Röbbert will Krankenhaus nach Soltau holen

Von Anja Trappe

Soltau. Die Stadt Soltau hält trotz der Kreistagsentscheidung zum HKK-Standort in Bad Fallingbostel an ihren Plänen für ein Sondergebiet „mit der Zweckbestimmung Klinikum“ fest. „Wir werden den Standort weiter beplanen – bis zum Satzungsbeschluss“, betonte Bürgermeister Helge Röbbert am Montag zur Fläche an der Tetendorfer Straße. Wie Röbbert gegenüber dem Bauausschuss erörterte, benötige der nördliche Heidekreis auch in Zukunft eine stationäre Gesundheitsversorgung. Er bezweifelte, dass man einen Krankenhausneubau um und in Bad Fallingbostel installieren könne. Die Fläche S7 auf der östlichen Seite der Tetendorfer Straße war einer der sieben Suchräume, die als potenzielle HKK-Standorte bewertet wurden. Die Stadt Soltau hat die Fläche erworben, die Änderung des Flächennutzungsplans angeschoben und die Neuaufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Die Entscheidung des Kreistags für den Standort Bad Fallingbostel fiel auf Grundlage eines weiteren Gutachtens.

Soltau sei ein Mittelzentrum mit den raumordnerischen Zielvorgaben für die Deckung des gehobenen Bedarfs. „Unser Standort ist daher in dem Sinne der geeignetste“, erklärte Daniel Gebelein als Leiter der städtischen Entwicklungsplanung. Dabei bezog er sich nicht nur auf die Landesraumordnung, sondern auch auf die deutsche Krankenhausgesellschaft, die festgestellt habe, dass regionale Krankenhäuser ein zentraler Standortfaktor für die Attraktivität ländlicher Räume seien. Einstimmig fiel der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 61. Änderung des Flächennutzungsplans „Auf dem großen Kamp“ nicht. Dietrich Wiedemann, der für die Grünen auch im Kreistag sitzt, lehnte die Vorlage ab.

Lob erntete die Verwaltung von Henrich Seißelberg (CDU). Es sei nicht gut für den Wirtschaftsstandort Soltau, wenn Bad Fallingbostel ein Krankenhaus erhalte. Er sah den Nordkreis von einer Krankenhausversorgung abgeschnitten, fürchtete wegen der Investition ein Millionengrab und begrüßte die Möglichkeit, eventuell ein privates Krankenhaus anzusiedeln. Karsten Brockmann (BU/FDP) schloss sich der Argumentation des Bürgermeisters an, ein Grundstück vorzuhalten. Röbbert unterstrich den Anspruch des Mittelzentrums Soltau, auf „Sicherung des gehobenen Bedarfs“. Er erwarte, dass in Zukunft einiges gerichtlich geklärt werden müsse, denn er glaube nicht, dass man ein Krankenhaus in einem Grundzentrum verorten könne. Zum Empfehlungsbeschluss gab es ansonsten breite Zustimmung.

Infobox: HKK: Nicht zwangsläufig unzulässig

Das Landwirtschaftsministerium in Hannover hatte im Mai auf ein Anfrage der Böhme-Zeitung zum HKK-Standort dargelegt, dass das Landesraumordnungsprogramm keine verbindliche Standortvorgabe für einzelne zentralörtliche Einrichtungen wie ein Krankenhaus enthalte. Solche Einrichtungen seien außerhalb der zentralen Orte, also Grund-, Mittel- und Oberzentren, nicht zwangsläufig unzulässig. Der Stadt Soltau geht es um ihren Status als Mittelzentrum, was mit bestimmten Aufgaben verbunden ist. Zum „gehobenen Bedarf“, den ein Mittelzentrum sichern und entwickeln müsse, gehörten Fachärzte und ein Krankenhaus. Damit sei ein Klinikneubau in einem Mittelzentrum vorrangig zu prüfen. at

Östlich der Tetendorfer Straße überplant die Stadt Soltau zurzeit eine Fläche unter anderem für Wohnungsbau, aber auch als Standort für ein Krankenhaus. Foto: at

Östlich der Tetendorfer Straße überplant die Stadt Soltau zurzeit eine Fläche unter anderem für Wohnungsbau, aber auch als Standort für ein Krankenhaus. Foto: at

Anja Trappe