Bürgerentscheid ist zulässig

Heidekreis. Nachdem der Eilantrag des Bürgerbegehrens „Heidekreis-Klinikum“ auf vorläufige Zulassung des Bürger- begehrens auch vor dem Oberverwaltungsgericht erfolgreich war, wird der Bürgerentscheid nun am 18. April 2021 durchge- führt. Grundlage des weiteren Verfahrens ist die Satzung des Heidekreises zur Durchführung von Bürgerentscheiden vom 25. September 2020 in Verbindung mit den für Kommunalwahlen geltenden Vorschriften. Die Bekanntmachung des Termins erfolgt auch auf der Homepage des Heidekreises.

Die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden stellen bis zum Sonntag, 7. März 2021, das Abstimmungsverzeichnis auf, es entspricht dem Wählerverzeichnis bei Kommunalwahlen. Spätestens am 28. März 2021 (21. Tag vor der Wahl), frühes- tens um den 15. März herum, wird die jeweilige Gemeinde die Abstimmungsberechtigten schriftlich über den Bürgerentscheid unter Mitteilung des Abstimmungsortes und der Uhrzeit, zu der abgestimmt werden kann, benachrichtigen. Dieser Benachrichtigung ist ein Antrag auf Abstimmung per Brief beigefügt. Sobald die Abstimmungs- benachrichtigungen zugegangen sind, kann auch die Abstimmung per Brief beantragt werden.

Abstimmung auch per Brief möglich

Anträge auf Briefabstimmung sind bei der jeweiligen Wohnort- gemeinde zu stellen. Spätestens am sechsten Tag vor der Abstim- mung (12. April 2021) wird die Gemeinde noch einmal ortsüb- lich die zu beachtenden Vorgaben und Regelungen zur Abstim- mung bekannt machen. bz

Böhme-Zeitung