HKK: Bürgerbegehren gegen Kreistagsbeschluss
Von Anja Trappe
Soltau. Mit einem Bürgerbegehren wollen Vertreter aus sechs Kommunen im Nordkreis den Beschluss zum Standort des geplanten zentralen Heidekreis-Klinikums kippen. Der Kreistag hatte sich am 26. Juni mit großer Mehrheit für den Standort F4 südlich von Bad Fallingbostel ausgesprochen. Ziel des Begehrens ist es, die Gesellschafterversammlung zu beauftragen, den Neubau in Dorfmark zu errichten. Noch wird die rechtlich korrekte Form des Bürgerbegehrens mit dem Heidekreis abgestimmt, daher liege noch kein genauer Wortlaut vor, erklärte am gestrigen Mittwoch der Soltauer Otto Elbers, als einer der Initiatoren im Hotel Meyn in Soltau. Weitere Mitstreiter sind Adolf Köthe aus Munster, Torge Stamer aus Neuenkirchen, Matthias Sorge aus Bispingen, Bernd Knobloch aus Wietzendorf und Werner Salomon aus Schneverdingen, zudem gehört Edith Schröder aus Delmsen als Vertreterin der Landfrauen des Nordkreises zu den Initiatoren.
Am Montag hatte Elbers das Bürgerbegehren an Landrat Manfred Ostermann übergeben, er selbst sowie Köthe und Salomon sind als Vertretungsberechtigte genannt. Als Begründung führen sie an, dass F4 von rund 40 000 Menschen aus dem Norden des Heidekreises nicht innerhalb von 30 Minuten zu erreichen sei. Daher werde der Standort von vielen Einwohnern aus dem Nordkreis nicht akzeptiert. „Unser Ziel ist es, den Neubau ins Zentrum des Heidekreises zu bekommen“, so Elbers und zwar nördlich Dorfmarks, das ja auch noch Südkreis sei.
Das Bürgerbegehren läuft auf eine Ja- oder Nein-Frage hinaus, die ein ganz konkretes Ziel haben muss. Noch am gestrigen Mittwoch folgten Gespräche mit dem Landrat dazu, die Kommunen und die Politik seien über das Vorhaben informiert. Zunächst werde es darum gehen, das Bürgerbegehren überhaupt anzuschieben. Dafür müssen Unterschriften gesammelt werden. Geht man von der letzten Kreistagswahl und fast 115 000 Stimmberechtigten aus, werden knapp 9000 Unterschriften benötigt. Liegen diese vor, kann der eigentliche Bürgerentscheid erfolgen. Das Prozedere erinnert an eine Kommunalwahl, die Stimmen müssen in Wahllokalen oder per Briefwahl abgegeben werden. Die Initiatoren gehen davon aus, dass mindestens 23 000 Menschen mit Ja stimmen müssen, damit der Bürgerentscheid verbindlich ist. Dabei, so Köthe, sei das nicht nur eine Sache des Nordkreises, alle Wähler seien aufgerufen, sich zu beteiligen. Formal gibt es einige Hürden
Infobox: Formal gibt es einige Hürden
Das Bürgerbegehren ist im niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz geregelt. Jeder kann ein solches Begehren anstoßen, um so einen Bürgerentscheid zu erreichen, der wie eine Entscheidung des Kommunalparlaments oder des Kreistages wirkt. Formal sind dabei einige Hürden zu nehmen, denn es muss sehr präzise formuliert sein, dass für das Begehren mit Ja oder gegen es mit Nein abgestimmt werden kann. Es darf zudem keine der gesetzlich verankerten Ausnahmesituationen betreffen. So kann ein Begehren sich etwa nicht in die innere Verwaltungsorganisation einer Gemeinde einmischen. Unter anderem ist ein Begehren auch ausgeschlossen, soweit es Angelegenheiten betrifft, die im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens oder eines förmlichen Verwaltungsverfahrens zu entscheiden sind. Diese letztgenannte Hürde kann – je nach Formulierung des Begehrens in Sachen Standortfrage eines künftigen Heidekreis-Klinikums – auch zu einer Unzulässigkeit des Begehrens führen. bk