Bürgerbegehren: Initiatoren fühlen sich verleumdet
Soltau. Aktuell ermittelt die Staatsanwaltschaft Verden gegen 13 Beschuldigte im Zusammenhang mit dem HKK-Bürgerbegehren und der inzwischen bereits abgeschlossenen Unterschriftensammlung. Zu den Beschuldigten gehören die „mutmaßlichen Initiatoren und mehrfach Unterschrift Leistende“, teile der Sprecher der Ermittlungsbehörde in Verden mit. Ermittelt werde wegen des Verdachts der Urkundenfälschung. Aktuell soll noch die Urheberschaft zu einer weiteren geleisteten Unterschrift ermittelt werden. Nähere Angaben könnten nicht gemacht werden, weil die Ermittlungen noch andauerten. Im September hatte Landrat Manfred Ostermann gegen Unbekannt Anzeigen erstattet. In dem Schreiben sei jedoch gleich Bezug auf die Initiatoren des Bürgerbegehrens genommen worden, namentlich auf Otto Elbers, Adolf Köthe sowie Werner Salomon. Das kritisierten die Initiatoren jetzt bei einem Pressetermin scharf: Bewusst habe der Landrat die Initiatoren verleumdet, diffamiert und krimi- nalisiert. Man sei entsetzt, tief verletzt und sprachlos.
Elbers zeigt sich schockiert vom Verdacht der Anstiftung
Elbers, als einer der Beschuldigten, habe in der vergangenen Woche erstmals Einblick in die Unterlagen bei seinem Anwalt nehmen können. Insbesondere die Anzeige des Landrates habe ihn schockiert, weil die Initiatoren verdächtigt würden, unrichtige Unterschriften eingereicht zu haben beziehungsweise An stiftung oder Beihilfe zum Leisten falscher Unterschriften geleistet haben sollen. Über viele Wochen haben die Initiatoren via Listen Unterschriften vor allem im nördlichen Heidekreis gesammelt, um letztlich einen Bürgerentscheid zum Heidekreis-Klinikum anzuschieben. Der ist mittlerweile auf den 18. April terminiert. Nötig waren dafür gut 8600 Unterschriften, am Ende kamen weit mehr als 12 000 zusammen, die am 5. Oktober fristgerecht beim Landkreis eingereicht wurden.
„Wir haben die Aktion nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt“ – Die Initiatoren des Bürgerbegehrens am 18. April
Zwar richten sich die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen 13 Beschuldigte. Allerdings gehe laut Initiatoren aus den Unterlagen hervor, dass es sich weiterhin nur um sechs Unterschriften handele, die nicht korrekt sein sollen. Aufgefallen war bei der Prüfung durch die Stadt Soltau, dass die Unterschriften ähnlich oder gleich mit dem des Ehepartners gewesen seien. Die Kommune habe diese dann für ungültig erklärt. Eine weitere Unterschrift sei aufgefallen, weil das angegebene Geburtsdatum und auch die Unterschrift nicht zur angegebenen Adresse gepasst hätten. Auch diese sei für ungültig erklärt worden. Die Listen selbst wurden wie gesagt schlussendlich an den Heidekreis weitergereicht. Zumindest die sechs Unterschreibenden hätten in ihrem Handeln kein Unrecht empfunden, so schätzen es die Initiatoren ein. In mindestens einem Fall habe der Unterschreibende das sogar gedurft, weil seine Frau schwer krank gewesen sei. Andere hätten auf den ausdrücklichen Wunsch ihrer Ehepartner unterschrieben.
Zudem seien unrichtige Angaben auf den Listen immer wieder vorgekommen, etwa, wenn der Wohnort nicht im Landkreis gelegen habe, man noch nicht 16 Jahre alt gewesen sei oder aufgrund des Brexit nicht mehr unterschreiben durfte. Fast zehn Prozent der Unterschriften seien daher in Munster ungültig gewesen, erklärt Köthe. Sie als Initiatoren hätten in keinem Fall alles kontrollieren können. Manche Listen seien mitgenommen und ausgefüllt selbstständig von Unterschreibenden in den Bürgerbüros abgegeben worden.
Salomon sicher: Vorwürfe werden als haltlos eingestuft
Ihr Empfinden sei es jedenfalls, dass sie mit der Anzeige in Misskredit gebracht werden sollen, und sie fragen sich, ob man „wider besseren Wissens“ überhaupt habe handeln müssen. „Es trifft mich schon ziemlich hart“, sagt Elbers und hofft auf eine schnelle Klärung. „Wir haben die Unterschriftenaktion nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt“, sind sich alle einig. Wenn etwas im Argen gelegen hätte, hätte man das auch mit den Initiatoren auf einer anderen Ebene klären können, meinen sie. „Schwarzweißgestreift“ tragen werde man nicht müssen, das werde dem Landkreis nicht gelingen, ist sich Salomon sicher, dass die Vorwürfe letztlich als haltlos eingestuft würden. Dennoch frage man sich, ob der Landrat und die Kreispolitik tatsächlich zu solchen Mitteln greifen müssten: „Können sie den Widerstand ihrer Bürger gegen eine Fehlentscheidung so wenig aushalten? Hier disqualifiziert man sich selbst für ein öffentliches Amt.“