Eine Frage des richtigen Maßes

Von Anja Trappe

Soltau. Man kann es als Kleinklein bezeichnen oder als wirklich großes Problem: Die Kartenfrage ist in der Diskussion um den neuen Standort des Heidekreis-Klinikums eine aktuell harsch diskutierte. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hat die Darstellung der Heidekreiskarte sogar so erbost, dass sie sich an Landrat Manfred Ostermann sowie an den Aufsichtsrat und die Geschäftsführung des Heidekreis-Klinikums wandten, die Verantwortung für die „Mogelkarte“, die es nach ihrer Meinung ist, hinterfragten. Bei der Karte, die aktuell in Großformat auch die Seitenfläche eines Lkw ziert, der zwischen den HKK-Standorten Soltau und Walsrode pendelt, handelt es sich um eine Grafik, die das Klinikum erstellt hat. Darin sind die Orte des Landkreises aufgeführt, deutlich zu erkennen sind der Standort für das neue Heidekreis-Klinikum aufgrund des HKK-Logos sowie die bisherigen Krankenhäuser – mit einer Darstellung mit Mensch, rotem Kreuz und Dach darüber – in Walsrode und Soltau sowie die Standorte der Rettungswagen im Heidekreis.

Tatsächlich erscheint die Darstellung des strittigen Standortes verschoben. Das wird dadurch unterstützt, dass die Ortsbezeichnungen Bad Fallingbostels noch oberhalb des HKK-Logos liegt. Das kann den Eindruck vermitteln, dass die Kreisstadt tatsächlich weit oberhalb Walsrodes liegt und damit auch der neue Standort mittiger, wie die Initiatoren des Bürgerbegehrens kritisieren. „Damit wird der Eindruck erweckt, Bad Fallingbostel läge in Nord-Süd-Richtung mittig zwischen Walsrode und Soltau“, wundern sich die Initiatoren. Die beiden Städte lägen aber eigentlich auf fast gleicher Höhe. Die Mitglieder des Bürgerbegehrens setzen sich ja bekanntlich für ein Klinikum in der Mitte des Heidekreises ein, und das sei nun mal Dorfmark.

Auf der Karte des Klinikums ist zudem der Krankenhausstandort von Walsrode weiter in Richtung Süden gerutscht, als er eigentlich liegt. Das Klinikum selbst hat bereits bei Facebook zu der grafischen Darstellung Stellung genommen und für sich festgestellt, dass nichts verfälscht worden sei. Die Darstellung der Schriftzüge der Orte sei zum Teil sonst „grafisch einfach unschön“ an ihrem eigentlichen Ort gewesen, da zu eng und schlecht lesbar. Auf der Karte allerdings, die bei Facebook zu sehen ist, wurden die Symbole – insbesondere die für den Rettungswagen und das Krankenhaus in Walsrode – noch einmal anders angeordnet als auf der grafischen Darstellung, über die sich die Initiatoren des Bürgerbegehrens ärgern. Mag sein, dass das Klinikum es mit der Karte, die nicht nur auf dem Lkw, sondern auch auf einem Werbeflyer für den Neubau zu finden ist, der aktuell allen Haushalten des Heidekreises zugeht, skizzenhaft und aussagekräftig darstellen wollte, wie gut der neue Standort von allen Bewohnern erreichbar ist. Angesichts der heftigen Diskussion im südlichen und im nördlichen Teil des Landkreises sollte dabei aber auch bei dieser Darstellung das richtige Maß gefunden werden.

Ob es einen Bürgerentscheid geben wird, ist weiter offen

Ob es tatsächlich nach den Unterschriften für ein Bürgerbegehren einen Bürgerentscheid geben wird, ist indes weiter offen, nachdem sich der Kreisausschuss in der vergangenen Woche vertagt hat, um noch ein Rechtsgutachten einzuholen, das nach Informationen der Böhme-Zeitung zur nächsten Sitzung des Gremiums am 9. November vorliegen soll. Dazu gab es allerdings wiederum keine Information des Landrates: Zu Gründen und zur Fragestellung für das Rechtsgutachten sowie zum Zeitraum, wann es vorliegen soll, schrieb er auf Anfrage am gestrigen Donnerstag lediglich: „Es gab noch Fragen zur Zulässigkeit.“ Nach BZ-Informationen geht es darum, mit dem Rechtsgutachten zu klären, ob der Bürger-entscheid aufgrund der stetig fortschreitenden Bauleitplanung zum Klinikum in Bad Fallingbostel überhaupt rechtens sein kann. In der Kreisstadt befasst sich der Bauausschuss am kommenden Montag und der Stadtrat am 2. November zudem mit einem Ergänzungsbeschluss zu den Aufstellungsbeschlüssen „Klinikum auf dem Helmskamp“.

