeträge konkurrieren. Das Land hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass es im ersten Halbjahr 2022 erstmals beraten wolle. Und: Projekte, die den Konsens der Bevölkerung fänden und deren Unterlagen frühzeitig eingereicht würden, sollen Priorität genießen. Der Zeitfaktor ist daher tatsächlich von Bedeutung, bezieht sich aber auf die Konkurrenz um die Fördermittel, die ihre Verfahren ebenfalls vorantreiben und auf die Zuschüsse spekulieren. So ist beispielsweise der Planungswettbewerb der Architekten für ein neues Klinikum im Landkreis Diepholz im Oktober 2021 abgeschlossen. Hier sollen drei Kliniken auf dem Lande in Twistringen-Borwede zusammengeführt werden.

Hat die Landesregierung raumordnungsrechtliche Bedenken?

Dorfmark (D4) ist raumordnungspolitisch für einen Klinikneubau tatsächlich nicht ideal, Bad Fallingbostel ist zumindest ein Grundzentrum. Die Landesregierung hat aber wiederholt zum Ausdruck gebracht, dass ein Klinikstandort raumordnungspolitisch auch in Dorfmark möglich sei, wenn der Landkreis dies so beschließe. So plant auch der Landkreis Diepholz sein Zentralkrankenhaus in der Siedlung Borwede (gehört zur Ortschaft Heiligenloh mit 1000 Einwohnern, die zur Gemeinde Twistringen gehört. Zum Vergleich: die Ortschaft Dorfmark hat 3200 Einwohner.

Wer hat die Planungshoheit?

Kann die Stadt Bad Fallingbostel festlegen, wo die Klinik entsteht? Die Kommune ist Herrin des Verfahrens für den Beschluss des Flächennutzungs- und des Bebauungsplans. Nach Auffassung eines von der BZ befragten Baurechtlers könnte die Kommune sich tatsächlich querstellen und einen Klinikneubau in Dorfmark verhindern. Sollte der Bürgerentscheid mit einer Ja-Mehrheit enden, die Neuplanung erfolgreich sein, das Land dem Heidekreis trotz Zeitverlust die Mittel zusprechen, könnte die Bauleitplanung also an der Stadt Bad Fallingbostel scheitern, die sich zurzeit gegen eine Beplanung der Potenzialflächen D4 ausgesprochen hat. Zwischen Kreis und Stadt müsste es zu einer Einigung kommen.

Ist die Akzeptanz der Klinik wichtig?

Das Sozialministerium hat wiederholt deutlich gemacht, dass die Akzeptanz des Klinikneubaus in der Bevölkerung neben der zeitnahen Einreichung der Unterlagen ein wesentlicher Faktor ist. Sozialministerin Daniela Behrens äußerte sich im Interview mit der Walsroder Zeitung erneut entsprechend: „Es wäre nicht richtig, wenn das Land in einen Neubau investiert, von dem große Teile der Bevölkerung nicht überzeugt sind.“ Ob der Heidekreis dieser Anforderung überhaupt noch gerecht werden kann, ist völlig offen. Das Bürgerbegehren zumindest beruft sich auf die fehlende Akzeptanz für die laufende Planung in Bad Fallingbostel. Die gesammelten mehr als 12 000 Unterschriften haben auch ein entsprechendes Signal gesendet. Der Bürgerentscheid soll nun Klarheit bringen, wie die Mehrheit der Kreisbevölkerung über die laufenden Planungen denkt.

Was passiert ohne Zuschüsse?

Egal, wie der Bürgerentscheid ausgeht – eine Garantie auf die Fördermittel gibt es nicht. Wenn die laufenden Planungen zu Ende geführt werden, ist allerdings die Chance darauf größer. Fließen die in Aussicht gestellten 130 Millionen Euro für den Klinikneubau nicht, dann werden die beiden Klinikstandorte zunächst weiter betrieben. Wie weit es dem Klinikmanagement gelingt, die Defizite noch weiter zu reduzieren ist offen, zumal vor allem die Doppelpersonalvorhaltungen bei Empfang, Aufnahme und Technik kostenintensiv sind. Hinzukommen langfristig wachsende Sanierungskosten an den beiden Häusern. Irgendwann könnte der Kreistag sich entschließen, eines der beiden Häuser stillzulegen.

Wie hoch sind die aktuellen Defizite?

Der Aufsichtsratsvorsitzende Hermann Norden betont zwar, dass das Neubauprojekt nicht auf einen Defizitabbau, sondern auf eine Verbesserung der klinischen Versorgung abzielt, gleichwohl wird das Argument immer wieder kommunziert. Aktuell liegt der Zuschussbedarf des Heidekreis-Klinikums bei etwa 8 Millionen Euro jährlich, Tendenz sinkend. Die ersten Maßnahmen der Geschäftsführung schlagen also an.

Soll es nur Einzelzimmer geben?

Klinikchef Dr. Rogge hat ins Spiel gebracht, dass Einbettzimmer geplant würden, um das HKK attraktiver zu gestalten. Da dies aber nicht förderfähig ist, werden primär Zweibettzimmer geplant, die aber pandemiesicher als Einzelzimmer genutzt werden können sollen.

Wird Personal abgebaut?

Das Heidekreis-Klinikum wird Personal abbauen, wenn beide Kliniken unter einem Dach sind. Das will die Geschäftsführung im Einvernehmen mit dem Personalrat ohne Kündigungen bewältigen. Wieviel Personal eingespart werden soll, darüber macht der Geschäftsführer keine Angaben.

Wirbt der Landkreis gegen das Begehren?

Der Landrat muss sich in Niedersachsen rechtlich nicht neutral verhalten, sondern kann für die Position des Kreises werben. In anderen Bundesländern verbieten sogenannte Fairnessgesetze die Werbung gegen das Anliegen eines Bürgerbegehrens.

Was wären Folgen eines Ja-Entscheids?

Die Gesellschafterversammlung ist damit angewiesen, einen Klinikneubau im Suchbereich „bei Dorfmark“ zu planen.

Was wären Folgen eines Nein-Entscheids?

Die Planungen der Klinik für den Standort F4 laufen weiter, die Bewerbungsunterlagen werden voraussichtlich noch in diesem Jahr eingereicht.

Die Bürgerinnen und Bürger haben die Wahl. Je mehr Wahlberechtigte die Gelegenheit per Briefwahl oder an der Wahlurne nutzen, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit eines realistischen Stimmungsbildes der Bevölkerung bezogen auf die Standortfrage für ein künftiges Heidekreis-Klinikum mit allen Abteilungen unter einem Dach.

Bernhard Knapstein