Kommentar: Die Pflicht, fürs Dasein vorzusorgen
Von Bernhard Knapstein
Die politischen Kräfte des Kreises müssen berücksichtigen, dass sie bei der Wahl des neuen Standorts für das Kreisklinikum so viele Menschen wie nur möglich inkludieren. Das Grundgesetz für den Kreis ist dabei das Kommunalverfassungsgesetz. Und das fordert nun einmal die allgemeine Daseinsvorsorge für die eigene Bevölkerung. Es ist eben nicht die Aufgabe von Politik und Verwaltung, die Menschen einer schwarzen Null zu opfern. Das schon beschlossene Opfer, die Preisgabe der bisherigen zwei Standorte, ist bereits den finanziellen Nöten geschuldet. Aber es steht auch nirgendwo geschrieben, dass Daseinsvorsorge nur dann erfolgen soll, wenn sie sich bezahlt macht. Der Kreis könnte dann ebensogut Geld sparen, indem er einen einzigen Bus zwischen Soltau und Walsrode fahren lässt, weil er damit ja seiner Daseinsvorsorge-Pflicht in Sachen öffentlicher Personennahverkehr nachkommt und beträchtliche Mittel eingespart werden können.
Dann könnten sich freilich auch die Kommunen von ihren Feuerwehren zugunsten einer zentralen Wehr verabschieden, finanziert aus einem gemeinsamen Topf. Auf die eine Minute länger oder kürzer kommt es ja vielleicht nicht an, wenn‘s mal wieder brennt. Oder doch? Nein, die Kommunen geben ihre Wehren nicht auf, greifen für sie regelmäßig tief in die Kasse. Der Kreis hat ebenfalls seiner Pflicht nachzukommen – er hat die klinische Versorgung seiner Bevölkerung mit einem zentralen Standort so sicherzustellen, dass der größtmögliche Teil der Steuern zahlenden Bevölkerung binnen 30 Minuten das Klinikum erreichen kann. Wer diese Pflicht dem reinen ökonomischen Zahlenwerk opfert, der soll künftig von Menschenwürde, Menschlichkeit, Fürsorgepflicht und Mitgefühl schweigen, denn er wird diesen hehren Maßstäben nicht gerecht.