Widerspruch zu Zinkes düsterer Vision
Heidekreis. In der Debatte um die Zukunft des Heidekreis-Klinikums (HKK) nimmt die Rhetorik an Dramaturgie zu. Erst am vergangenen Dienstag hatte der SPD-Landtagsabgeordnete Sebastian Zinke, der auch der Heidekreis-SPD vorsteht, im Rahmen eines digitalen Pressegesprächs verlauten lassen, beim Bürgerentscheid am 18. April werde es nicht darum gehen, ob ein neues Krankenhaus in Dorfmark oder Bad Fallingbostel entstehe. „Es wird letztlich darum gehen, ob es zukünftig im Heidekreis überhaupt noch eine stationäre Versorgung geben wird“, so Zinke. Dabei verwies Zinke auf die Beratungen der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen“.
Inhaltlich sieht die Kommission eine Neustrukturierung der 170 Krankenhäuser im Land vor, wonach Grundversorger, Schwerpunktversorger und Maximalversorger entstehen. Vor diesem Hintergrund sieht Zinke eine Umwandlung des HKK in ein Regionales Gesundheitszentrum als wahrscheinlich an, sollte es nicht gelingen, den Neubau in Bad Fallingbostel zu bekommen. Vor diesem Hintergrund befürchtet Zinke ein mögliches Wegbrechen der stationären klinischen Versorgung, sprich der Wegfall jeglichen Grund- und Regelversorgers im Heidekreis.
Ist es aber tatsächlich denkbar, dass im Heidekreis die klinische Versorgung wegbricht? „Da wird wieder Panik gemacht“, hält Dr. Karl-Ludwig von Danwitz den Vorstoß für „Angstmache“. Ein Krankenhaus der Grundversorgung wird in jedem Fall im Landkreis verbleiben, ist sich von Danwitz selbst für den schlimmsten Fall sicher. Ja, es könne sein, dass man über Privatisierung oder die Anschaffung eines Hubschraubers für den schnelleren Krankentransport sprechen müsse, wenn die Mittel des Strukturfonds II nicht fließen. Es sei aber auch denkbar, dass dann zur Erhaltung der klinischen Versorgung eben Mittel aus anderen Töpfen zu erhalten sind, wirbt von Danwitz für eine Versachlichung der Debatte.
„Landkreise sind verpflichtet,die Versorgung sicherzustellen“
Die Böhme-Zeitung hat auch bei der Landesregierung nachgefragt. Derzeit verfügt jeder Landkreis und jede kreisfreie Stadt über mindestens ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung. Das Sozialministerium geht fest davon aus, dass dies auch so bleibt. „Die Landkreise und kreisfreien Städte sind gesetzlich verpflichtet, die Krankenhausversorgung für ihre Bevölkerung sicherzustellen“, verweist die Ministeriumssprecherin auf die klar normierten Pflichten der Kreise und somit auch des Heidekreises. „Derzeit ist nicht absehbar, dass es künftig einen Landkreis beziehungsweise eine kreisfreie Stadt ohne Grundversorgung geben wird.“ Zinke, der in seiner düsteren Vision eine Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben für möglich erachtet, ist Volljurist und gehört dem Landtagsausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen an.
Auch Professor Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, sieht die Arbeit der Enquetekommission deutlich anders. „Die Sicherstellung einer bürgernahen stationären Krankenhausversorgung in der Fläche war Hauptthema der Enquetekommission. Für den Niedersächsischen Landkreistag ist es ein wichtiges Ergebnis, dass Forderungen einzelner externer Sachverständiger nach einer radikalen Reduzierung der Krankenhausstandorte insbesondere im ländlichen Raum nicht aufgegriffen wurden. Ein Maximalversorger soll hochspezialisierte Fachgebiete vorhalten, aber keineswegs sollen die Bürger für normale Behandlungen in den Fachgebieten Innere Medizin oder Chirurgie weite Wege auf sich nehmen müssen. Wichtig ist, dass die Enquetekommission den hohen Investitionsbedarf unterstrichen hat: Wir brauchen mehr Mittel, um auch in den kommenden Jahrzehnten moderne Klinikstrukturen im gesamten Land anbieten zu können.“