Bürgerbegehren zum HKK kann beginnen
Heidekreis. Der Kreisausschuss des Heidekreises hat auf seiner Sitzung am gestrigen Montag festgestellt, dass das Bürgerbegehren zum Standort des Heidekreis-Klinikums die Voraussetzungen des § 32 Absatz 2 und 3 des niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes erfüllt. Das teilte die Kreisverwaltung mit. Die Initiatoren des Begehrens streben eine Weisung an die Vertreterinnen und Vertreter des Heidekreises in der Gesellschafterversammlung an, dass als Standort für die Planung eines Krankenhaus-Neubaus ein Suchbereich bei Dorfmark vorzusehen ist. Der Kreistag hatte sich auf seiner Sitzung am 26. Juni mit Dreiviertelmehrheit für einen Standort auf Basis der Gutachtervorschläge westlich von Bad Fallingbostel ausgesprochen.
Die Initiatoren haben bis zum 5. Oktober Zeit, die erforderliche Anzahl von 8621 Unterstützerunterschriften zu sammeln. Sollten die erforderlichen Unterstützungsunterschriften erreicht werden, findet nach der niedersächsischen Kommunalverfassung ein Bürgerentscheid statt, falls der Kreistag den Bürgerentscheid nicht abwendet. bz