SWG ist schockiert über Stopp des Bürgervotums

Schneverdingen. Die Schneverdinger Wählergemeinschaft (SWG) ist für einen HKK-Standort bei Dorfmark. Sprecher Jürgen Schulz hat in einer Mitteilung vom 21. Juni die Gründe hierfür dargelegt. Daher war es nach eigener Auskunft für die Mitglieder der SWG selbstverständlich, Werner Salomon bei der Sammlung von Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerbegehrens mit dem Ziel, einen Bürgerentscheid herbeizuführen, zu unterstützen. Sollte die Unterschriftenaktion jetzt für die Katz gewesen sein?, fragt die SWG. Schockiert und entsetzt hätten die SWG-Mitglieder zur Kenntnis genommen, dass der Kreisausschuss seine Entscheidung vom 10. August, die Durchführung eines Bürgerbegehrens zuzulassen, in seiner Sitzung vom 16. November mit Stimmenmehrheit zurückgenommen hat.

Diese Rolle rückwärts begründe sich auf ein Rechtsgutachten, wonach ein Bürgerentscheid unzulässig sei. „Welch ein Desaster, denn die Initiatoren haben im guten Glauben gehandelt, zumal der Landkreis das Bürgerbegehren nach Prüfung durch das Innen- und Landwirtschaftsministerium als rechtmäßig bestätigt hat“, so die SWG. Den Initiatoren und den 12 600 Unterstützern des Bürgerbegehrens sei dies vor den Kopf gestoßen worden. Der Landrat sei erleichtert. Er sei jedoch derjenige, gegen den sich die Kritik hauptsächlich richte, weil er verzögere, nicht informiere und offensichtlich sein Handwerk nicht verstehe. Sein Umgang mit den Initiatoren spotte jeder Beschreibung und sei für jemanden in der Position des Landrats unwürdig sowie ein abschreckendes Beispiel für Demokratieverständnis.

Aber auch die Kreispolitik habe ihr Übriges dazugetan. Es sei beschämend, wie Kreispolitiker mittels eines Gutachtens den Bürgerentscheid verhindern wollten, um den Standort F4 durchzusetzen. Diese Vorgehensweise löse bei der betroffenen Bürgerschaft der nördlichen Kommunen verständnisloses Kopfschütteln aus und führe zur Politikverdrossenheit. Die SWG fragt: Wer ist dafür verantwortlich, dass das Verfahren zum Bürgerbegehren nicht gleich zu Beginn umfangreich geprüft worden ist? Dieses sei seit 2009 gesetzlich geregelt, so Dirk Schumacher vom Verein „Mehr Demokratie“ (BZ vom 18. November). „Also ein Gesetzesverstoß? Konsequenzen?“ bz

Böhme-Zeitung