Nördlicher Heidekreis ist klinisch unterversorgt
Heidekreis. Der vom Gesetzgeber eingesetzte Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat im November 2016 die Kriterien definiert, die bundesweit einheitlich beschreiben, ab wann ein Siedlungsbereich in der klinischen Daseinsvorsorge als „gefährdet“ einzustufen ist. 30 Minuten bei normaler Autofahrt, länger darf‘s in die nächste Vollklinik nicht dauern. Die BZ hat die Wege in die nächstgelegenen Kliniken von den einzelnen Siedlungsgebieten über das Internet mittels Google-Map, mit einem Navigationsgerät im Pkw und vor allem mit mehreren Testfahrten überprüft. Lediglich die Einwohner der Ortskerne zweier Kommunen, Neuenkirchen und Schneverdingen, erreichen die nächstgelegene Klinik – in beiden Fällen das Agaplesion-Krankenhaus in Rotenburg/Wümme – innerhalb der 30 Minuten. Für Heber, den südöstlichen Ortsteil der Heideblütenstadt gilt das jedoch schon nicht mehr.
Fest steht, dass ein erheblicher Bevölkerungsteil von mehr als 48 000 Menschen länger als 30 Minuten zur nächstgelegenen im 24-Stundendienst betriebenen Notaufnahme mit angeschlossener Chirurgie benötigt und damit ganz offiziell versorgungsgefährdet ist. Den Chef des Heidekreis-Klinikums, Dr. Christof Kugler, ficht das nicht an. „Soltau hat eine rund um die Uhr besetzte Notaufnahme“, so Kugler. Im Zweifel würden die Patienten nach Walsrode weitergeleitet.
Kliniken können Antrag auf Sicherungszuschläge stellen
Nach den Richtlinien des GBA muss und sollte das so nicht sein, sollte die klinische Grund- und Regelversorgung zu jeder Uhrzeit binnen 30 Minuten erreicht worden sein. Laut GBA ist das bundesweit zu 99 Prozent der Fall. Wo das nicht der Fall ist, können Kliniken einen Antrag auf sogenannte Sicherungszuschläge stellen – eine Bezuschussung für defizitär arbeitende Kliniken, die nach den Kriterien unverzichtbar sind. Im Gespräch mit der BZ verweist Klinik-Chef Kugler auf einen tatsächlich gestellten Antrag auf Sicherungszuschläge. Man sei in Verhandlungen. Bei der Landesregierung klingt das anders. Das Heidekreis-Klinikum habe am 18. September dieses Jahres zwar einen Antrag gestellt. Aber „dieser wurde mit Bescheid vom 24. November abgelehnt“, sagt Uwe Hildebrandt vom niedersächsischen Sozial- und Gesundheitsministerium. Eigene Daten über die tatsächliche Versorgungsdichte erhebt die Landesregierung übrigens nicht. bk/wu