Genau geht es am Montag um Folgendes: „Aufgrund der zur Verfügung stehenden Informationen und Untersuchungsergebnisse wird ergänzend klargestellt, dass für ein neues zentrales Klinikum des Landkreises Heidekreis im Stadtgebiet Bad Fallingbostel nur der sogenannte Bereich F4 (Ortsausgang von Bad Fallingbostel in Richtung Walsrode zwischen der B 209 und der K 157) als Standort infrage kommt. Andere Flächen im Stadtgebiet Bad Fallingbostel sind somit für den Neubau des Heidekreis-Klinikums ausgeschlossen“, heißt es in der Beschlussempfehlung. In der Beratungsvorlage wird zudem noch einmal darauf hingewiesen, dass ein Standort im Bereich Dorfmark „ausdrücklich nicht in gleicher Weise wie F4“ geeignet sei.

Steht die Bauleitplanung auf sicheren Füßen?

Möglicherweise könnte die Bauleitplanung der Stadt Bad Fallingbostel am Ende das Bürgerbegehren tatsächlich aushebeln, da es Dorfmark als Standort fordert und F4 ablehnt. Ob die Fortführung der Bauleitplanung aber rechtlich auf sicheren Füßen steht, ist ebenfalls noch zu klären. Denn bei einem Bürgerbegehren darf eigentlich laut niedersächsischem Kommunalverwaltungsgesetz bis zu dem Tag, an dem der Bürgerentscheid stattfindet, eine dem Begehren entgegenstehende Entscheidung nicht mehr getroffen und mit dem Vollzug einer solchen Entscheidung nicht mehr begonnen werden. Nun könnte das Rechtsgutachten eine Antwort auf diese Frage geben. Bislang hatten die Initatoren das nur hinsichtlich des Architektenwettbewerbs gefordert (siehe auch Infobox).

Infobox: Innenministerium weist Vorwürfe gegen Ostermann zurück

Das Niedersächsische Innenministerium als Kommunalaufsichtsbehörde hat laut einer Pressemitteilung des Landkreises die Kritik eines der Initiatoren des Bürgerbegehrens zum HKK-Standort an Landrat Manfred Ostermann zurückgewiesen. Der Initiator hatte die Beratung durch den Landrat hinsichtlich rechtlicher Fragen zum Bürgerbegehren als ungenügend bemängelt, da dieser nicht auf die Sonderregelung für epidemischen Lagen und auf die Fristverlängerungsmöglichkeit hingewiesen habe. Das Innenministerium stellte nun fest, dass die rechtliche Beratung nur auf Verlangen geleistet werden müsse. Eine Anfrage der Initiatoren des Bürgerbegehrens habe aber vor dem Antrag auf Fristverlängerung nicht vorgelegen. Darüber hinaus stellt das Innenministerium klar, dass der Vollzug zur Realisierung des europaweit ausgeschriebenen Architektenwettbewerbs für das Gesamtklinikum am Standort in Bad Fallingbostel nicht gestoppt werden muss. Die positive Entscheidung des Kreisausschusses am 10. August über die grundsätzliche Zulässigkeit der Fragestellung des Bürgerbegehrens löse keine grundsätzlich Sperrwirkung für weitere Maßnahmen in dieser Sache aus.

Auch der Informationsbrief, der demnächst vom Heidekreis an alle Haushalte im Landkreis versendet wird, verstoße nicht gegen geltende Vorschriften. Damit beabsichtige der Landkreis nach Mitteilung des Innenministeriums seiner Informationspflicht nachzukommen. Eine sinn- und verantwortungsvolle Entscheidung der Bürgerinnen und Bürger sei bei einem eventuellen Bürgerentscheid nur bei Kenntnis aller maßgeblichen Argumente möglich. Eine strikte Neutralitätsverpflichtung bestehe nicht, so das Innenministerium. Es sehe keinerlei Gründe für ein präventives Einschreiten als Kommunalaufsicht gegenüber dem Handeln von Landrat und Landkreis. bz

Die rechte Abbildung zeigt die Karte, mit der der Heidekreis aktuell auf einem Lkw und auf Flyern mit dem Spruch „Ein Heidekreis, ein Gesamtklinikum“ wirbt. Links sind die tatsächlichen Standorte in den jeweiligen Kommunen zu sehen. Grafik: Ginschel

Die rechte Abbildung zeigt die Karte, mit der der Heidekreis aktuell auf einem Lkw und auf Flyern mit dem Spruch „Ein Heidekreis, ein Gesamtklinikum“ wirbt. Links sind die tatsächlichen Standorte in den jeweiligen Kommunen zu sehen. Grafik: Ginschel

Anja Trappe