Zwei Städte aus dem Süden lehnen Soltauer Klinikpläne ab

Von Anja Trappe

Soltau. Die Städte Bad Fallingbostel und Walsrode haben die Pläne Soltaus, einen Klinikstandort an der Tetendorfer Straße auszuweisen, abgelehnt. Am Ende war es ein einstimmiges Votum, nachdem sich öffentlich in Bad Fallingbostel der Bauausschuss und in Walsrode der Stadtrat mit der Änderung des Flächennutzungsplans zum „Sondergebiet Klinikum“ an der Tetendorfer Straße in Soltau beschäftigt hatten. Im Rahmen des Planungsverfahrens werden alle betroffenen Kommunen als sogenannte Träger öffentlicher Belange beteiligt. Die ablehnenden Bescheide haben die beiden Kommunen untereinander abgestimmt. Vor allem legen die Städte dar, dass es einen mehrheitlichen Kreistagsbeschluss zum neuen Klinikstandort F4 gibt, zum anderen verweisen sie auf die gutachterliche Betrachtung der Suchräume und die Reihenfolge, die darin festgelegt ist.

Soltaus Standort S7, für den nun die Planungen angeschoben wurden, stehe darin „lediglich auf Platz 4“, heißt es in der ablehnenden Begründung Bad Fallingbostels. Zudem wird kritisiert, dass sich Soltau in seinen Planungen auf die Voruntersuchung des Landschaftsarchitekturbüros von Luckwald zum Standort beziehe, die vertiefende Standortanalyse der Trinovis-Gutachter aber ignoriere. Verwundert über die Begründungen der Stadt Soltau für ihre Klinikpläne ist Walsrodes Bürgermeisterin Helma Spöring, insbesondere, weil Soltau darin auf seinen Status als Wirtschaftsmotor der Region mit vielen Arbeitsplätzen poche. „Wir haben im Heidekreis nicht nur ein Zentrum, sondern viele, von Schneverdingen bis Schwarmstedt“, findet Spöring.

„Vielfalt mach den Erfolg des Heidekreises aus“

Walsrode, Bad Fallingbostel und Bomlitz, die sehr nah beieinander liegen, verträten rund 40 000 Einwohner. Im sogenannten Deltaland, zu dem Walsrode, Bad Fallingbostel und Ahlden gehören, gebe es mehr als 17 000 Arbeitsplätze. Es sei für alle gut, wenn jede Kommune eine positive Entwicklung vollziehe, meint Spöring. „Ich gönne sie jedem. Vielfalt macht den Erfolg des Heidekreises aus.“ „Wir sehen den Standort F4 als zulässig an“, betont die Walsroder Bürgermeisterin zu den Planungen in der Kreisstadt Bad Fallingbostel. Dass „jenseits“ davon, also nördlicher, kein weiterer Standort aus ihrer Sicht möglich sei, habe sie nie gesagt. Ihr Blick liege auf der Raumordnung und dem Planungsrecht. Dorfmark habe für sie genau deshalb ein großes Problem als Standort. Es gehe um ein rechtssicheres Bauleitverfahren. Da spräche, auch wenn sich alle Kommunen einig wären, letztlich jeder Bürger mit, der von dem Bau betroffen sei, möglicherweise sei der Standort dann eben nicht gerichtsfest. Für den Standort W1, der nur wenige Hundert Meter von F4 auf dem Gebiet Walsrodes und damit eines Mittelzentrums liege, wie Soltau eines ist, schloss Spöring aus, dass dort eine entsprechende Klinikplanung stattfinde: „Das hat Walsrode nicht gemacht und wird Walsrode nicht machen.“

Infobox: Das Planverfahren läuft

Bei der Stadt Soltau sind einige Stellungnahmen zur 61. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplans „Auf dem großen Kamp“, so heißt der geplante Klinikstandort, eingegangen. Gegenseitige Beteiligungen an den jeweiligen Verfahren einer Kommune sei Usus, so Soltaus Bürgermeister Helge Röbbert. Er geht dennoch davon aus, dass die Planungshoheit der Kommune durch keine der Einwände beeinträchtigt werde, das Planverfahren positiv abgeschlossen werden könne, der Rat wahrscheinlich zustimme und am Ende die Stadt ein fertig geplantes Grundstück habe. Denn parallel zur Änderung des Flächennutzungsplans bereitet Soltau den Bebauungsplan für das Sondergebiet Klinikum vor. Röbbert wiederholte zudem zu dem Thema einen Satz, den er bereits im Februar sagte: „Einen Standort südlich von Dorfmark schließe ich aus.“ at

Auf 14 Hektar plant die Stadt Soltau ihr Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Sondergebiet. Es wird begrenzt durch die Tetendorfer Straße sowie einer Fläche zur Klärschlammberegnung (BE) in der Zeichnung) und die Kreisstraße 48 im Süden. In nör…

Auf 14 Hektar plant die Stadt Soltau ihr Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung Sondergebiet. Es wird begrenzt durch die Tetendorfer Straße sowie einer Fläche zur Klärschlammberegnung (BE) in der Zeichnung) und die Kreisstraße 48 im Süden. In nördlicher Richtung wird aktuell ein Wohngebiwt geplant.

Anja Trappe