Bürgerbegehren gekippt: „Wie soll ein Kreis das aushalten?“
Von Anja Trappe
Soltau. „So geht man nicht mit den Bürgern um. Mehr Konfrontation kann es gar nicht geben. Da stellt sich die Frage, wie ein Landkreis das aushalten soll.“ Noch immer können die Vertreter des Bürgerbegehrens die Entscheidung des Kreisausschusses von Montag zur Unzulässigkeit des Prozesses nicht nachvollziehen. Zumal sie weiterhin nicht offiziell von Landrat Manfred Ostermann informiert worden seien, wie die Initiatoren Otto Elbers, Adolf Köthe und Werner Salomon am gestrigen Dienstagnachmittag erklärten. Am Montag hatte der Kreisausschuss aufgrund eines Rechtsgutachtens die Genehmigung für das Bürgerbegehren zum neuen Standort des Heidekreis-Klinikums zurückgezogen. Und damit habe man nach Ansicht der Initiatoren gut drei Viertel der Bewohner des nördlichen Heidekreises vor den Kopf gestoßen. „Es ist unfassbar für uns, wie hier mit einem demokratischen Verfahren umgegangen wird“, erklärte Köthe.
Dennoch wollen die Initiatoren weitermachen, sind auch siegesgewiss. Wenn die Stadt Bad Fallingbostel keinen anderen Standort als F4 südlich von Bad Fallingbostel zulasse, müsse man anderswo schauen. Schließlich fordere das Bürgerbegehren keinen konkreten Platz, sondern einen Standort „bei Dorfmark“, das sei der Suchbereich. Das könne auch heißen, dass noch nördlicher gesucht werden müsse, wenn es denn gewollt sei. Mittlerweile hat die Initiative eine Eingangsbestätigung des Verwaltungsgerichts Lüneburg zu ihrer einstweiligen Anordnung und Klage zur Genehmigung des Bürgerbegehrens vom vergangenen Freitag vorliegen. „Der Eilantrag ist zugelassen.“ Beklagter ist in dem Fall der Kreisausschuss und als Vertreter der Landrat. Dieser habe 14 Tage Zeit zur Stellungnahme. In einem gestern an Ostermann versandten Brief beantragten die Initiatoren die Übernahme der Finanzierung „unserer rechtsanwaltlichen Beratung“. „Wir haben alles erfüllt, was uns vom Landkreis vorgegeben wurde, jetzt muss das auch fortgesetzt werden“, fordert Elbers. Dr. Wolfram Franz, der die Bürgerinitiative mittlerweile unterstützt, schätzte es als beschämend ein, wie Volksvertreter sich seit Monaten darum bemühten, demokratische Grundrechte auszuhebeln.
Infobox: Einwohnerbefragung könnte heilen
Als starken Vertrauensverlust schätzt der Verein Mehr Demokratie die Rücknahme der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ein. „Es ist das Schlimmste, was man sich einhandeln kann“, so Sprecher Dirk Schumacher. Im Vorfeld seien die Bürger offensichtlich nicht mitgenommen worden. Das Verfahren zum Bürgerbegehren sei nicht, wie seit 2009 gesetzlich geregelt, gleich zu Beginn umfangreich geprüft worden, so der Verein, der Antragsteller von Bürgerbegehren in Niedersachsen und Bremen berät. Auf diese Prüfung verließen sich Bürgerinitiativen aber, bevor sie ihre Unterschriften sammelten. Das Mittel der Vorprüfung sei extra geschaffen worden, um solche Situationen wie im Heidekreis zu vermeiden. Jetzt müsse man sich fragen, wie diese Situation geheilt werden könne. Schumacher schlägt eine kreisweite Einwohnerbefragung vor, dann entstehe ein Bild zur Standortfrage. Dies könne Grundlage für weitere Entscheidungen sein. Bei einer frühzeitigen Einbindung der Bürger hätte auch ein geloster Bürgerrat unter wissenschaftlicher Begleitung eine Möglichkeit sein können. at