„Versorgung ist gewährleistet“

Soltau. Die Diskussion um die Notfallversorgung in Soltau, die Kritik an dem Angebot – Dr. Christof Kugler nimmt das gelassen. „Soltau hat eine rund um die Uhr besetzte Notaufnahme, und wer dort hinkommt, wird auch versorgt“, sagt der Chef des Heidekreis-Klinikums. Das geschehe entweder direkt vor Ort, oder aber die Patienten würden nach Walsrode weitergeleitet. Zudem habe das Unternehmen einen Sicherstellungszuschlag beantragt, die Verhandlungen mit dem Land liefen derzeit. Aber ohnehin komme es ihm nicht auf das Angebot isoliert am Standort Soltau oder Walsrode an: „Es geht um die Gesundheitsversorgung im gesamten Heidekreis“, sagt Kugler. Und das gelinge durch die Schwerpunktbildung besser als noch vor ein paar Jahren. Schließlich könnten dadurch auch Schlaganfall- und Herzinfarktpatienten versorgt werden, die vorher in andere Landkreis hatten verlegt werden müssen. Beim akuten Schlaganfall sei das seit 2014 möglich, betreffe immerhin rund 450 Menschen pro Jahr.

In der Chirurgie setze die Klinik auf die Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten, die man gerne noch ausweiten wolle, sagt Kugler. Dazu habe die Klinik 2016 die Niederlassung einer chirurgischen Praxis am Soltauer Krankenhaus unterstützt. Diese Praxis ist auch als Durchgangsarzt von den Berufsgenossenschaften anerkannt. Unter dem Gesichtspunkt einer funktionierenden gesundheitlichen Daseinsvorsorge im Heidekreis gehe es aber darum, wie man für Erkrankungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie sowie der Kinderheilkunde und der Geburtshilfe/Gynäkologie eine qualitative gute stationäre Versorgungsmöglichkeit erreichen könne. Das sei mit kleinen Abteilungen an beiden Standorten gar nicht mehr möglich, dafür finde man heute keine Ärzte oder Pflegekräfte mehr. Aber dadurch seien einige Abteilungen nun einmal in Soltau konzentriert – wie die Kardiologie mit ihrer 24-Stunden-Versorgung oder die Schlaganfallstation – andere wie Chirurgie, Gynäkologie und die stationäre Psychiatrie in Walsrode.

Und die zeitlichen Vorgaben, die 30-Minuten-Frist, die der Gemeinsame Bundesausschuss setze? Kugler sieht dabei keine Probleme, zumal die meisten Notfallpatienten ohnehin vom Rettungsdienst gebracht würden. In Vorbereitung der standortspezifischen Schwerpunktbildung habe der Heidekreis dazu bereits 2015 als erster Kreis in Niedersachsen das rettungsdienstliche Zuweisungssystem Ivena eingeführt. Über dieses elektronische Steuerungssystem kann die Leitstelle den Rettungsdienst mit dem Patienten gleich in das nächste geeignete Krankenhaus mit freien Behandlungskapazitäten lotsen. „Die zeitkritische Versorgung von Notfällen wie Herzinfarkt und Schlaganfall sowie Unfälle mit Brüchen und inneren Organverletzungen ist nach der Schwerpunktbildung gewährleistet und funktioniert tadellos.“

Vorher nur wenige Patienten in der Soltauer Notaufnahme

Als Anlaufstelle für Patienten mit chirurgischen Erkrankungen, die sich selbstständig vorstellen, sei die Bedeutung der Notaufnahme eher gering, stellt Kugler fest. Vor der Zusammenführung der Chirurgie in Walsrode habe man in Soltau etwa zehn Patienten am Tag außerhalb der Praxiszeiten zwischen 16 und 8 Uhr in der Notaufnahme verzeichnet. Seit der Zusammenführung in Walsrode sind es noch drei bis vier Menschen. Die medizinische Notaufnahme in Soltau verzeichnet nach Worten Kuglers insgesamt durchschnittlich 850 Patientenkontakte im Monat, in der zentralen Notaufnahme in Walsrode sind es 2160. wu

Infobox: Institution soll Daseinsvorsorge sicherstellen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) wurde nach Paragraf 136c Absatz 3 des Fünften Sozialgesetzbuches durch den Gesetzgeber beauftragt, einheitliche Vorgaben zu beschließen, nach denen Kliniken und Krankenkassen die Kriterien für die Gewährung von Zuschlägen vereinbaren sollten, um damit die flächendeckende klinische Grund- und Regelversorgung sicherzustellen. Die Definitionen des GBA sollten die in den Ländern unterschiedlich normierten Regeln zu der Frage, ob eine Siedlung noch durch ein nahes Krankenhaus abgesichert ist, oder die Wege zum nächstgelegenen Klinikum zu weit sind, vereinheitlichen.

Eine erste Fassung hat der GBA im November 2016 beschlossen. Nach diesen Regelungen ist die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung dann als gefährdet einzustufen, wenn bei Schließung des Grund- und Regelversorgers mindestens 5000 Einwohner eine Pkw-Fahrzeit von mehr als 30 Minuten erreichen, um das nächstgelegene Klinikum zu erreichen. Basisleistungen sind laut GBA „Leistungen der Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie, für die das Krankenhaus einen Versorgungsauftrag hat, sowie Leistungen gemäß der untersten Stufe des Notfallstufensystems“. Die Anforderungen dieser untersten Stufe berät der GBA zurzeit. bk

Dr. Christof Kugler verteidigt das Konzept der Neustrukturierung zu Lasten der Grund- und Regelversorgung am Standort Soltau Foto: wu

Dr. Christof Kugler verteidigt das Konzept der Neustrukturierung zu Lasten der Grund- und Regelversorgung am Standort Soltau Foto: wu

Andres Wulfes