Franz-Kündigung ein Thema vor Gericht
wu Soltau. Der Streit um die Kündigung von Dr. Wolfram Franz kommt vor Gericht: Das Arbeitsgericht Celle beschäftigt sich am 18. April mit dem Fall. Dann geht es nach Angaben eines Gerichtssprechers um eine einstweilige Verfügung, mit der der Gynäkologie-Chefarzt erreichen will, dass er wieder an seinen Arbeitsplatz im Soltauer Heidekreis-Klinikum zurückkehren darf. Denn das kreis¿eigene Unternehmen hat dem 62-Jährigen, der auch Ärztlicher Direktor ist, zum 30. September gekündigt und ihn gleichzeitig vom Dienst freigestellt.
Das will Franz nicht hinnehmen. Er will parallel zu einer Kündigungsschutzklage gerichtlich durchsetzen, dass er wieder in die Klinik darf: „Ich will da unbedingt wieder hin“, sagte er auf Anfrage. Denn in „diese Arbeit habe ich soviel Herzblut hineingesteckt, und die Mitarbeiter sind wie eine Familie für mich“. Die Geschäftsführung wirft Franz in der Kündigung Dienstpflichtverletzungen vor, unwahre Behauptungen, geschäftsschädigendes Verhalten und die Nichteinhaltung von Verschwiegenheitspflichten. Franz, seit 15 Jahren im Klinikum tätig, stellt das in Abrede. „Ich habe nichts verbrochen und mir nichts vorzuwerfen. Ich habe immer nur die Wahrheit gesagt.“
Der Chefarzt gilt als einer der schärfsten internen Kritiker der Pläne zur Umstrukturierung des Heidekreis-Klinikums mit den Krankenhäusern Soltau und Walsrode. Nach Bekanntwerden der Kündigung gab es heftige Proteste und eine Demonstration vor der Klinik. Auch Franz erfährt nach eigenen Angaben „wahre Sympathiewellen und unheimlich viel Zuspruch“.